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7 Min. LesezeitSanoLabs Editorial

Migräne: Arbeitsplatzanpassung und Homeoffice beantragen

Migräne am Arbeitsplatz: Was Paragraf 164 SGB IX vorsieht, wer bezahlt und wie du mit Protokoll und Arztschreiben um Anpassung oder Homeoffice bittest.

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Das Licht im Büro flimmert, das Großraumbüro ist laut, und nach einer Attacke geht nichts mehr. Du fragst dich, ob Homeoffice oder eine andere Anpassung möglich ist und wen du darum bittest. Anfalltage, Dauer und Schlaf kannst du auf Papier oder in Sam festhalten. Dort läuft ein Programm für Migräne, also ein eigenes Tagebuch mit Arztbericht und monatlichem Fragebogen. Das ist allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Dieser Text ist allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Er zeigt, was im Gesetz steht, für wen es gilt und wer zuständig ist. Einen Anspruch auf Homeoffice kann er dir nicht zusagen.

Was steht dir bei Migräne am Arbeitsplatz zu?

Wenn du schwerbehindert (GdB ab 50) oder gleichgestellt bist, kannst du nach Paragraf 164 SGB IX eine behinderungsgerechte Gestaltung von Arbeitsplatz, Arbeitsorganisation und Arbeitszeit verlangen, soweit das zumutbar ist. Ein allgemeiner Anspruch auf Homeoffice ist gesetzlich nicht geregelt, du bittest darum mit Protokoll und Arztschreiben. Technische Arbeitshilfen kann das Integrationsamt mitfinanzieren.

Du darfst wegen deiner Behinderung nicht benachteiligt werden. Außerdem kannst du von deinem Arbeitgeber zwei Dinge verlangen:

  • eine behinderungsgerechte Einrichtung der Arbeitsstätte, einschließlich Arbeitsplatz, Arbeitsumfeld, Arbeitsorganisation und Arbeitszeit,
  • die Ausstattung des Arbeitsplatzes mit den erforderlichen technischen Arbeitshilfen.

Beides gilt "unter Berücksichtigung der Behinderung und ihrer Auswirkungen auf die Beschäftigung". Genau diese Auswirkungen musst du also beschreiben können. Dazu hilft das Protokoll weiter unten.

Eine Grenze gibt es: Der Arbeitgeber muss nichts tun, was für ihn unzumutbar oder unverhältnismäßig teuer wäre. Er muss auch nichts tun, was Arbeitsschutzvorschriften widerspricht. Welchen GdB Migräne bekommen kann, steht im Text zu Migräne und Schwerbehinderung.

Gilt das auch ohne Schwerbehindertenausweis?

Schwerbehindert bist du mit einem GdB von mindestens 50. Menschen mit einem GdB von 30 bis 49 können gleichgestellt werden, wenn sie ohne Gleichstellung keinen geeigneten Arbeitsplatz bekommen oder behalten können. Die Gleichstellung beantragst du bei der Bundesagentur für Arbeit. Sie gilt ab dem Tag, an dem dein Antrag dort eingeht, und kann befristet sein.

Auf Gleichgestellte werden die besonderen Regeln für Schwerbehinderte angewendet, mit zwei Ausnahmen: den Zusatzurlaub (Paragraf 208) und Kapitel 13 des Gesetzes. Mehr zum Antrag findest du im Text zur Gleichstellung bei chronischer Krankheit.

Und ohne Ausweis und ohne Gleichstellung? Für diese Gruppe ist kein vergleichbarer Anspruch gesetzlich geregelt. Dir bleibt aber das Gespräch mit dem Arbeitgeber, die Hilfe von Betriebs- oder Personalrat und das BEM. Das gilt für alle Beschäftigten, die innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen arbeitsunfähig waren. Wie es abläuft, steht im Text zum BEM-Gespräch bei Migräne.

Gibt es einen Anspruch auf Homeoffice?

Ein allgemeiner Anspruch auf Homeoffice ist gesetzlich nicht geregelt. Das Fachlexikon der BIH führt aus, dass Homeoffice gesetzlich nicht definiert ist. Definiert ist nur die Telearbeit: ein vom Arbeitgeber fest eingerichteter Bildschirmarbeitsplatz im Privatbereich, mit vertraglich vereinbarter wöchentlicher Arbeitszeit (Paragraf 2 Absatz 7 Arbeitsstättenverordnung).

Für Schwerbehinderte und Gleichgestellte nennt Paragraf 164 Absatz 4 aber die Arbeitsorganisation und die Arbeitszeit ausdrücklich. Ob Arbeit von zu Hause dazugehört, ist gesetzlich nicht festgelegt. Betrachte Homeoffice deshalb als Vorschlag, den du begründest, nicht als Recht, das du einforderst. Der Arbeitgeber darf ihn im Rahmen der Zumutbarkeit ablehnen. Eine Beratung zu deinem Einzelfall bekommst du bei der Schwerbehindertenvertretung, beim Sozialverband oder bei einer Fachanwältin für Arbeitsrecht.

Welche Anpassungen kannst du konkret vorschlagen?

Die MigräneLiga nennt als typische Auslöser am Arbeitsplatz flackernde Bildschirme, ungünstig ausgeleuchtete Arbeitsbereiche, häufigen Kundenkontakt, Stress, Gerüche, Lärm und körperliche Anstrengung. Als Anpassungen nennt sie einen höhenverstellbaren Schreibtisch, eine ergonomische Optimierung und den Verzicht auf Schichtarbeit.

Aus deinem Protokoll ergibt sich, welcher Vorschlag zu dir passt:

  • Treten Attacken vor allem am Bildschirm auf, spricht das für eine Änderung bei Licht und Bildschirm.
  • Häufen sie sich im Großraumbüro, spricht das für einen ruhigeren Platz.
  • Fallen sie auf lange Pendeltage, kannst du über Arbeitsort und Arbeitszeit sprechen.

Wo Auslöser nur eine Rolle spielen können, hilft dir der Text zur Suche nach Triggern bei Migräne. Wie du solche Zusammenhänge im Kopfschmerzkalender festhältst, steht im Text zum Kopfschmerzkalender.

Wer bezahlt technische Arbeitshilfen und Umbauten?

Nicht zwingend dein Arbeitgeber. Das Integrationsamt, in der Sprache der BIH auch Inklusionsamt, kann Geld geben:

  • an schwerbehinderte Menschen für technische Arbeitshilfen,
  • an Arbeitgeber für die behinderungsgerechte Einrichtung von Arbeitsplätzen.

Bei technischen Arbeitshilfen ist das Amt am Ort des Arbeitsplatzes zuständig. Der Technische Beratungsdienst der Ämter berät Arbeitgeber und schwerbehinderte Beschäftigte zu ergonomischen Fragen. Du erreichst ihn über das zuständige Integrationsamt.

Daneben können Rehabilitationsträger wie die Rentenversicherung die Kosten technischer Arbeitshilfen übernehmen, wenn sie wegen Art oder Schwere der Behinderung für die Berufsausübung erforderlich sind. Hilfsmittel zahlen sie nur, soweit der Arbeitgeber nicht dazu verpflichtet ist. Wie hoch Zuschüsse ausfallen und wie du sie beantragst, erfährst du beim Integrationsamt.

Was schreibt dein Arzt, und was gehört in dein Protokoll?

Das Schreiben formuliert deine Ärztin oder dein Arzt. Dafür braucht sie oder er ein Bild davon, was die Migräne mit deiner Arbeit macht. Dieses Bild liefert dein Protokoll. Es ist kein amtliches Formular, sondern deine eigene Vorlage für vier bis acht Wochen. Du führst es auf Papier oder in einer Tabelle. Datum, Uhrzeit und Dauer jedes Anfalls hältst du zusätzlich im Programm für Migräne in Sam fest, Tage mit anderen Beschwerden im Symptomtagebuch.

Pro Anfalltag hältst du fest:

  • Datum, Beginn (Uhrzeit) und Dauer,
  • wo du warst: Büro, Homeoffice oder Außendienst,
  • mögliche Auslöser an diesem Tag, etwa Bildschirm, Licht, Lärm, Geruch, Stress, Zeitdruck oder Pendeln,
  • was du in dieser Zeit nicht tun konntest, zum Beispiel Bildschirmarbeit, Telefonate, Termine oder Autofahren,
  • was geholfen hat, etwa Dunkelheit, Ruhe oder eine Pause,
  • wie viele Stunden oder Tage du ausgefallen bist.

Nach vier bis acht Wochen rechnest du zusammen: Anfalltage pro Monat, Tage im Büro gegenüber Tagen im Homeoffice, typische Uhrzeiten. Ein erfundenes Beispiel für einen Eintrag: "Di, 9:40 Uhr, vier Stunden, Büro, flimmernder Bildschirm und laute Umgebung, keine Telefonate möglich, Dunkelheit half, halber Arbeitstag ausgefallen."

Die Zusammenfassung zeigt, welche Anpassung die Beschreibung stützt: Licht, Lärmschutz, Arbeitszeit oder Arbeitsort. Das Schreiben selbst bleibt Sache deiner Ärztin oder deines Arztes. Den Grad der Alltagseinschränkung kannst du zusätzlich mit dem MIDAS-Fragebogen festhalten.

In welcher Reihenfolge sprichst du Arbeitgeber, SBV und Integrationsamt an?

Ein möglicher Ablauf:

  1. Kläre deinen Status: GdB 50, gleichgestellt oder keins von beidem.
  2. Führe das Protokoll vier bis acht Wochen und lass dir das Schreiben ausstellen.
  3. Sprich mit der Schwerbehindertenvertretung, falls es im Betrieb eine gibt. Auch Betriebsrat oder Personalrat sind Ansprechpartner.
  4. Geh mit deinem Vorschlag zum Arbeitgeber. Das Gesetz sieht vor, dass er bei Schwierigkeiten im Arbeitsverhältnis möglichst früh die SBV und das Integrationsamt einschaltet, um Hilfen und Geld zu besprechen.
  5. Kommen technische Arbeitshilfen infrage, frag das Integrationsamt am Ort des Arbeitsplatzes.

Ob du deine Diagnose nennst, entscheidest du. Laut MigräneLiga musst du dem Arbeitgeber nichts erzählen, solange die Krankheit die Arbeit nicht beeinflusst. Wenn du eine Anpassung willst, brauchst du aber meist ein Gespräch. Auf eine zulässige Frage nach einer Schwerbehinderung antwortest du wahrheitsgemäß. Mehr dazu steht im Text, ob du den Arbeitgeber informieren musst.

Was passiert, wenn dein Arbeitgeber ablehnt?

Dann kommt es darauf an, ob einer der gesetzlichen Gründe zutrifft: Der Anspruch besteht nicht, soweit er unzumutbar oder unverhältnismäßig teuer wäre oder Arbeitsschutzvorschriften entgegenstehen. Frag nach der Begründung und ob ein Zuschuss das Argument der Kosten ändert, denn das Integrationsamt kann Geld geben. Schwerbehindertenvertretung, Sozialverband und Fachanwältin oder Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten dich zum Einzelfall.

Ein Erfolg ist nie sicher. Mit dem Protokoll und dem Schreiben deiner Ärztin oder deines Arztes hast du aber etwas in der Hand, das über ein Bauchgefühl hinausgeht.

Anfalltage in Sam festhalten und als Bericht fürs Arztschreiben mitnehmen

Aus Anfalltagen, Dauer und Schlaf wird ein Bericht für den Zeitraum deiner Wahl, auf dessen Grundlage deine Ärztin oder dein Arzt das Schreiben formuliert.

  • Statt Zettel oder Notizen-App: Jeder Anfall ist ein Eintrag mit Uhrzeit und Dauer. Schlaf und Herzfrequenzvariabilität aus Apple Health liegen in derselben App, wenige Taps vom Eintrag entfernt.
  • Statt Erinnerung an das letzte Quartal: Der Arztbericht als PDF fasst 1, 3, 6 oder 12 Monate zusammen.
  • Statt Apple Health allein: Dort fehlen die Anfälle, hier stehen sie neben den Gesundheitsdaten.

Sam hält fest, was du einträgst, und ersetzt weder Attest noch Beratung. Mehr im Programm für Migräne.

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Sam ist ein Wellness-Begleiter und kein Medizinprodukt. Die App diagnostiziert, behandelt, heilt oder verhindert keine Erkrankung und keinen Gesundheitszustand. Konsultiere bei medizinischen Entscheidungen immer qualifiziertes Fachpersonal.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Gesetze, Fristen und Behördenpraxis ändern sich, und dein Fall kann anders liegen. Lass dich vor Anträgen, Fristen und Gesprächen mit Arbeitgeber, Kasse oder Behörde von einer Beratungsstelle oder einer Anwältin oder einem Anwalt beraten.

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Quellen

Stand: Oktober 2026

Häufige Fragen

Habe ich bei Migräne Anspruch auf Homeoffice?+

Ein allgemeiner Anspruch auf Homeoffice ist gesetzlich nicht geregelt. Schwerbehinderte Beschäftigte und Gleichgestellte können nach Paragraf 164 Absatz 4 SGB IX eine behinderungsgerechte Gestaltung von Arbeitsumfeld, Arbeitsorganisation und Arbeitszeit verlangen, soweit das zumutbar ist. Ob Homeoffice dazu zählt, hängt vom Einzelfall ab.

Gilt das nur mit einem Grad der Behinderung von 50?+

Paragraf 164 Absatz 4 gilt für Schwerbehinderte, also ab einem GdB von 50. Er gilt auch für Gleichgestellte mit einem GdB von 30 bis 49, wenn die Bundesagentur für Arbeit sie auf Antrag gleichstellt. Für Beschäftigte ohne beides bleiben das BEM und das Gespräch mit dem Arbeitgeber.

Wer bezahlt technische Arbeitshilfen?+

Das Integrationsamt kann schwerbehinderten Menschen Geld für technische Arbeitshilfen geben und Arbeitgebern Geld für die behinderungsgerechte Einrichtung von Arbeitsplätzen. Auch Rehabilitationsträger können die Kosten technischer Arbeitshilfen als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben tragen. Wer in deinem Fall zuständig ist, klärt das Integrationsamt am Ort deines Arbeitsplatzes.

Kann mein Arbeitgeber den Wunsch ablehnen?+

Der Anspruch aus Paragraf 164 Absatz 4 besteht nicht, soweit seine Erfüllung für den Arbeitgeber nicht zumutbar oder mit unverhältnismäßigen Aufwendungen verbunden wäre. Er entfällt auch, wenn Arbeitsschutzvorschriften entgegenstehen. Bei einer Ablehnung helfen Schwerbehindertenvertretung, Integrationsamt, Sozialverband oder eine Fachanwältin für Arbeitsrecht.

Habe ich Anspruch auf Teilzeit wegen Migräne?+

Schwerbehinderte Menschen haben nach Paragraf 164 Absatz 5 SGB IX Anspruch auf Teilzeit, wenn die kürzere Arbeitszeit wegen Art oder Schwere der Behinderung notwendig ist. Das gilt für Schwerbehinderte, nicht automatisch für alle mit Migräne.

Muss ich meinem Arbeitgeber die Diagnose sagen?+

Laut MigräneLiga musst du Krankheit und GdB nicht von dir aus mitteilen, solange die Krankheit deine Arbeit nicht beeinflusst; das ist die Aussage einer Patientenorganisation, kein Gesetzestext. Fragt dein Arbeitgeber im bestehenden Arbeitsverhältnis nach sechs Monaten nach einer Schwerbehinderung, musst du laut Bundesarbeitsgericht wahrheitsgemäß antworten. Eine Beratung klärt deinen Einzelfall.

Was ist ein BEM und hilft es hier?+

Nach mehr als sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit innerhalb eines Jahres muss dein Arbeitgeber dir ein Betriebliches Eingliederungsmanagement anbieten. Dort besprecht ihr Anpassungen und Hilfen. Die Teilnahme braucht deine Zustimmung.