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6 Min. LesezeitSanoLabs Editorial

Migräne und Schwerbehinderung: Wie der GdB bemessen wird, wie der Antrag läuft und welche Unterlagen helfen

Ist Migräne eine Schwerbehinderung? Was die Verordnung zum GdB sagt, wie der Antrag auf Feststellung läuft und welche Unterlagen du vorbereiten kannst.

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Ob Migräne eine Schwerbehinderung ist, hängt vom Einzelfall ab. Die Versorgungsmedizin-Verordnung führt "echte Migräne" als eigenen Eintrag, und der Grad der Behinderung (GdB) richtet sich nach Häufigkeit und Dauer der Anfälle und nach den Begleiterscheinungen. Schwerbehindert im Sinne des Gesetzes bist du erst ab einem GdB von 50. Eigene Aufzeichnungen, etwa im Migräne-Programm von Sam, ersetzen die ärztlichen Unterlagen nicht, zeigen deiner Praxis aber den Verlauf.

Dieser Text erklärt die Regeln so, wie sie im Gesetz stehen (Stand Oktober 2026). Er ist allgemeine Information und keine Rechtsberatung, und er sagt dir nicht, welchen GdB du bekommen würdest. Ob du einen Antrag stellst, entscheidest du. Über den GdB entscheidet die zuständige Behörde anhand ärztlicher Unterlagen.

Ist Migräne eine Schwerbehinderung?

Nicht automatisch. Der GdB misst nicht den Namen einer Erkrankung. Er gibt in Zehnerschritten von 10 bis 100 an, wie stark eine Gesundheitsstörung die Teilhabe beeinträchtigt. Die Beeinträchtigung muss mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate bestehen (Verordnung, Teil A, Nr. 1.1 und 1.2).

Drei Schwellen sind wichtig:

  • Festgestellt wird ein GdB nur, wenn er mindestens 20 beträgt (Paragraf 152 Abs. 1 SGB IX).
  • Als schwerbehindert gilt, wer einen GdB von mindestens 50 hat (Paragraf 2 Abs. 2 SGB IX).
  • Bei GdB 30 oder 40 ist eine Gleichstellung möglich, wenn du wegen der Behinderung sonst keinen geeigneten Arbeitsplatz bekommst oder behältst (Paragraf 2 Abs. 3 SGB IX).

GdB-Tabelle bei Migräne: was die Verordnung sagt

Die Maßstäbe stehen in der Anlage zur Versorgungsmedizin-Verordnung. Unter Nr. 2.3 nennt sie drei Verlaufsformen, je nach Häufigkeit und Dauer der Anfälle und Ausprägung der Begleiterscheinungen:

  • Leichte Verlaufsform: Anfälle durchschnittlich einmal monatlich. Anhaltswert 0 bis 10.
  • Mittelgradige Verlaufsform: häufigere Anfälle, jeweils einen oder mehrere Tage anhaltend. Anhaltswert 20 bis 40.
  • Schwere Verlaufsform: lang andauernde Anfälle mit stark ausgeprägten Begleiterscheinungen, Anfallspausen von nur wenigen Tagen. Anhaltswert 50 bis 60.

Das sind Anhaltswerte, keine festen Zahlen. Die Spannen tragen laut Verordnung den Besonderheiten des Einzelfalls Rechnung (Teil A, Nr. 1.1). Mit Begründung darf im Einzelfall sogar von den Werten abgewichen werden (Nr. 1.4). Aus der Tabelle folgt also kein fester GdB für deine Migräne. Sie beschreibt Verlaufsformen, kein Ergebnis.

Für Erkrankungen, die im Verlauf mal stärker, mal schwächer ausgeprägt sind, gibt es eine eigene Regel (Nr. 1.7). Der GdB soll den Wert abbilden, der die Beeinträchtigungen in ihrem Verlauf am ehesten trifft. Ein Protokoll über Monate zeigt einen Verlauf. Die Erinnerung an die letzte schlechte Woche zeigt ihn nicht.

Zur Begrifflichkeit: Die Tabelle in Teil B der Verordnung heißt GdS-Tabelle, im Gesetz und im Ausweis geht es um den GdB. Beide werden nach denselben Grundsätzen bemessen (Teil A, Nr. 1.2).

So läuft der Antrag: vom GdB zum Schwerbehindertenausweis

Einen GdB stellt die Behörde nur auf Antrag fest, und zwar grundsätzlich für den Zeitpunkt der Antragstellung (Paragraf 152 Abs. 1 SGB IX). Wer zuständig ist, hängt vom Land ab. In Berlin heißt die Stelle Versorgungsamt, in Brandenburg Landesamt für Soziales und Versorgung, in Bayern Zentrum Bayern Familie und Soziales. Landesrecht kann die Zuständigkeit abweichend regeln. Welche Stelle für dich zuständig ist, zeigt das Bundesportal, wenn du dort deine Region wählst.

So beschreibt das Bundesportal den Ablauf für Berlin. Andere Länder können abweichen:

  1. Du stellst den Antrag auf Feststellung einer Behinderung. In Berlin geht das schriftlich per Post.
  2. Das Amt bestätigt den Eingang. Es fordert fehlende Unterlagen bei deinen behandelnden Ärztinnen und Ärzten an.
  3. Sind die medizinischen Unterlagen vollständig, folgt die versorgungsärztliche Bewertung.
  4. Am Ende steht ein Bescheid mit dem festgestellten GdB. Ab GdB 50 kann ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt werden.

Für Berlin nennt das Bundesportal eine Bearbeitungsdauer von fünf bis sechs Monaten. Das Amt braucht deine Mitwirkung. Das Bundesportal bittet darum, alle relevanten Tatsachen anzugeben, Unterlagen als Kopien einzureichen und Fristen einzuhalten. Bei Bedarf lässt sich schriftlich eine Fristverlängerung beantragen, um eine Ablehnung zu vermeiden.

Wie du gegen einen Bescheid vorgehst, klärst du in einer Beratung im Einzelfall, dazu gibt dieser Text keine Auskunft. Der Bund fördert eine unabhängige Teilhabeberatung (Paragraf 32 SGB IX).

Welche Unterlagen helfen

Das Amt entscheidet nach ärztlichen Unterlagen. Deine Beeinträchtigungen müssen laut Bundesportal durch ärztliche Unterlagen belegt sein. Dazu zählen Befundberichte und Arztbriefe deiner Neurologin, deines Hausarztes oder einer Klinik.

Ein eigenes Protokoll ersetzt diese Unterlagen nicht. Es zeigt aber, wie deine Anfälle im Alltag aussehen, und das sind genau die Punkte, an denen die Tabelle ansetzt:

  • Häufigkeit: wie viele Anfälle du pro Monat hattest. Die Verordnung zählt Anfälle, nicht Migränetage.
  • Dauer: wie lange jeder Anfall anhielt, in Stunden oder Tagen.
  • Begleiterscheinungen: zum Beispiel Übelkeit sowie Licht- und Lärmempfindlichkeit, bei manchen auch eine Aura.
  • Abstände: die Tage zwischen den Anfällen, sichtbar an den Daten.

Ein Beispiel mit erfundenen Zahlen: sieben Anfälle im März, fünf von vier bis 24 Stunden und zwei von ein bis drei Tagen, dazu an vier Tagen Akutmedikation. Eine solche Übersicht nimmst du zum Arzttermin mit, dann musst du nicht schätzen. In Sam trägst du Beginn, Dauer und Begleitsymptome jedes Anfalls laufend ein. Welche Felder ein Kopfschmerzkalender braucht, zeigt der Beitrag Kopfschmerzkalender: was reingehört. Wie du Migränetage zählst, erklärt Chronische Migräne: ab wann?.

Der MIDAS-Fragebogen zählt, an wie vielen Tagen der letzten drei Monate Migräne dich bei Arbeit, Haushalt und Freizeit eingeschränkt hat. Das Ergebnis kannst du deiner Praxis zeigen. Es ist kein Bescheid und ersetzt keinen Befund.

Ob du dein Protokoll dem Antrag beilegst, entscheidest du. Sprich vorher mit deiner Ärztin oder deinem Arzt darüber, wie der Bericht deine Anfälle beschreibt. Ist die Migräne neu bei dir, hilft der Beitrag Neu mit Migräne: die ersten Wochen.

Was ein GdB oder ein Ausweis bringt

Hilfen und Vergünstigungen, die an einen festgestellten GdB anknüpfen, heißen Nachteilsausgleiche. Das Gesetz nennt unter anderem (Stand Oktober 2026):

  • Ab GdB 20: einen Pauschbetrag bei der Einkommensteuer. Seine Höhe steigt mit dem GdB (Paragraf 33b EStG).
  • Als schwerbehinderter Mensch (GdB 50): fünf zusätzliche bezahlte Urlaubstage im Jahr bei einer Fünf-Tage-Woche (Paragraf 208 SGB IX).
  • Ebenfalls als schwerbehinderter Mensch: Eine Kündigung durch den Arbeitgeber braucht grundsätzlich die vorherige Zustimmung des Integrationsamts. Ausnahmen regelt Paragraf 173 (Paragraf 168 SGB IX).

Der Ausweis dient dem Nachweis der Leistungen und Hilfen, die schwerbehinderten Menschen zustehen. Seine Gültigkeit soll befristet werden (Paragraf 152 Abs. 5 SGB IX). Weitere Nachteilsausgleiche nach GdB listet betanet auf. Ob sich ein Antrag für dich lohnt, dazu rät dieser Text weder zu noch ab.

Migräne und eine zweite Erkrankung

Hast du neben der Migräne weitere Beeinträchtigungen, wird der GdB nach ihren Auswirkungen in ihrer Gesamtheit festgestellt. Das Gesetz verlangt, ihre wechselseitigen Beziehungen zu berücksichtigen (Paragraf 152 Abs. 3 SGB IX). Rechnen ist ausgeschlossen: Addition oder Mittelung sind laut Verordnung nicht zulässig (Teil A, Nr. 3.2). Zwei GdB von 30 ergeben also nicht automatisch 60.

Auch die zweite Erkrankung braucht ihre eigenen ärztlichen Unterlagen. Wie du Protokolle und Berichte für mehrere Erkrankungen ordnest, zeigt Mehrere Erkrankungen: Arzttermine und Berichte ordnen.

Migräneanfälle in Sam festhalten und als Bericht zum Arzttermin mitnehmen

Du gehst mit einem Verlauf aus Monaten statt mit Schätzungen zur Ärztin oder zum Arzt. Das Migräne-Programm fasst ihn als PDF zusammen.

  • Statt Papier-Tagebuch: Beginn, Intensität, Dauer, Aura und Begleitsymptome trägst du bei jedem Anfall ein. Schlaf der letzten Nacht und HRV kommen bei neuen Einträgen für heute aus Apple Health dazu, sofern dort Werte liegen.
  • Statt Erinnerung: Der Arztbericht nennt deine Migränetage und die Dauer der eingetragenen Migränen.

Der Bericht zählt Tage, keine einzelnen Anfälle, und ist eine Gesprächsgrundlage, kein Befund. Einen GdB legt Sam nicht fest, das macht die zuständige Behörde.

Sam kostenlos ausprobieren

Sam ist ein Wellness-Begleiter, kein Medizinprodukt. Sam kann Erkrankungen weder diagnostizieren noch behandeln, heilen oder verhindern und ersetzt keine ärztliche Beratung.

Quellen

Stand: Oktober 2026

Häufige Fragen

Ist Migräne eine Schwerbehinderung?+

Nicht automatisch. Die Verordnung führt echte Migräne mit eigenen Anhaltswerten. Als schwerbehindert gilt, wer einen GdB von mindestens 50 hat. Welchen GdB du hättest, entscheidet die zuständige Behörde im Einzelfall nach ärztlichen Unterlagen, nicht ein Text im Internet.

Wie hoch ist der GdB bei Migräne?+

Die Verordnung nennt Anhaltswerte nach Verlaufsform: 0 bis 10 bei leichter, 20 bis 40 bei mittelgradiger, 50 bis 60 bei schwerer Form. Das sind Anhaltswerte, keine Zusage. Jeder Fall wird einzeln beurteilt, mit Begründung kann abgewichen werden.

Wie beantrage ich einen Schwerbehindertenausweis bei Migräne?+

Du stellst bei der zuständigen Behörde, je nach Land beim Versorgungsamt oder einer Stelle mit anderem Namen, einen Antrag auf Feststellung der Behinderung. Das Amt fordert Unterlagen bei deinen behandelnden Ärzten an. Ergibt die Prüfung einen GdB von mindestens 50, kann ein Ausweis ausgestellt werden. Die Einzelheiten unterscheiden sich je nach Land.

Ab welchem GdB gilt man als schwerbehindert?+

Ab einem GdB von 50 (Paragraf 2 Abs. 2 SGB IX). Festgestellt wird ein GdB nur, wenn er mindestens 20 beträgt. Bei GdB 30 oder 40 ist unter bestimmten Bedingungen eine Gleichstellung im Arbeitsleben möglich.

Welche Unterlagen brauche ich für den GdB-Antrag bei Migräne?+

Entscheidend sind ärztliche Unterlagen wie Befundberichte und Arztbriefe. Das Amt fordert sie bei deinen behandelnden Ärzten an. Ein eigenes Anfallsprotokoll mit Datum, Dauer und Begleiterscheinungen ersetzt sie nicht. Es kann aber zeigen, wie deine Anfälle im Alltag verlaufen.

Was bringt mir ein GdB von 20 oder 30?+

Ab GdB 20 gibt es einen Steuer-Pauschbetrag (Paragraf 33b EStG). Bei GdB 30 oder 40 ist unter Bedingungen eine Gleichstellung möglich. Der Zusatzurlaub von fünf Arbeitstagen (Paragraf 208 SGB IX) setzt eine Schwerbehinderung ab GdB 50 voraus.

Wie wird der GdB bei Migräne und einer zweiten Erkrankung bestimmt?+

Mehrere Beeinträchtigungen werden in ihrer Gesamtheit beurteilt, unter Berücksichtigung ihrer wechselseitigen Beziehungen (Paragraf 152 Abs. 3 SGB IX). Zusammenrechnen oder Mitteln ist laut Verordnung nicht zulässig. Zwei GdB von 30 ergeben also nicht automatisch 60.