GdB-Antrag ausfüllen: Einschränkungen im Alltag belegen
GdB-Antrag ausfüllen: Wie du Gesundheitsstörungen konkret beschreibst, was das Versorgungsamt bewertet, welche Zahlen helfen und wann Widerspruch gilt.
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Im Antrag auf Feststellung einer Behinderung zählt nicht, wie schlimm eine Diagnose klingt, sondern was sie in deinem Alltag verändert. Mit Zahlen geht das besser als mit Adjektiven: Wie oft, wie lange, und was geht dann nicht? Das hältst du auf Papier fest oder im Symptomtagebuch von Sam, wo Beschwerden und Krankheitstage im selben Verlauf stehen. Dieser Text zeigt, wie du Gesundheitsstörungen konkret beschreibst und was nach dem Bescheid kommt.
Er ist allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Für deinen Einzelfall helfen das Versorgungsamt, ein Sozialverband wie VdK oder SoVD, die unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) oder eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Sozialrecht.
Was bewertet das Versorgungsamt beim GdB eigentlich?
Das Versorgungsamt stellt auf Antrag fest, ob eine Behinderung vorliegt und wie hoch ihr Grad ist (Paragraf 152 Absatz 1 SGB IX). Der GdB wird in Zehnerschritten angegeben. Eine Feststellung gibt es erst ab 20. Bei mehreren Beeinträchtigungen zählt ihre Gesamtauswirkung mit allen Wechselwirkungen.
Maßstab sind die Versorgungsmedizinischen Grundsätze. Sie sind verbindlich anzuwenden (Paragraf 153a SGB IX). Laut Teil A misst der GdB die Beeinträchtigung deiner Teilhabe, unabhängig von der Ursache. Sie muss mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate bestehen. Dein Beruf und deine Wohnsituation fließen nicht ein.
Die Werte in Teil B sind Anhaltswerte, keine Ansprüche. Das Amt arbeitet mit ärztlichen Befunden, Reha- und Kurentlassungsberichten und deinen Angaben. Du musst alle erheblichen Tatsachen angeben und Unterlagen auf Verlangen vorlegen (Paragraf 60 SGB I).
Wie beschreibst du deine Gesundheitsstörungen konkret?
Nenne jede Gesundheitsstörung, körperliche wie psychische. Das Versorgungsamt Berlin bittet in seinen Ausfüllhinweisen um konkrete Angaben. Sein Beispiel: "Bandscheibenvorfall der Lendenwirbelsäule mit dauerhaften Schmerzen, eingeschränkter Beweglichkeit und Belastbarkeit" statt nur "Rückenschmerzen".
Das Berliner Formular verlangt für jede Gesundheitsstörung eine eigene Seite. Du markierst, ob sie neu ist oder sich verschlimmert hat. Dazu kommen die behandelnde Ärztin mit Fachrichtung, das Datum der letzten Behandlung und Klinikaufenthalte. Auch Kuren oder Reha-Maßnahmen gehören hinein. Andere Bundesländer haben eigene Formulare.
Beschreibe genau, was zutrifft. Weder aufbauschen noch kleinreden. Mehr Einträge heißen übrigens nicht mehr Punkte: Addition oder Mittelung ist nach Teil A nicht zulässig. Eine weitere Beeinträchtigung zählt nur, wenn sie den Gesamt-GdB um mindestens 10 erhöht.
Welche Zahlen aus deinem Alltag helfen?
Bei vielen Erkrankungen hängt der Anhaltswert in Teil B von der Häufigkeit ab. Bei Migräne nennt er für eine leichte Verlaufsform mit durchschnittlich einem Anfall im Monat 0 bis 10. Für häufigere Anfälle, die jeweils einen oder mehrere Tage anhalten, sind es 20 bis 40. Bei Asthma ohne dauernde Einschränkung der Lungenfunktion stehen seltene saisonale oder leichte Anfälle bei 0 bis 20. Häufige Anfälle (mehrmals pro Monat) oder schwere Anfälle liegen bei 30 bis 40. Bei Epilepsie zählen Art, Schwere, Häufigkeit und tageszeitliche Verteilung der Anfälle. Bei Gicht zählen Häufigkeit und Schwere der entzündlichen Schübe.
Teil A legt fest: Schwankt eine Erkrankung typischerweise, gilt der Wert, der die Beeinträchtigung über den Verlauf am besten abbildet. Ein Jahr Aufzeichnung sagt deshalb mehr als eine schlechte Woche. Notiere für jede Gesundheitsstörung:
- Die Beschwerde konkret: Diagnose und Auswirkung, seit wann, neu oder verschlimmert.
- Die Häufigkeit: Ereignisse pro Monat in den letzten sechs und zwölf Monaten, bei Anfällen mit Dauer in Tagen.
- Den Alltag: Was du in dieser Zeit nicht kannst, etwa Arbeit, Haushalt, Kinder, Fahren oder Treppen. Wobei du Hilfe brauchst und wie viele Ausfalltage es gab.
- Die Behandlung: Therapie, Nebenwirkungen, Notfälle und Klinikaufenthalte. Außergewöhnliche Folgen einer Behandlung können einen höheren GdB rechtfertigen, übliche sind schon eingerechnet.
Ein Beispiel mit ausgedachten Zahlen. Statt "Ich habe oft Migräne" schreibst du: "In den letzten zwölf Monaten hatte ich an 38 Tagen Migräne, meist zwei Tage am Stück. An 14 dieser Tage konnte ich nicht arbeiten." So etwas kannst du in Sam mit Datum eintragen. Mehr zu den Tabellen einzelner Erkrankungen findest du in den Beiträgen zu Migräne, Epilepsie und Asthma.
Ein Tagebuch erhöht keinen GdB. Es macht deine Beschreibung konkret. Außerdem hast du etwas, das du mit deiner Ärztin oder deinem Arzt besprechen kannst. Wenn dir jemand beim Formular helfen soll, kannst du Einträge in Sam für diese Person freigeben, schreibgeschützt und jederzeit widerrufbar. Das geht über Familie & Freunde. Die Person braucht dafür selbst Sam.
Wo hilft ein Tagebuch nicht?
Nicht jedes Kriterium hängt an der Häufigkeit. Bei Bluthochdruck unterscheidet Teil B nach Befunden. Die mittelschwere Form mit Organbeteiligung leichten bis mittleren Grades, etwa am Augenhintergrund, mit Linksherzhypertrophie oder Eiweiß im Urin, liegt bei 20 bis 40. Dazu kommt ein diastolischer Blutdruck, der trotz Behandlung mehrfach über 100 mm Hg liegt. Bei Asthma kommt eine dauernde Einschränkung der Lungenfunktion zusätzlich zu den Anfällen.
Hier zählen Untersuchungsbefunde. Ein Tagebuch ersetzt sie nicht. Es ergänzt höchstens deine Beschreibung, wie es dir mit der Erkrankung geht.
Welche Unterlagen und Behandler gehören in den Antrag?
Die Checkliste des Versorgungsamts Berlin nennt alle behandelnden Ärztinnen und Ärzte, Klinik- und Reha-Aufenthalte und die Entbindung von der Schweigepflicht. Dazu kommen die gewünschten Merkzeichen, aktuelle ärztliche Unterlagen und deine Unterschrift. Behalte eine Kopie. Das Berliner Amt bittet außerdem, in einem laufenden Verfahren keine Unterlagen nachzuschicken, solange es nicht darum bittet.
So läuft das Verfahren laut Bundesportal ab: Dein Antrag geht ein, das Amt fordert fehlende Unterlagen bei den Behandelnden an, und eine Versorgungsärztin oder ein Versorgungsarzt bewertet. Dann kommt der Bescheid mit dem GdB und möglichen Merkzeichen. Den Schwerbehindertenausweis gibt es ab einem GdB von 50. Was er dir bringt, steht im Beitrag zu den Nachteilsausgleichen.
Was tust du, wenn der GdB zu niedrig ausfällt?
Du hast einen Monat Zeit für den Widerspruch, gerechnet ab der Bekanntgabe des Bescheids (Paragraf 84 Sozialgerichtsgesetz). Er geht schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift. Die Frist gilt auch als gewahrt, wenn du den Widerspruch bei einer anderen inländischen Behörde einreichst.
Lass den Bescheid früh von einer Beratungsstelle ansehen, zum Beispiel einem Sozialverband oder der EUTB. Wie ein Widerspruch Erfolg hat, hängt vom Einzelfall ab. Dazu gibt dieser Text keine Einschätzung.
Was passiert bei einer Überprüfung oder einem Neufeststellungsantrag?
Ein Bescheid mit Dauerwirkung wird für die Zukunft aufgehoben, wenn sich die Verhältnisse wesentlich ändern (Paragraf 48 Absatz 1 SGB X). Nach Teil A muss der geänderte Zustand länger als sechs Monate andauern oder voraussichtlich andauern. Der GdB muss sich um mindestens 10 ändern.
Ein Neufeststellungsantrag ist deshalb kein Taktikmittel. Das Versorgungsamt Berlin schreibt, dass dabei der aktuelle Zustand bewertet wird und ein niedrigerer GdB herauskommen kann. Während einer Heilungsbewährung, meist fünf Jahre, gilt ein höherer Pauschalwert. Danach ist eine neue Bewertung auch bei gleichen Beschwerden zulässig.
Einschränkungen in Zahlen für den GdB-Antrag festhalten
Du hast ein Jahr mit Daten vor dir statt einer Schätzung aus dem Gedächtnis. In Sam trägst du Beschwerden mit Datum ein. Für Erkrankungen ohne eigenes Tagebuch gibt es das Symptomtagebuch.
- Statt Erinnerung: Jeder Tag mit Beschwerden steht mit Datum da, so zählst du die Tage pro Monat.
- Statt Zettel: Gibt es für deine Erkrankung ein Programm in Sam, also ein eigenes Tagebuch mit Arztbericht, fasst der Bericht als PDF den Zeitraum zusammen, den du wählst, bis hin zur ganzen Aufzeichnung.
- Statt Notizen-App: Beim Termin liegt derselbe Bericht auf dem Tisch.
Sam bewertet keinen GdB. Das Versorgungsamt stützt sich auf ärztliche Befunde.
Sam kostenlos ausprobierenSam ist ein Wellness-Begleiter und kein Medizinprodukt. Die App diagnostiziert, behandelt, heilt oder verhindert keine Erkrankung und keinen Gesundheitszustand. Konsultiere bei medizinischen Entscheidungen immer qualifiziertes Fachpersonal.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Gesetze, Fristen und Behördenpraxis ändern sich, und dein Fall kann anders liegen. Lass dich vor Anträgen, Fristen und Gesprächen mit Arbeitgeber, Kasse oder Behörde von einer Beratungsstelle oder einer Anwältin oder einem Anwalt beraten.
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Quellen
Stand: Oktober 2026
- SGB IX, Paragraf 152 (Feststellung der Behinderung): gesetze-im-internet.de
- SGB IX, Paragraf 153a (Sachverständigenbeirat): gesetze-im-internet.de
- Versorgungsmedizin-Verordnung, Anlage (Versorgungsmedizinische Grundsätze, gelesen am 11.10.2026): gesetze-im-internet.de
- Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin: Antrag auf Feststellung einer Behinderung
- Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin: Ausfüllhinweise und Checkliste (Stand 2026)
- Bundesportal: Feststellung einer Behinderung, Region Berlin
- BIH, Fachlexikon: Schwerbehinderung (Stand: 30.04.2026)
- SGB I, Paragraf 60 (Angabe von Tatsachen): gesetze-im-internet.de
- Sozialgerichtsgesetz, Paragraf 84 (Widerspruchsfrist): gesetze-im-internet.de
- SGB X, Paragraf 48 (Änderung der Verhältnisse): gesetze-im-internet.de
Mehr zum Festhalten und Mitnehmen
Häufige Fragen
Zählt beim GdB die Diagnose oder die Auswirkung im Alltag?+
Die Auswirkung. Der Grad der Behinderung gibt an, wie stark deine Teilhabe beeinträchtigt ist, unabhängig von der Ursache. Eine Diagnose allein sagt dem Versorgungsamt deshalb wenig. Beschreibe, was die Erkrankung im Alltag konkret bedeutet.
Soll ich im GdB-Antrag wirklich alle Beeinträchtigungen auflisten?+
Ja, alle Gesundheitsstörungen, körperliche und psychische, jeweils konkret benannt. So steht es in den Ausfüllhinweisen des Berliner Versorgungsamts. Beschreibe genau, was zutrifft, ohne aufzubauschen und ohne etwas kleinzureden.
Werden mehrere Erkrankungen beim GdB addiert?+
Nein. Die Versorgungsmedizinischen Grundsätze schließen Addition und Mittelung aus. Maßgeblich ist die Gesamtauswirkung. Eine weitere leichte Beeinträchtigung mit GdB 10 erhöht den Gesamt-GdB in der Regel nicht.
Wie lange habe ich für den Widerspruch gegen den GdB-Bescheid?+
Einen Monat, nachdem dir der Bescheid bekannt gegeben wurde. Der Widerspruch geht schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift. Prüfe die Frist sofort, wenn der Bescheid ankommt.
Kann der GdB bei einem Neufeststellungsantrag sinken?+
Ja. Das Versorgungsamt Berlin weist ausdrücklich darauf hin: Bei einem Neufeststellungsantrag wird der aktuelle Zustand bewertet, und es kann ein niedrigerer GdB herauskommen als zuvor.
Was ist die Heilungsbewährung beim GdB?+
Ein begrenzter Zeitraum nach einer Behandlung, meist fünf Jahre, etwa nach bestimmten Tumorerkrankungen oder Organtransplantationen. In dieser Zeit wird der GdB pauschal höher bewertet. Danach zählt die verbleibende Beeinträchtigung.
Wie lange dauert das GdB-Verfahren?+
In Berlin nennt das Bundesportal fünf bis sechs Monate. Andere Bundesländer können abweichen. Das Amt fordert fehlende Unterlagen oft selbst bei deinen Behandelnden an.
Hilft ein Tagebuch beim GdB-Antrag?+
Es macht deine Beschreibung konkret, mit Daten, Häufigkeit und Dauer. Einen GdB erhöht es nicht. Das Versorgungsamt stützt sich auf ärztliche Befunde und deine Angaben im Antrag.