Epilepsie und Schwerbehinderung: Wie der GdB bemessen wird, wie der Antrag läuft und welche Unterlagen helfen
Ist Epilepsie eine Schwerbehinderung? Was die Verordnung zum GdB bei Anfällen sagt, wie der Antrag läuft und welche Unterlagen du vorbereitest.
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Ob Epilepsie eine Schwerbehinderung ist, hängt vom Einzelfall ab. Der Grad der Behinderung (GdB) richtet sich nach Art, Schwere, Häufigkeit und tageszeitlicher Verteilung deiner Anfälle. Schwerbehindert im Sinne des Gesetzes bist du erst ab einem GdB von 50. Eigene Aufzeichnungen, etwa ein Programm für Epilepsie, also ein eigenes Tagebuch mit Arztbericht und monatlichem Fragebogen in Sam, ersetzen die ärztlichen Unterlagen nicht, zeigen dem Versorgungsamt aber, wann welche Anfälle auftreten.
Dieser Text erklärt die Regeln so, wie sie im Gesetz und in der Versorgungsmedizin-Verordnung stehen (Stand Oktober 2026). Er ist allgemeine Information und keine Rechtsberatung, und er sagt dir nicht, welchen GdB du bekommen würdest. Über den GdB entscheidet allein die zuständige Behörde anhand ärztlicher Unterlagen.
Ist Epilepsie eine Schwerbehinderung?
Nicht automatisch. Der GdB misst nicht den Namen einer Erkrankung. Er gibt in Zehnerschritten von 10 bis 100 an, wie stark eine Gesundheitsstörung die Teilhabe am Leben beeinträchtigt. Die Beeinträchtigung muss mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate bestehen.
Drei Schwellen sind wichtig:
- Festgestellt wird ein GdB nur, wenn er mindestens 20 beträgt.
- Als schwerbehindert gilt, wer einen GdB von mindestens 50 hat (Paragraf 2 Abs. 2 SGB IX).
- Bei GdB 30 oder 40 ist eine Gleichstellung möglich, wenn du wegen der Behinderung sonst keinen geeigneten Arbeitsplatz bekommst oder behältst (Paragraf 2 Abs. 3 SGB IX).
GdB-Tabelle bei Epilepsie: was die Verordnung sagt
Die Maßstäbe stehen in der Anlage zur Versorgungsmedizin-Verordnung. Unter den epileptischen Anfällen nennt sie Werte je nach Art, Schwere, Häufigkeit und tageszeitlicher Verteilung:
- Sehr selten: generalisierte (große) und komplex-fokale Anfälle mit Pausen von mehr als einem Jahr, kleine und einfach-fokale Anfälle mit Pausen von Monaten. Anhaltswert 40.
- Selten: generalisierte und komplex-fokale Anfälle mit Pausen von Monaten, kleine und einfach-fokale Anfälle mit Pausen von Wochen. Anhaltswert 50 bis 60.
- Mittlere Häufigkeit: generalisierte und komplex-fokale Anfälle mit Pausen von Wochen, kleine und einfach-fokale Anfälle mit Pausen von Tagen. Anhaltswert 60 bis 80.
- Häufig: generalisierte oder komplex-fokale Anfälle wöchentlich oder Serien von Anfällen, kleine und einfach-fokale Anfälle täglich. Anhaltswert 90 bis 100.
Zwei Zusätze sind wichtig. Nach drei Jahren Anfallsfreiheit, wenn aber weiter eine anfallsunterdrückende Behandlung nötig ist, nennt die Verordnung einen Anhaltswert von 30. Und: Nach drei Jahren Anfallsfreiheit ohne Medikamente ist ein GdB wegen der Epilepsie nur noch bei nachgewiesenen Hirnschäden möglich.
Das sind Anhaltswerte, keine festen Zahlen. Die Spannen tragen den Besonderheiten des Einzelfalls Rechnung, und mit Begründung darf im Einzelfall abgewichen werden. Aus der Tabelle folgt also kein fester GdB für deine Anfälle. Das gilt für alle Einträge der Verordnung, nicht nur für Epilepsie.
Art, Häufigkeit, Tageszeit: worauf es für den GdB ankommt
Damit das Versorgungsamt die Tabelle anwenden kann, braucht es Angaben zu deinen Anfällen über einen längeren Zeitraum. Es geht um genau die Punkte, an denen die Tabelle ansetzt:
- Art: generalisiert (groß), komplex-fokal oder kleine beziehungsweise einfach-fokale Anfälle.
- Häufigkeit: die Abstände zwischen den Anfällen, etwa Wochen oder Monate.
- Tageszeit: Anfälle am Tag wirken sich meist stärker aus als Anfälle im Schlaf. Die Verordnung nennt die tageszeitliche Verteilung ausdrücklich als Maßstab.
Solche Angaben kannst du selbst über Monate sammeln. Genau das ist der Nutzen eines Anfallsprotokolls: Es zeigt die Häufigkeit und die Tageszeit, statt sich auf die Erinnerung zu verlassen. Wie du die richtigen Angaben einträgst, steht in Anfallstagebuch richtig führen.
Das Merkzeichen G bei Epilepsie
Neben dem GdB gibt es Merkzeichen, die im Schwerbehindertenausweis eingetragen werden. Eines davon ist das Merkzeichen G, die erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr. Laut betanet gehört es bei Epilepsie zu den wichtigen Merkzeichen.
Es kommt nach den Angaben von betanet vor allem infrage, wenn du einen GdB von mindestens 70 hast und die Anfälle tagsüber und mit mittlerer Häufigkeit auftreten. Bei solchen Anfällen ist nämlich das Unfallrisiko beim Zufußgehen oder im Straßenverkehr erhöht. Typische Ausnahmen sind Anfälle nur im Schlaf oder einfach-fokale Anfälle ohne Unfallrisiko. Ob das Merkzeichen G für dich eingetragen wird, entscheidet die Behörde im Einzelfall.
So läuft der Antrag
Einen GdB stellt die Behörde nur auf Antrag fest. Zuständig ist je nach Land das Versorgungsamt oder eine Stelle mit anderem Namen. So beschreibt das Bundesportal den Ablauf:
- Du stellst den Antrag auf Feststellung einer Behinderung.
- Das Amt bestätigt den Eingang und fordert fehlende Unterlagen bei deinen behandelnden Ärztinnen und Ärzten an.
- Sind die medizinischen Unterlagen vollständig, folgt die versorgungsärztliche Bewertung.
- Am Ende steht ein Bescheid mit dem festgestellten GdB. Ab GdB 50 kann ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt werden.
Die Bearbeitungszeit kann mehrere Monate betragen. Das Amt braucht deine Mitwirkung: Du informierst es über alle relevanten Tatsachen und reichst Unterlagen als Kopien ein. Wie du gegen einen Bescheid vorgehst, klärst du in einer Beratung im Einzelfall, dazu gibt dieser Text keine Auskunft. Ein Anfallskalender ersetzt den Antrag nicht.
Welche Unterlagen die Bewertung stützen
Das Versorgungsamt entscheidet nach ärztlichen Unterlagen. Deine Beeinträchtigungen müssen ärztlich belegt sein. Dazu zählen Befundberichte und Arztbriefe deiner Neurologin oder deines Neurologen, der Hausarztpraxis oder einer Klinik, besonders die Berichte zu EEG und MRT.
Ein eigenes Anfallsprotokoll ersetzt diese ärztlichen Unterlagen nicht. Sam stellt weder einen Befundbericht noch einen Arztbrief aus, das bleibt bei deinen Ärztinnen und Ärzten. Das Protokoll ergänzt die ärztlichen Unterlagen aber um das, was zwischen den Terminen passiert: an welchen Tagen ein Anfall auftrat, welcher Art er war und ob er nachts oder am Tag fiel. Genau diese Angaben sind es, an denen die GdB-Tabelle ansetzt. Und wenn bei dir gerade erst eine Epilepsie festgestellt wurde, hilft ein Blick in die ersten Wochen nach der Diagnose.
Wenn ein Anfall zum Notfall wird
Dieser Text zählt keine Erste-Hilfe-Schritte auf. Wenn du bei einem Anfall dabei bist, hilft dir die Erste Hilfe der Deutschen Epilepsievereinigung. Wähle die 112, wenn ein Anfall länger als fünf Minuten dauert, mehrere Anfälle hintereinander kommen, es Atemprobleme oder Verletzungen gibt, es der erste Anfall war oder die Person nicht wieder zu sich kommt, so beschreibt es das IQWiG.
Du musst solche Zeichen nicht selbst einordnen. Sam erkennt keine Anfälle und keinen Notfall von selbst und stellt keine Diagnose. Bei Zweifel gilt: Arzt oder 112.
Anfälle in Sam festhalten und den Verlauf zum Antrag anbieten
Du bringst in den Termin einen Verlauf mit, der zeigt, wann welche Anfälle auftraten, statt Monate aus dem Kopf zu rekonstruieren. Das Programm für Epilepsie in Sam sammelt die Angaben für dich.
- Statt Papier-Tagebuch: Zeitpunkt, Art, Bewusstsein, Verletzung und ein vermuteter Auslöser stehen bei jedem Anfall beieinander. Bei Einträgen für heute kommen Schlaf, Ruhepuls und Herzfrequenzvariabilität aus Apple Health dazu.
- Statt Zählen von Hand: Der Arztbericht als PDF fasst deine Anfälle nach Art zusammen und nennt, wie viele davon nachts waren. Symptomtagebuch und Health Vault halten zusätzliche Aufzeichnungen und Arztbriefe an einem Ort.
- Statt loser Zettel: Du selbst bestimmst, was du an wen teilst. Mehr dazu auf der Seite für die Familie.
Sam stellt keine Diagnose und keine GdB-Einschätzung. Welchen GdB du bekommst, legt allein das Versorgungsamt fest, und es braucht dafür weiterhin ärztliche Unterlagen.
Sam kostenlos ausprobierenSam ist ein Wellness-Begleiter und kein Medizinprodukt. Die App diagnostiziert, behandelt, heilt oder verhindert keine Erkrankung und keinen Gesundheitszustand. Konsultiere bei medizinischen Entscheidungen immer qualifiziertes Fachpersonal.
- Anfallstagebuch richtig führen
- Epilepsie: Anfälle häufiger? Verlauf festhalten
- Fragen an den Neurologen: Checkliste
Quellen
Stand: Oktober 2026
- Versorgungsmedizin-Verordnung, Anlage zu Paragraf 2 (Versorgungsmedizinische Grundsätze), Eintrag "Epileptische Anfälle", gelesen am 6. Oktober 2026: versorgungsmedizinische-grundsaetze.de und gesetze-im-internet.de
- SGB IX, Paragraf 2 Begriffsbestimmungen (Abs. 2 schwerbehindert, Abs. 3 Gleichstellung): gesetze-im-internet.de
- SGB IX, Paragraf 152 Feststellung der Behinderung, Ausweise: gesetze-im-internet.de
- Deutsche Epilepsievereinigung: Epilepsie und Schwerbehinderung (Stand Januar 2023)
- Deutsche Epilepsievereinigung: Erste Hilfe (Stand 2. November 2024)
- IQWiG, Gesundheitsinformation.de: Was tun, wenn jemand einen epileptischen Anfall hat? (aktualisiert am 5. April 2023)
- betanet (beta Institut gemeinnützige GmbH): Epilepsie und Schwerbehinderung - GdB (letzte Bearbeitung 30. September 2026, gelesen am 6. Oktober 2026)
- Bundesportal: Feststellung der Behinderung beantragen (Ablauf und Mitwirkung, gelesen am 6. Oktober 2026): verwaltung.bund.de
Mehr zu Epilepsie
Häufige Fragen
Ist Epilepsie eine Schwerbehinderung?+
Nicht automatisch. Als schwerbehindert gilt, wer einen GdB von mindestens 50 hat. Bei Epilepsie hängt der GdB von Art, Schwere, Häufigkeit und tageszeitlicher Verteilung der Anfälle ab. Welchen GdB du hättest, entscheidet das Versorgungsamt im Einzelfall nach ärztlichen Unterlagen, nicht ein Text im Internet.
Wie hoch ist der GdB bei Epilepsie?+
Die Versorgungsmedizin-Verordnung nennt Anhaltswerte: 40 bei sehr seltenen, 50 bis 60 bei seltenen, 60 bis 80 bei mittelhäufigen und 90 bis 100 bei häufigen Anfällen. Nach drei Jahren Anfallsfreiheit bei weiterer Behandlung nennt sie 30. Das sind Anhaltswerte, keine Zusage. Jeder Fall wird einzeln beurteilt.
Wie beantrage ich einen Schwerbehindertenausweis bei Epilepsie?+
Du stellst bei der zuständigen Behörde, je nach Land dem Versorgungsamt oder einer Stelle mit anderem Namen, einen Antrag auf Feststellung der Behinderung. Das Amt fordert ärztliche Unterlagen bei deinen behandelnden Ärztinnen und Ärzten an. Stellt es einen GdB von mindestens 50 fest, kann ein Ausweis ausgestellt werden.
Welche Unterlagen brauche ich für den GdB-Antrag bei Epilepsie?+
Entscheidend sind ärztliche Unterlagen wie Befundberichte und Arztbriefe, etwa die Berichte zu EEG und MRT. Das Amt fordert sie bei deinen behandelnden Ärzten an. Ein eigenes Anfallsprotokoll ersetzt sie nicht. Es zeigt aber, wie häufig deine Anfälle sind, welcher Art und zu welcher Tageszeit.
Kommt bei Epilepsie das Merkzeichen G infrage?+
Möglich. Laut betanet bekommen Menschen mit Epilepsie bei einem GdB von mindestens 70 häufig das Merkzeichen G, wenn die Anfälle tagsüber und mit mittlerer Häufigkeit auftreten. Anfälle nur im Schlaf oder ohne Unfallrisiko sind Ausnahmen. Ob das auf dich zutrifft, entscheidet die Behörde.