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8 Min. LesezeitSanoLabs Editorial

Kollege hat Epilepsie: Erste Hilfe am Arbeitsplatz

Dein Kollege hat einen epileptischen Anfall? Was du in den ersten Minuten tust, wann 112 gilt und was danach im Betrieb dazugehört.

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Dein Kollege hat am Arbeitsplatz einen Anfall mit Sturz und Krämpfen? Bleib ruhig, schau auf die Uhr, räum Gefährliches weg und schütze seinen Kopf. Halte ihn nicht fest und schieb ihm nichts in den Mund. Dauert der Anfall länger als fünf Minuten, ruf die 112, im Zweifel auch früher. Deine Notiz danach kann er aufheben oder in sein Anfallstagebuch von Sam übernehmen, aus dem er einen Arztbericht als PDF mitnimmt. Dieser Text klärt auch, was dein Betrieb für Erste Hilfe organisieren muss.

Der Text ist allgemeine Information, keine Rechtsberatung und kein Ersatz für einen Erste-Hilfe-Kurs. Die Schritte gelten für den großen Anfall mit Sturz und Krämpfen. Andere Anfallsformen, etwa Absencen, bemerken Umstehende oft gar nicht.

Was tust du in den ersten Minuten bei einem Anfall?

Bleib ruhig und bleib bei der Person. Bei bekannter Epilepsie ist ein einzelner großer Anfall in der Regel kein Notfall. Er schadet dem Gehirn nicht und hört nach spätestens zwei bis drei Minuten von selbst auf, schreibt die Deutsche Epilepsievereinigung in ihrem Faltblatt zur Ersten Hilfe.

Das Faltblatt nennt diese Schritte:

  1. Schau auf die Uhr und merke dir, wann der Anfall begonnen hat.
  2. Räum Gegenstände weg, an denen sich die Person verletzen kann, etwa die Brille oder scharfkantige Dinge.
  3. Schütze den Kopf vor Verletzungen, zum Beispiel mit etwas Weichem darunter.
  4. Schick Schaulustige weg.
  5. Lass die Person krampfen. Halte sie nicht fest, um die Bewegungen zu unterdrücken.
  6. Schieb nichts in den Mund, auch keinen Gegenstand zum Daraufbeißen.

Festhalten und etwas in den Mund schieben soll man laut Faltblatt unbedingt vermeiden. Das Plakat der Vereinigung sagt es kurz: nichts in den Mund schieben, die Person ungehindert krampfen lassen.

Wann rufst du die 112, und was sagst du?

Ruf die 112, wenn einer dieser Punkte zutrifft. Sie stammen aus dem Faltblatt der Epilepsievereinigung, Stand Oktober 2024:

  • Der Anfall dauert länger als fünf Minuten. Das nennt man Status epilepticus.
  • Innerhalb von weniger als einer Stunde folgt ein weiterer Anfall, oder die Person kommt nicht ganz zu sich.
  • Du bist unsicher, ob sie sich verletzt hat.
  • Du weißt nicht, ob es ihr erster Anfall war, etwa weil du nichts von einer Epilepsie weißt, oder er sieht anders aus als sonst.

Die Fünf-Minuten-Grenze nennen auch gesund.bund.de und das IQWiG, dazu mehrere Anfälle kurz hintereinander. Atmet die Person nach dem Anfall nicht normal, ruf sofort die 112. Das DRK rät zum Notruf immer dann, wenn du die Lage nicht einschätzen kannst oder Zweifel hast. Die 116 117, der ärztliche Bereitschaftsdienst, ist nicht für Notfälle gedacht.

Am Telefon musst du keine Liste aufsagen, schreibt das Deutsche Rote Kreuz. Die Leitstelle fragt ab, was sie braucht. Am wichtigsten ist der genaue Ort, im Betrieb etwa Gebäude, Stockwerk und Zufahrt. Danach fragt die Leitstelle zum Beispiel:

  • Was ist genau geschehen?
  • Wie viele Personen sind betroffen?
  • Welche Verletzungen oder Symptome liegen vor, ist die Person ansprechbar?

Leg erst auf, wenn die Leitstelle das Gespräch beendet. Sie kann dich auch am Telefon anleiten. Sind mehrere Kolleginnen und Kollegen da, übernimmt eine Person den Notruf, und du bleibst bei der Person mit dem Anfall.

Das Faltblatt ergänzt: Bleib ruhig und beschreibe den Ort genau. Nenne den Verdacht auf einen epileptischen Anfall. Sag dazu, dass eine Ärztin oder ein Arzt gebraucht wird.

Was machst du, wenn der Anfall vorbei ist?

Bleib, bis der Anfall vorbei ist und die Person wieder ganz orientiert ist. Lockere enge Kleidung am Hals. Ist die Person noch ohne Bewusstsein, atmet aber normal, bringst du sie in die stabile Seitenlage, so das DRK. Prüfe dann immer wieder Bewusstsein und Atmung. Kommt sie nicht wieder ganz zu sich, ruf die 112.

Die Person wird sich vermutlich nicht an den Anfall erinnern. Bist du unsicher, wie es ihr geht, ruf die 112.

Wie sprichst du danach mit deinem Kollegen?

Nach einem großen Anfall braucht die Person Zeit. Manche sind erschöpft und schlafen viel, andere sind eine Zeit lang vergesslich. Das beschreibt das IQWiG auf gesundheitsinformation.de.

Das Plakat der Epilepsievereinigung nennt Fragen für diesen Moment: Braucht sie etwas? Mehr Ruhe? Einen Anruf bei einer Angehörigen? Mehr musst du in dem Moment nicht klären. Frag nicht nach Diagnose oder Medikamenten.

Später gilt: Es sind die Gesundheitsdaten deines Kollegen. Ob und was das Team erfährt, entscheidet er. Erzähl nichts weiter, was er dir nicht selbst erzählt hat.

Musst du helfen, und was muss dein Arbeitgeber organisieren?

Auch das ist allgemeine Information. Paragraf 323c StGB stellt unterlassene Hilfeleistung unter Strafe, bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe. Gemeint ist, wer bei einem Unglücksfall, gemeiner Gefahr oder Not nicht hilft, obwohl Hilfe erforderlich und zumutbar ist, besonders ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne andere wichtige Pflichten zu verletzen. Absatz 2 stellt auch das Behindern von Helfern unter Strafe. Wie das in einem Einzelfall zu beurteilen ist, klärt eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt.

Erste Hilfe ist im Betrieb nicht deine Privatsache. Nach Paragraf 10 des Arbeitsschutzgesetzes muss dein Arbeitgeber die nötigen Maßnahmen treffen. Dazu gehört, dass im Notfall die nötigen Verbindungen nach außen bestehen, etwa zu Erster Hilfe und medizinischer Notversorgung. Er benennt auch Beschäftigte, die Erste Hilfe leisten. Zahl, Ausbildung und Ausstattung richten sich nach der Zahl der Beschäftigten und den Gefahren. Betriebs- oder Personalrat müssen vor der Benennung gehört werden.

Wie viele Ersthelfer es sein müssen, regelt Paragraf 26 der DGUV Vorschrift 1. Der Fachbereich Erste Hilfe der DGUV nennt:

  • Bei zwei bis 20 anwesenden Versicherten braucht es eine Ersthelferin oder einen Ersthelfer.
  • Bei mehr als 20 sind es fünf Prozent der Anwesenden in Verwaltungs- und Handelsbetrieben, in sonstigen Betrieben zehn Prozent.
  • Ersthelfer sind ausgebildet. Der Kurs umfasst neun Unterrichtseinheiten, aufgefrischt wird spätestens alle zwei Jahre.
  • Die Unfallversicherung zahlt eine Pauschale für den Kurs.

Frag bei der Personalabteilung oder dem Betriebsrat nach, wer bei euch Ersthelfer ist.

Wie hältst du fest, was du gesehen hast?

Die Person weiß oft kaum, was passiert ist. Wer den Anfall miterlebt hat und beschreiben kann, wie er abgelaufen ist, hilft laut IQWiG bei der ärztlichen Untersuchung. Eine kurze Notiz nach dem Anfall reicht. Diese Vorlage ist ein Vorschlag, kein amtliches Formular:

  • Datum, Uhrzeit Beginn, Uhrzeit Ende
  • Was ich gesehen habe: Sturz ja oder nein, Bewusstsein, Bewegungen, wie lange
  • Verletzung ja oder nein, Kopf betroffen?
  • Was ich getan habe: Gegenstände entfernt, Kopf geschützt, Seitenlage, bei der Person geblieben
  • 112 gerufen ja oder nein, um wie viel Uhr
  • Wann war die Person wieder orientiert?
  • Wer dabei war

Die Notiz gehört zuerst der Person, die den Anfall hatte. Sie kann sie der Neurologin zeigen. Mehr zu Feldern und Vorlagen für ein Anfallsprotokoll steht in einem eigenen Beitrag zum Anfallskalender. Führt die Person ein Anfallstagebuch, etwa in Sam, kann sie deine Beschreibung dort übernehmen.

Etwas anderes ist die Dokumentation im Betrieb. Jede Erste-Hilfe-Leistung wird dokumentiert, auch die kleinste. Vorlagen sind der Meldeblock (DGUV Information 204-021) und der Dokumentationsbogen. Die Aufzeichnungen sind mindestens fünf Jahre aufzubewahren. Sie enthalten personenbezogene Daten und müssen nach DSGVO und BDSG vor unbefugtem Zugriff geschützt werden. Halte dich dort an das, was du selbst gesehen und getan hast.

Was gilt, wenn es einen Notfallplan gibt?

Ob es einen Notfallplan gibt, weiß nur die Person selbst. Einen solchen Plan legt sie mit ihrer Ärztin oder ihrem Arzt fest, und sie entscheidet, wem sie ihn zeigt. Die Erste Hilfe von oben und die Anlässe für die 112 gelten in jedem Fall. Was ein Plan darüber hinaus vorsieht, erklärt dir die Person selbst, bevor etwas passiert.

Wer mit Epilepsie lebt, kann wichtige Angaben auch im Notfallpass des iPhones hinterlegen. Wie das laut Apple geht, steht im Beitrag zur Medical ID auf dem iPhone. Für Familie und Partner gibt es eine eigene Seite zu Epilepsie für Angehörige. Wer einen möglichen ersten Anfall erlebt hat, findet die Checkliste nach dem ersten Anfall hilfreich.

Anfälle für die Neurologin oder den Neurologen festhalten

Wenn du selbst Epilepsie hast, hältst du fest, was an einem Anfallstag passiert ist, auch das, was andere beobachtet haben. Das Programm für Epilepsie in Sam ist ein Tagebuch mit Arztbericht und monatlichem Fragebogen.

  • Statt Zettel oder Notizen-App: Du trägst Anfälle in Sam ein, auch ob jemand sie gesehen hat. Trägst du einen Anfall am selben Tag ein, stehen Schlaf, HRV und Ruhepuls aus Apple Health daneben, wenn sie vorliegen.
  • Statt Erinnerung beim Termin: Der Arztbericht fasst den Zeitraum zusammen, den du wählst, als PDF.
  • Statt Screenshots und Chatnachrichten: Mit Familie & Freunde gibst du einer Person deiner Wahl lesenden Einblick, pro Person einstellbar und jederzeit widerrufbar.

Wer mitliest, braucht Sam und bekommt keine Meldungen zu einzelnen Einträgen. Sam ist kein Notfallsystem und ersetzt weder die 112 noch den Notfallplan deiner Ärztin oder deines Arztes.

Sam kostenlos ausprobieren

Sam ist ein Wellness-Begleiter und kein Medizinprodukt. Die App diagnostiziert, behandelt, heilt oder verhindert keine Erkrankung und keinen Gesundheitszustand. Konsultiere bei medizinischen Entscheidungen immer qualifiziertes Fachpersonal.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Gesetze, Fristen und Behördenpraxis ändern sich, und dein Fall kann anders liegen. Lass dich vor Anträgen, Fristen und Gesprächen mit Arbeitgeber, Kasse oder Behörde von einer Beratungsstelle oder einer Anwältin oder einem Anwalt beraten.

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Quellen

Stand: Oktober 2026

Häufige Fragen

Wie lange dauert ein epileptischer Anfall?+

Ein einzelner großer Anfall hört in der Regel nach spätestens zwei bis drei Minuten von selbst auf. Dauert er länger als fünf Minuten, ruf die 112.

Soll ich meinem Kollegen etwas in den Mund schieben oder ihn festhalten?+

Nein. Beides soll laut Deutscher Epilepsievereinigung unbedingt vermieden werden. Lass die Bewegungen zu und schieb nichts in den Mund.

Wann rufe ich bei einem Anfall die 112?+

Wenn der Anfall länger als fünf Minuten dauert, innerhalb einer Stunde ein weiterer folgt oder die Person nicht ganz zu sich kommt. Ruf die 112 auch, wenn du unsicher bist, ob sich die Person verletzt hat, wenn es ein erster oder ungewöhnlicher Anfall sein könnte oder wenn sie danach nicht normal atmet. Im Zweifel ruf die 112.

Was sage ich der Notrufzentrale?+

Vor allem, wo genau ihr seid, und dass du einen epileptischen Anfall vermutest. Alles Weitere fragt die Leitstelle ab. Leg erst auf, wenn sie das Gespräch beendet.

Mache ich mich strafbar, wenn ich nicht helfe?+

Paragraf 323c StGB stellt unterlassene Hilfeleistung unter Strafe, wenn Hilfe erforderlich und zumutbar ist. Wie das in deinem Fall zu beurteilen ist, klärt eine Rechtsberatung.

Wie viele Ersthelfer braucht ein Betrieb?+

Bei zwei bis 20 anwesenden Versicherten einen. Darüber sind es fünf Prozent in Verwaltungs- und Handelsbetrieben und zehn Prozent in sonstigen Betrieben.

Was tue ich, wenn mein Kollege nach dem Anfall verwirrt ist?+

Bleib bei ihm, bis er wieder ganz orientiert ist. Nach einem großen Anfall sind manche erschöpft oder eine Zeit lang vergesslich. Im Zweifel ruf die 112.