Epilepsie Anfallserkennung: Armband, Geräte, Krankenkasse
Anfallserkennung nachts bei Epilepsie, per Armband oder Bettsensor: was Leitlinien sagen, wie die Kasse das Hilfsmittel prüft und was in den Antrag gehört.
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Nachts bekommst du einen Anfall oft nicht mit, und wer neben dir schläft, hat Angst davor. Geräte zur Anfallserkennung, etwa ein Armband oder ein Bettsensor, kann die Krankenkasse als Hilfsmittel übernehmen, wenn sie im Einzelfall nötig sind. Zugesagt ist das nicht: Die Kasse prüft jeden Antrag im Einzelfall, und das Hilfsmittelverzeichnis sieht für diese Geräte ein befürwortendes neurologisches Gutachten vor. Die Anfälle, auf die sich ein Antrag stützt, hältst du auf Papier oder im Anfallstagebuch von Sam fest. Daraus nimmst du einen Arztbericht als PDF für die Praxis mit.
Dieser Text ist allgemeine Information, keine ärztliche und keine Rechtsberatung. Er nennt Geräte nur als Beispiele aus dem Hilfsmittelverzeichnis, ohne Empfehlung und ohne Reihenfolge. Ob ein Gerät zu dir passt, klärst du mit deiner Neurologin.
Welche Systeme zur Anfallserkennung gibt es für die Nacht?
Die Deutsche Epilepsievereinigung unterscheidet Systeme ohne und mit Körperkontakt. Ohne Körperkontakt arbeiten Bettsensoren unter der Matratze und Kamerasysteme. Mit Körperkontakt arbeiten Armbänder am Handgelenk oder Oberarm und Sensoren am Finger. Sie messen zum Beispiel Beschleunigung, Herzfrequenz oder Sauerstoffsättigung.
Nach der S2k-Leitlinie erfassen tragbare Geräte Anfälle mit vorwiegend motorischen Zeichen über Bewegung am Handgelenk oder über Muskelaktivität, etwa am Oberarm. Für die Nacht gibt es Bettsensoren für tonisch-klonische Anfälle. Laut Leitlinie lassen sich derzeit nur diese Anfallstypen zuverlässig erfassen.
Die Epilepsievereinigung nennt zudem Fingerpulsoximeter mit Alarmfunktion, die manche Angehörige nutzen. Das ist ein Erfahrungsbericht, keine Empfehlung; frag vorher deine Neurologin.
Was können sie laut Leitlinie, und was nicht?
Die S2k-Leitlinie für Erwachsene nennt Bedingungen: Das System soll tonisch-klonische Anfälle in Echtzeit erfassen und selten falsch melden. Nachts soll es eine Person in der Nähe informieren, die eingreifen kann. Das sind für sie Voraussetzungen für eine mögliche Senkung des SUDEP-Risikos, kein Beleg dafür.
Die Leitlinie stützt sich auf den Konsens von ILAE und IFCN. Er sieht eine hohe Evidenz dafür, dass tragbare Geräte solche Anfälle erfassen. Ihren Nutzen müssten weitere Studien erst nachweisen. Die S2k-Leitlinie selbst hält es für "plausibel", dass das Risiko, nach einem unbeobachteten nächtlichen generalisierten Anfall zu sterben, sinkt, wenn danach eine Person informiert wird, die rasch eingreifen kann. Die ILAE/IFCN-Leitlinie nennt es unsicher, ob Meldungen der Geräte zu bedeutsamen klinischen Ergebnissen führen. Mehr zu den Zahlen steht im Beitrag zum SUDEP-Risiko bei Epilepsie.
Die S2k-Leitlinie empfiehlt, Betroffene und Angehörige über Nutzen und Grenzen validierter Geräte für tonisch-klonische Anfälle zu informieren, vor allem wenn jemand oft unbeaufsichtigt ist. Die ILAE/IFCN empfiehlt die klinische Nutzung der heutigen Geräte für andere Anfallstypen nicht (schwache Empfehlung).
Die Epilepsievereinigung ergänzt: Auren und Anfälle mit beeinträchtigtem Bewusstsein und/oder geringen Bewegungen lassen sich noch nicht zuverlässig erfassen. Auch die Vorhersage von Anfällen ist noch nicht möglich.
Zu Zahlen: Laut Epilepsievereinigung erfassten zwei tragbare Systeme in zwei Studien 90 Prozent der tonisch-klonischen Anfälle. Etwa jeder zehnte wurde also nicht erfasst, und es gab Fehlmeldungen. Tragbare Geräte wurden meist an Erwachsenen geprüft. Für dein Gerät und deine Anfälle sagt die Zahl nichts Sicheres.
Woran vergleichst du Geräte, ohne ein Ranking zu brauchen?
Diese Fragen helfen beim Gespräch mit deiner Neurologin:
- Für welche Anfallstypen und welches Alter gibt der Hersteller das Gerät an?
- Gilt es nur für die Nacht oder auch tagsüber? Außerhalb des Schlafs gibt es laut Epilepsievereinigung nur wenige Systeme.
- Trägst du es am Körper, oder liegt es im Bett?
- Welche Reichweite hat die Basisstation, und lässt sich ein Hausnotruf oder eine Klingel anschließen?
- Wie lange hält der Akku, wie lange dauert das Laden?
- Wer wird gerufen, und was passiert, wenn niemand reagiert?
- Sind die Fehlmeldungen eine Herstellerangabe oder das Ergebnis einer Studie?
- Steht das Gerät im Hilfsmittelverzeichnis?
- Kannst du es vorher ausprobieren? Laut Epilepsievereinigung ist individuelles Ausprobieren bei tragbaren Systemen unumgänglich.
Welche Geräte stehen im Hilfsmittelverzeichnis?
Im Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbands stehen Überwachungsgeräte für Epilepsiekranke unter der Nummer 21.46.01. Die Spiegelung bei REHADAT-GKV nennt den Stand 28.09.2026. Dort sind fünf Produkte gelistet, aufgenommen auf Antrag der Hersteller. Die Merkmale stehen so in den Einträgen:
- 21.46.01.0002: EPI-Care DCE-50800 (Danish Care Technology)
- 21.46.01.0003: Epi-Care free, ein Basisgerät mit Funk-Armsensor, Reichweite etwa 20 Meter
- 21.46.01.0004: Emfit Epilepsiealarm (Abilia AB), ein Bettsensor mit Steuergerät; der Hersteller empfiehlt den Anschluss an eine Klingel oder ein Hausnotrufsystem
- 21.46.01.0005: NightWatch (LivAssured B.V.)
- 21.46.01.0006: NightWatch+, ein Armmodul mit Basisstation, Reichweite etwa 15 Meter
Das Verzeichnis ändert sich, NightWatch+ kam erst am 30.10.2025 dazu. Den aktuellen Stand zeigt REHADAT-GKV. Das Verzeichnis nennt auch Gegenanzeigen: Für NightWatch zum Beispiel keine Menschen ohne Epilepsiediagnose und keine mit anderen als motorischen Anfällen.
Die Epilepsievereinigung führt in ihrer Übersicht außerdem Embrace2 (Handgelenk) und das Kamerasystem SAMi. Beide haben dort keine Hilfsmittelnummer.
Zahlt die Krankenkasse die Anfallserkennung?
Möglich ist es, zugesagt ist nichts. Nach Paragraf 33 Absatz 1 SGB V haben Versicherte Anspruch auf Hilfsmittel, die im Einzelfall nötig sind, um den Erfolg einer Behandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine Behinderung auszugleichen. Dazu gehört auch die Ausbildung im Gebrauch.
Zum Verzeichnis gibt es unterschiedliche Aussagen. Der GKV-Spitzenverband schreibt, eine Kostenübernahme sei grundsätzlich nur bei gelisteten Produkten möglich. REHADAT-GKV, das das Verzeichnis online bereitstellt, nennt es keine abschließende Positivliste. Die S2k-Leitlinie sagt: Auch nicht gelistete Produkte können erstattet werden, wenn die Notwendigkeit medizinisch sehr gut begründet ist. Laut Epilepsievereinigung ist der Antrag mit Hilfsmittelnummer deutlich einfacher, die Nummer aber nicht in jedem Fall Voraussetzung.
Den Antrag prüft die Kasse mit eigenem Personal. In geeigneten Fällen kann sie den Medizinischen Dienst fragen, ob das Hilfsmittel nötig ist (Paragraf 33 Absatz 5b). Erwachsene zahlen nach Absatz 8 eine Zuzahlung nach Paragraf 61: 10 Prozent des Betrags, den die Kasse übernimmt, mindestens 5 und höchstens 10 Euro, nie mehr als die Kosten. Für privat Versicherte gilt dieser Text nicht.
Was verlangt das Hilfsmittelverzeichnis für Überwachungsgeräte bei Epilepsie?
Die Produktgruppe 21 beschreibt, wann nächtliche Überwachung medizinisch sinnvoll sein kann: bei einem erhöhten individuellen Anfallsrisiko, wenn daraus Folgen für die Therapie entstehen. Ein Beispiel ist die Prüfung der Medikamentenwirkung in der Nacht. Die Indikation nennt bestimmte motorische Anfälle, etwa tonisch-klonische. Als Beispiele für ein erhöhtes Risiko nennt sie unter anderem:
- eine Umstellung der Medikamente
- schwer behandelbare Epilepsie, bei der mehrere Medikamente innerhalb eines Jahres keine Anfallsfreiheit brachten
- Epilepsien mit Anfällen vor allem im Schlaf oder beim Aufwachen
- nachgewiesen erhöhte Anfallsbereitschaft, etwa durch eine dauerhafte Veränderung im MRT oder CT
Dazu kommt: Die Geräte sollen laut Verzeichnis nur bereitgestellt werden, wenn das befürwortende Gutachten einer neurologischen Fachklinik oder einer erfahrenen Neurologin oder eines Neurologen vorliegt. Und eine eingewiesene Betreuungsperson muss verfügbar sein. Die Anwender müssen geschult sein, auf Meldungen angemessen zu reagieren.
Was gehört in deine Antragsmappe?
Das ist eine Checkliste aus den Feldern der Formulare, die ein Hersteller und eine Unterlagenliste für Krankenkassen nennen. Sie garantiert keine Zusage. Frag deine Neurologin, welche Punkte sie für deinen Fall braucht:
- Rezept im Original (das Formular des Herstellers nennt Muster 16)
- Stellungnahme der Neurologin: warum Überwachung nötig ist und, bei einem bestimmten Gerät, warum es zu deinen Therapiezielen passt
- Angaben zur Epilepsie: Form, Ausprägung, Erstdiagnose, bisheriger Verlauf, weitere Erkrankungen
- Therapie: Medikamente, Ergebnis, Therapieziele, regelmäßige Mitarbeit
- Wohn- und Betreuungssituation, Einsatzort (nur Bett, ganzes Haus, auch außer Haus)
- Wer auf Meldungen reagiert, und was diese Person im Notfall tut
- Wie Anfälle bisher festgehalten wurden: gar nicht, Babyfon, Anfallstagebuch
- ob das Gerät erprobt wurde, wo und wann
- Kostenvoranschlag; reicht ein Anbieter ein, auch eine unterschriebene Schweigepflichtentbindung
- bei einem nicht gelisteten Produkt: warum ein gelistetes nicht geeignet ist
Manche Firmen helfen beim Antrag, ein Hersteller reicht ihn laut eigener Seite im Namen der Patienten bei der Kasse ein. Prüfe in jedem Fall selbst, was du abgibst. Fragen zum Ablauf, auch bei einer Absage, kannst du an deine Krankenkasse, eine Epilepsieberatungsstelle oder einen Sozialverband richten. Lehnt die Kasse ab, steht im Bescheid, wie und bis wann du widersprechen kannst. Das Gesetz sieht dafür einen Monat ab Bekanntgabe vor.
Wie hältst du Nächte und Ereignisse fest, damit deine Neurologin sie nutzen kann?
Laut S2k-Leitlinie wird etwa die Hälfte der Anfälle nicht erinnert. Beobachtungen anderer sind deshalb wertvoll. Kennzeichne, wer ein Ereignis notiert hat, du oder jemand, der dabei war. In Sam trägst du selbst ein, was du bemerkst oder was dir andere berichten. Nächte ohne Anfall und längere Beschreibungen hältst du besser auf Papier fest: In Sam gibt es keinen Nacht-Eintrag, und Notizen druckt der Arztbericht nicht. Ein Programm in Sam, also ein eigenes Tagebuch mit Arztbericht, ist kein Behandlungsprogramm und kein DMP: Es hält fest, was du dokumentierst. Ein Vorlagenbeispiel steht im Beitrag zum Anfallskalender als PDF.
Das hilft für jede Nacht:
- Datum und Zeitraum vom Einschlafen bis zum Aufwachen
- Ereignis ja oder nein, Uhrzeit, Dauer
- was die beobachtende Person sah, etwa rhythmisches Zucken, Steifwerden oder Geräusche, oder ob niemand dabei war
- was danach geschah: Erholung, Verletzung, Anruf in der Praxis oder bei der 112
- Schlafdauer und Unterbrechungen, wann du Medikamente genommen hast, Auslöser, die dir selbst auffallen
Halte auch Nächte ohne Ereignis fest, damit die Häufigkeit sichtbar wird. Für Menschen, die neben dir schlafen, gibt es die Seite Für Familie und Angehörige. Ein Gerät ersetzt den Notruf nicht. Dauert ein Anfall fünf Minuten oder länger, ruft, wer dabei ist, laut Epilepsievereinigung sofort die 112.
Wer hilft dir bei Auswahl und Antrag?
Deine Neurologin oder ein Epilepsiezentrum schreibt die Stellungnahme. Wie der erste Termin dort abläuft, steht im Beitrag zum Epilepsiezentrum. Die Deutsche Epilepsievereinigung berät am Telefon unter 030 3470 3590, werktags zu festen Zeiten, von Betroffenen für Betroffene.
Anfälle für den Antrag festhalten und als Bericht mitnehmen
Deine Neurologin schreibt ihre Stellungnahme mit einem Verlauf statt mit Schätzungen. Das Programm für Epilepsie ist ein eigenes Tagebuch mit Arztbericht und monatlichem Fragebogen. Es startet, wenn du bestätigt hast, dass deine Ärztin die Epilepsie festgestellt hat.
- Statt Zettel: Jeder Anfall ist ein Eintrag mit Datum, Uhrzeit, Anfallsart und ob jemand ihn gesehen hat. Bei Einträgen für heute stehen Schlaf und Ruhepuls aus Apple Health daneben, soweit sie vorliegen.
- Statt Erinnerung: Der Arztbericht als PDF fasst 1, 3, 6 oder 12 Monate oder den ganzen Verlauf zusammen.
- Statt loser Blätter: Im Health Vault liegen Gutachten und Briefe der Kasse an einem Ort.
Sam erfasst keine Anfälle, löst bei Anfällen keinen Alarm aus und ersetzt weder ein Gerät noch die Stellungnahme deiner Neurologin.
Sam kostenlos ausprobierenSam ist ein Wellness-Begleiter und kein Medizinprodukt. Die App diagnostiziert, behandelt, heilt oder verhindert keine Erkrankung und keinen Gesundheitszustand. Konsultiere bei medizinischen Entscheidungen immer qualifiziertes Fachpersonal.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Gesetze, Fristen und Behördenpraxis ändern sich, und dein Fall kann anders liegen. Lass dich vor Anträgen, Fristen und Gesprächen mit Arbeitgeber, Kasse oder Behörde von einer Beratungsstelle oder einer Anwältin oder einem Anwalt beraten.
- SUDEP bei Epilepsie: Risiko, Zahlen und was du tun kannst
- Anfallskalender Epilepsie als PDF: Vorlage, Felder, App
- Epilepsie und Schwerbehinderung: GdB und Antrag
- Kollege hat Epilepsie: Erste Hilfe bei einem Anfall im Job
Quellen
Stand: Oktober 2026
- DGN und DGfE: S2k-Leitlinie Erster epileptischer Anfall und Epilepsien im Erwachsenenalter, AWMF 030/041, Version 6.0, Kapitel 2.5.18 und 2.5.19
- Beniczky S et al.: Automated seizure detection using wearable devices: A clinical practice guideline of the ILAE and the IFCN, Epilepsia 2021 (englisch, Zusammenfassung)
- GKV-Spitzenverband: Produktgruppe 21, Fortschreibung vom 01.06.2023, Untergruppe 21.46.01
- REHADAT-GKV: Hilfsmittelverzeichnis, Produktgruppe 21 (Stand des Verzeichnisses 28.09.2026) und Aufbau des Verzeichnisses
- GKV-Spitzenverband: Hilfsmittelverzeichnis (aktualisiert 30.04.2024)
- SGB V, Paragraf 33 und 61, SGB X, Paragraf 36, SGG, Paragraf 84
- Deutsche Epilepsievereinigung: Systeme zur Anfallserkennung, Faltblatt, Stand Dezember 2024 und Plakat Erste Hilfe, 2024
- LivAssured B.V. (Hersteller von NightWatch): Kostenerstattung im Einzelfall und Formular Ärztliche Verordnung / Antrag auf Kostenübernahme
Mehr zu Epilepsie
Häufige Fragen
Gibt es Geräte, die nächtliche Anfälle erfassen?+
Ja, für tonisch-klonische Anfälle. Die S2k-Leitlinie spricht von hoher Evidenz für die Erfassung dieser Anfälle mit klinisch validierten Geräten. Andere Anfallstypen lassen sich laut Leitlinie derzeit nicht zuverlässig erfassen.
Senkt ein solches Gerät das SUDEP-Risiko?+
Das ist nicht belegt. Die S2k-Leitlinie hält es für plausibel, dass das Risiko sinkt, wenn nach einem nächtlichen Anfall rasch jemand eingreifen kann, und sieht weiteren Studienbedarf. Die ILAE/IFCN-Leitlinie nennt es unsicher, ob Meldungen der Geräte zu bedeutsamen klinischen Ergebnissen führen.
Zahlt die Krankenkasse ein Gerät zur Anfallserkennung?+
Das ist als Hilfsmittel möglich. Das Hilfsmittelverzeichnis führt dafür die Untergruppe 21.46.01. Die Kasse prüft den Antrag im Einzelfall; für diese Gerätegruppe sieht das Verzeichnis ein befürwortendes neurologisches Gutachten vor.
Muss das Gerät im Hilfsmittelverzeichnis stehen?+
Der GKV-Spitzenverband sieht eine Kostenübernahme grundsätzlich nur bei gelisteten Produkten. Nach Angaben der Deutschen Epilepsievereinigung ist der Antrag für gelistete Produkte deutlich einfacher. Laut S2k-Leitlinie können auch nicht gelistete Produkte erstattet werden, wenn die Notwendigkeit medizinisch sehr gut begründet ist.
Kann eine Smartwatch Anfälle erfassen?+
Die Geräteübersicht der Deutschen Epilepsievereinigung nennt nur Systeme mit klinischen Studien oder Zulassung als Medizinprodukt; eine Apple Watch steht dort nicht. Die Leitlinien sprechen von klinisch validierten Geräten. Sam erfasst keine Anfälle.
Kann ein Gerät einen Anfall vorhersagen?+
Nein. Laut Deutscher Epilepsievereinigung ist die Vorhersage epileptischer Anfälle noch nicht möglich.
Wer muss reagieren, wenn das Gerät meldet?+
Das Hilfsmittelverzeichnis verlangt, dass eine eingewiesene Betreuungsperson zur Verfügung steht. Die Anwender müssen geschult sein, auf Meldungen angemessen zu reagieren.