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7 Min. LesezeitSanoLabs Editorial

Asthma und Schwerbehinderung: Wie der GdB bemessen wird und welche Unterlagen helfen

Ist Asthma eine Schwerbehinderung? Was die Verordnung zum GdB bei Asthma sagt, wie der Antrag läuft und welche Unterlagen du ordnest.

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Asthma ist nicht automatisch eine Schwerbehinderung. Es kommt darauf an, wie häufig und wie schwer deine Anfälle sind und ob deine Lungenfunktion dauerhaft eingeschränkt ist. Schwerbehindert im Sinne des Gesetzes bist du erst ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50. Eigene Aufzeichnungen, etwa im Asthma-Programm von Sam, ersetzen ärztliche Befunde nicht, zeigen deiner Praxis aber den Verlauf.

Dieser Text gibt die Regeln so wieder, wie sie im Gesetz stehen (Stand Oktober 2026). Er ist allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Welchen GdB du bekommen würdest, entscheidet die zuständige Behörde im Einzelfall, nicht dieser Text.

GdB-Tabelle bei Asthma: Was die Verordnung vorsieht

Die Maßstäbe stehen in der Anlage zur Versorgungsmedizin-Verordnung. Bronchialasthma hat dort einen eigenen Eintrag, Teil B Nr. 8.5. Er nennt drei Stufen für Asthma ohne dauernde Einschränkung der Lungenfunktion. Gemeint ist eine Hyperreagibilität: Die Atemwege reagieren übermäßig auf Reize.

  • Seltene (saisonale) und/oder leichte Anfälle: 0 bis 20.
  • Häufige Anfälle (mehrmals pro Monat) und/oder schwere Anfälle: 30 bis 40.
  • Serien schwerer Anfälle: 50.

Eine Häufigkeit nennt der Eintrag nur für "häufig": mehrmals pro Monat. Was ein schwerer Anfall ist und wie viele Anfälle eine Serie bilden, steht dort nicht. Das ordnet die versorgungsärztliche Bewertung im Einzelfall ein.

Zwei Zusätze gibt es noch. Der Eintrag endet mit dem Hinweis, dass eine dauernde Einschränkung der Lungenfunktion zusätzlich zu berücksichtigen ist. Und die Einleitung zu Abschnitt 8 stellt auf die klinische Symptomatik und ihre Auswirkungen auf den Allgemeinzustand ab. Bei allergisch bedingten Krankheiten zählt auch, ob sich die Allergene meiden lassen.

Für Kinder gilt eine eigene Tabelle (Nr. 8.6). Dieser Text betrifft Erwachsene.

Wie viel Prozent bei Asthma? Anhaltswerte, GdB und GdS

Im Netz heißt der GdB oft "Prozent". Gemeint ist ein Grad in Zehnerschritten von 10 bis 100. Er gibt an, wie stark eine Gesundheitsstörung die Teilhabe am Leben beeinträchtigt, unabhängig von der Ursache (Teil A, Nr. 1.1). In der Tabelle steht GdS, auf dem Ausweis GdB. Beide werden nach denselben Grundsätzen bemessen (Nr. 1.2).

Die Werte der Tabelle sind Anhaltswerte. Die Spannen tragen den Besonderheiten des Einzelfalls Rechnung (Nr. 1.1). Mit Begründung darf im Einzelfall abgewichen werden (Nr. 1.4). Aus der Tabelle folgt deshalb kein fester Wert für dich.

Drei Schwellen gelten für jede Erkrankung:

  • Die Beeinträchtigung muss mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate bestehen (Nr. 1.2).
  • Unter einem GdB von 20 stellt die Behörde nichts fest (Paragraf 152 Abs. 1 SGB IX).
  • Schwerbehindert ist, wer mindestens 50 hat (Paragraf 2 Abs. 2 SGB IX).

Bei einem GdB von 30 oder 40 kannst du bei der Agentur für Arbeit die Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen beantragen, wenn du ohne sie einen geeigneten Arbeitsplatz nicht erlangen oder behalten kannst (Paragraf 2 Abs. 3 SGB IX).

Der GdB ist kein Maß für deine Leistungsfähigkeit. Aus ihm ist laut Verordnung nicht auf sie zu schließen (Nr. 1.5). Eine Erwerbsminderungsrente ist ein eigenes Verfahren. Die Rentenversicherung fragt dort, wie viele Stunden am Tag du arbeiten kannst, und prüft das anhand ärztlicher Unterlagen.

Die Lungenfunktion zählt zusätzlich

Ist die Lungenfunktion dauerhaft eingeschränkt, kommt ein zweiter Eintrag ins Spiel: Nr. 8.3, Krankheiten der Atmungsorgane mit dauernder Einschränkung der Lungenfunktion. Er kennt drei Grade. Der geringe Grad liegt bei 20 bis 40, der mittlere bei 50 bis 70, der schwere bei 80 bis 100.

Die Grade hängen unter anderem an Atemnot bei Belastung und an Messwerten der Lungenfunktionsprüfung. Beim geringen Grad tritt über das gewöhnliche Maß hinaus Atemnot bei mittelschwerer Belastung auf, etwa beim forschen Gehen (5 bis 6 km/h). Beim mittleren Grad tritt sie schon bei alltäglicher leichter Belastung auf, etwa beim Spazierengehen (3 bis 4 km/h) oder beim Treppensteigen bis zu einem Stockwerk. Die Messwerte kommen aus der Prüfung bei deiner Ärztin oder deinem Arzt.

Die beiden Werte werden nicht zusammengezählt. Addition oder Mittelung sind nicht zulässig (Teil A, Nr. 3.1 und 3.2). Betanet beschreibt es so: Die Behörde nimmt den höheren Wert und erhöht ihn, wenn die Beeinträchtigung insgesamt stärker ist.

Nr. 8.3 gilt für Krankheiten der Atmungsorgane insgesamt, nicht nur für Asthma. Zum Unterschied zwischen Asthma und COPD: Asthma oder COPD.

So läuft der Antrag

Ohne Antrag wird nichts festgestellt. Stellst du einen, bewertet die Behörde deinen Zustand zum Tag der Antragstellung (Paragraf 152 Abs. 1 SGB IX). Zuständig ist in vielen Ländern das Versorgungsamt. Landesrecht kann das abweichend regeln, und die Stellen heißen je nach Bundesland anders.

So beschreibt das Bundesportal den Ablauf für Berlin. Andere Länder können abweichen:

  1. Du stellst den Antrag auf Feststellung einer Behinderung.
  2. Das Amt bestätigt den Eingang und fordert fehlende Unterlagen bei deinen behandelnden Ärztinnen und Ärzten an.
  3. Sind die medizinischen Unterlagen vollständig, folgt die versorgungsärztliche Bewertung. Am Ende steht ein Bescheid mit dem festgestellten GdB.

Für Berlin nennt das Bundesportal eine Bearbeitungsdauer von fünf bis sechs Monaten. Bei dir kann sie abweichen. Das Amt braucht deine Mitwirkung: Du informierst es über alle relevanten Tatsachen und reichst Unterlagen als Kopien ein. Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis besteht laut betanet ab einem festgestellten GdB von 50.

Wie du gegen einen Bescheid vorgehst, ist eine Frage für die Beratung im Einzelfall. Unabhängige Beratung zu Teilhabeleistungen bietet die ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (Paragraf 32 SGB IX).

Welche Unterlagen helfen

Das Amt entscheidet nach ärztlichen Unterlagen. Dazu zählen zum Beispiel:

  • Befundberichte und Arztbriefe aus der Lungenarztpraxis, der Hausarztpraxis oder einer Klinik.
  • Befunde der Lungenfunktionsprüfung.
  • Berichte nach Notaufnahme, Klinikaufenthalt oder Reha.

Dein eigenes Protokoll ersetzt keinen davon. Das gilt vor allem für die Lungenfunktion, deren Messwerte die Praxis erhebt. Ein Protokoll zeigt dagegen, was zwischen den Terminen passiert, und damit kann deine Praxis Häufigkeit und Schwere deiner Anfälle beschreiben. Hilfreich sind:

  • an wie vielen Tagen im Monat du das Bedarfsspray gebraucht hast, mit Hüben
  • wie oft Asthma dich nachts geweckt hat
  • jeder Anfall mit Datum, deiner eigenen Einstufung und der Frage, ob das Spray geholfen hat
  • jede Kortisonkur, die deine Praxis verordnet hat
  • Arztbesuch, Notaufnahme oder Krankenhaus, wenn das Spray nicht gereicht hat

Ein Beispiel mit erfundenen Zahlen: elf Tage mit Bedarfsspray im März, vier Nächte mit Aufwachen, drei Anfälle, einer davon stark, eine Kortison-Kur, ein Besuch in der Notaufnahme. Mit so einer Seite musst du nicht schätzen. Im Asthma-Programm von Sam trägst du diese Punkte laufend ein. So ein Monat ist unabhängig vom Antrag ein Grund, zeitnah mit deiner Praxis über die Behandlung zu sprechen. Bei schwerer Atemnot wählst du die 112.

Warum über Monate? Für Erkrankungen mit wechselnder Ausprägung gilt Nr. 1.7: Der GdB soll den Wert abbilden, der die Beeinträchtigungen in ihrem Verlauf am ehesten trifft. Der Asthma-Eintrag spricht selbst von saisonalen Anfällen. Ein Protokoll über ein Jahr zeigt gute und schlechte Monate, die Erinnerung oft nur die schlechteste Woche.

Die GINA-Einstufung "nicht kontrolliert" stützt sich auf die Beschwerden der letzten vier Wochen und ist kein GdB-Maßstab (Asthma nicht gut kontrolliert?). Peak-Flow-Werte vom Heimgerät hältst du auf Papier oder in einer Peak-Flow-App fest, wie im Beitrag zum DMP-Termin. Einen einzelnen Messwert vergleicht der Peak-Flow-Rechner mit dem Bevölkerungsdurchschnitt für Alter, Größe und Geschlecht. Ob Peak-Flow-Werte in die Bewertung eingehen, entscheiden Ärztin und Behörde.

Ob du dein Protokoll dem Antrag beilegst, entscheidest du. Sprich vorher mit deiner Praxis darüber, wie ihr Bericht dein Asthma beschreibt. Ist die Erkrankung noch neu, hilft Neu mit Asthma: die ersten Wochen.

Asthma und eine zweite Erkrankung

Hast du neben Asthma weitere Beeinträchtigungen, wird der GdB nach ihren Auswirkungen in ihrer Gesamtheit festgestellt. Ihre wechselseitigen Beziehungen sind zu berücksichtigen (Paragraf 152 Abs. 3 SGB IX). Rechnen ist ausgeschlossen. Die Verordnung geht vom höchsten Einzel-GdB aus und prüft, ob eine weitere Beeinträchtigung die Gesamtbeeinträchtigung wesentlich verstärkt, also um mindestens 10 erhöht (Nr. 3.2). Ein GdB von 40 und einer von 30 ergeben also nicht automatisch 70.

Betanet rät, im Antrag alle gesundheitlichen Einschränkungen anzugeben, auch wenn sie mit der Erkrankung nichts zu tun haben. Jede Erkrankung braucht ihre eigenen ärztlichen Unterlagen.

Wie das bei Migräne aussieht, steht in Migräne und Schwerbehinderung: gleiche Regeln, anderer Tabelleneintrag. Wie du Aufzeichnungen zu mehreren Erkrankungen an einem Ort ordnest, steht in Mehrere Erkrankungen: Arzttermine und Berichte ordnen.

Asthma-Anfälle und Bedarfsspray in Sam festhalten und als Bericht mitnehmen

Du bringst einen Verlauf aus Monaten mit, statt aus dem Gedächtnis zu schätzen. Im Asthma-Programm trägst du ein, was zwischen den Terminen passiert, und nimmst es als Arztbericht (PDF) mit.

  • Statt Papier-Tagebuch: Bedarfsspray mit Hüben und Anlass, Anfälle, Nächte mit Aufwachen und Kortisonkuren stehen an einem Ort. Dein Dauermedikament hakst du ab, auf Wunsch mit Erinnerung zu den Uhrzeiten, die du festlegst.
  • Statt Apple Health allein: Nächtliche Atemfrequenz und Schlaf kommen aus Apple Health daneben, als reine Zahlen ohne Schlussfolgerung.

Der Bericht beruht auf deinen Selbstangaben und enthält keine Lungenfunktionswerte. Einen GdB legt Sam nicht fest.

Sam kostenlos ausprobieren

Sam ist ein Wellness-Begleiter, kein Medizinprodukt. Sam kann Erkrankungen weder diagnostizieren noch behandeln, heilen oder verhindern und ersetzt keine ärztliche Beratung.

Quellen

Stand: Oktober 2026

  • Versorgungsmedizin-Verordnung, Anlage zu Paragraf 2 (Versorgungsmedizinische Grundsätze): Teil A Nr. 1.1, 1.2, 1.4, 1.5, 1.7, 3.1 und 3.2, Teil B Nr. 8 (Einleitung), 8.3, 8.5 und 8.6, gelesen am 2. Oktober 2026: gesetze-im-internet.de
  • SGB IX, Paragraf 152 Feststellung der Behinderung, Ausweise: gesetze-im-internet.de
  • SGB IX, Paragraf 2 Begriffsbestimmungen (Abs. 2 schwerbehindert, Abs. 3 Gleichstellung): gesetze-im-internet.de
  • SGB IX, Paragraf 32 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung: gesetze-im-internet.de
  • Global Initiative for Asthma: 2026 GINA Summary Guide, Tabelle 2A (Assessment of asthma control), gelesen am 2. Oktober 2026: ginasthma.org
  • Bundesportal: Schwerbehinderung, Feststellung einer Behinderung beantragen (Fassung für Berlin, gelesen am 2. Oktober 2026): verwaltung.bund.de
  • betanet: Asthma, Behinderung, GdB-Tabelle (beta Institut gemeinnützige GmbH, letzte Bearbeitung 10. September 2025, gelesen am 2. Oktober 2026): betanet.de
  • Deutsche Rentenversicherung: Erwerbsminderungsrente (gelesen am 2. Oktober 2026): deutsche-rentenversicherung.de

Häufige Fragen

Ist Asthma eine Schwerbehinderung?+

Nicht automatisch. Als schwerbehindert gilt, wer einen GdB von mindestens 50 hat (Paragraf 2 Abs. 2 SGB IX). Für Bronchialasthma ohne dauernde Einschränkung der Lungenfunktion nennt die Verordnung Anhaltswerte von 0 bis 50 (Nr. 8.5). Eine dauernde Einschränkung der Lungenfunktion kommt zusätzlich dazu. Welchen GdB du hättest, entscheidet die Behörde im Einzelfall nach ärztlichen Unterlagen.

Wie viel Prozent Schwerbehinderung bekommt man bei Asthma?+

Das lässt sich nicht pauschal sagen. Der GdB wird in Zehnerschritten angegeben, umgangssprachlich oft als Prozent. Die Tabelle nennt 0 bis 20 bei seltenen oder leichten Anfällen, 30 bis 40 bei häufigen oder schweren und 50 bei Serien schwerer Anfälle. Das sind Anhaltswerte, keine Zusage.

Gibt es bei schwerem Asthma einen GdB von 50?+

Die Tabelle nennt 50 für Serien schwerer Anfälle. Ist zusätzlich die Lungenfunktion dauernd eingeschränkt, hat die Anlage dafür eigene Stufen von 20 bis 100. Die Werte werden nicht addiert. Ob und wie das auf dich zutrifft, beurteilt die Behörde im Einzelfall.

Wie beantrage ich einen Schwerbehindertenausweis bei Asthma?+

Du stellst bei der zuständigen Behörde, in vielen Ländern dem Versorgungsamt, einen Antrag auf Feststellung einer Behinderung. Das Amt fordert Unterlagen bei deinen behandelnden Ärzten an. Einen Ausweis gibt es ab einem festgestellten GdB von 50. Die Einzelheiten unterscheiden sich je nach Bundesland.

Welche Unterlagen brauche ich für den GdB-Antrag bei Asthma?+

Entscheidend sind ärztliche Unterlagen: Befundberichte, Arztbriefe, Lungenfunktionsbefunde, Berichte nach Notaufnahme oder Klinik. Das Amt fordert sie bei deinen behandelnden Ärzten an. Du informierst es über alle relevanten Tatsachen und reichst Unterlagen als Kopien ein.

Reicht ein Asthma-Tagebuch für den GdB?+

Nein. Ein Tagebuch ersetzt weder ärztliche Befunde noch die Lungenfunktionsprüfung. Es zeigt, wie dein Asthma im Alltag verläuft: Tage mit Bedarfsspray, Nächte mit Aufwachen, Anfälle, Kortison-Kuren. Ob du es einreichst, entscheidest du. Sprich vorher mit deiner Praxis darüber.

Wie wird der GdB bei Asthma und einer zweiten Erkrankung bestimmt?+

Mehrere Beeinträchtigungen werden in ihrer Gesamtheit beurteilt (Paragraf 152 Abs. 3 SGB IX). Addieren oder Mitteln ist laut Verordnung nicht zulässig. Auch die zweite Erkrankung braucht eigene ärztliche Unterlagen.