Zur Blog-Übersicht
8 Min. LesezeitSanoLabs Editorial

Schwerbehindertenausweis: Vorteile und Nachteilsausgleiche

Schwerbehindertenausweis: Was ab GdB 20, 30, 40 und 50 gilt, was ein Merkzeichen braucht und was Gleichgestellte nicht bekommen. Stand Oktober 2026.

schwerbehindertenausweisnachteilsausgleichgdbmerkzeichenzusatzurlaubpauschbetraggleichstellungschwerbehinderung
Auf dieser Seite

Der Bescheid oder der Ausweis ist da, aber nirgends steht, was er dir bringt. Ab GdB 50 gelten fünf Tage Zusatzurlaub und besonderer Kündigungsschutz. Der Pauschbetrag in der Steuer beginnt schon bei GdB 20. Freie Fahrt, eine kostenlose Begleitperson und Kfz-Steuer-Vorteile brauchen zusätzlich ein Merkzeichen. Deinen Verlauf für den nächsten Antrag oder Arzttermin hältst du auf Papier oder in Sam fest. Im Symptomtagebuch steht jeder Eintrag mit Datum.

Das ist allgemeine Information, keine Rechtsberatung und keine Steuerberatung. Für deinen Fall helfen das Versorgungsamt, das Finanzamt oder eine Steuerberatung, der Sozialverband und die EUTB (Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung). Die Gesetzestexte stehen im Stand vom 11. Oktober 2026.

Was bekomme ich schon ohne Merkzeichen?

Mit einem GdB von 50 gehören dir die Rechte im Arbeitsleben, auch ohne Merkzeichen. Dazu kommen der Pauschbetrag in der Steuer und die Altersrente für schwerbehinderte Menschen. Die Tabelle zeigt, wofür du nur den GdB brauchst und was Gleichgestellte nicht bekommen.

VorteilVoraussetzungGleichgestellte (GdB 30 oder 40)Rechtsgrundlage
Fünf Tage ZusatzurlaubGdB 50neinParagraf 208 SGB IX
Zustimmung des Integrationsamts vor einer KündigungGdB 50jaParagraf 168 und 173 SGB IX
Freistellung von Mehrarbeit auf VerlangenGdB 50jaParagraf 207 SGB IX
Teilzeit, wenn die Behinderung kürzere Arbeitszeit nötig machtGdB 50jaParagraf 164 Absatz 5 SGB IX
Behinderten-Pauschbetragab GdB 20hängt am GdBParagraf 33b EStG
Altersrente für schwerbehinderte MenschenGdB 50neinParagraf 37 SGB VI

Dazu kommen Ermäßigungen vor Ort, etwa bei Eintrittspreisen. Die legt jede Einrichtung selbst fest. Frag dort nach, ob sie den Ausweis oder den GdB sehen will. Eine Übersicht führt betanet.

Was ändert sich bei GdB 20, 30, 40 und 50?

Ein GdB wird erst ab 20 festgestellt. Als schwerbehindert giltst du ab 50, wenn du rechtmäßig in Deutschland wohnst, dich hier gewöhnlich aufhältst oder hier arbeitest. Den Ausweis gibt es ebenfalls erst ab 50.

  • GdB 20: Der GdB ist festgestellt. In der Steuer gilt der Pauschbetrag von 384 Euro.
  • GdB 30 und 40: Der Pauschbetrag beträgt 620 und 860 Euro. Bei der Agentur für Arbeit kannst du eine Gleichstellung beantragen.
  • GdB 50 und mehr: Du giltst als schwerbehindert, und der Ausweis ist möglich. Die Rechte aus der Tabelle gehören dazu.

Der Pauschbetrag steigt mit dem GdB. Bei 60 sind es 1.440, bei 70 1.780, bei 80 2.120, bei 90 2.460 und bei 100 2.840 Euro im Jahr. Für hilflose, blinde und taubblinde Menschen sind es 7.400 Euro. Was das für deine Steuer heißt, sagt dir das Finanzamt oder eine Steuerberatung.

Gleichgestellte bekommen die besonderen Regeln für schwerbehinderte Beschäftigte, nur den Zusatzurlaub nicht. Laut Bundesagentur für Arbeit (Stand 16. Juli 2026) haben sie auch keine vorzeitige Altersrente, keine Entlastung beim Rundfunkbeitrag, keinen Parkausweis und keine freie Fahrt im Nahverkehr.

Wie viel Zusatzurlaub und welchen Kündigungsschutz gibt es?

Schwerbehinderte Beschäftigte haben fünf zusätzliche bezahlte Arbeitstage im Urlaubsjahr. Das gilt bei einer Fünf-Tage-Woche. Arbeitest du an mehr oder weniger Tagen, ändert sich die Zahl entsprechend. Bestand die Schwerbehinderung nicht das ganze Jahr, gibt es ein Zwölftel für jeden vollen Monat. Günstigere Regeln im Tarifvertrag bleiben bestehen.

Will dein Arbeitgeber dir kündigen, braucht er vorher die Zustimmung des Integrationsamts. In den ersten sechs Monaten des Arbeitsverhältnisses gilt das nicht. Auf Verlangen wirst du von Mehrarbeit freigestellt. Und brauchst du wegen der Behinderung kürzere Arbeitszeit, kannst du Teilzeit verlangen.

Wie und wann du deinen Arbeitgeber informierst, ist eine eigene Frage. Darum geht es im Beitrag Muss ich meinem Arbeitgeber meine chronische Erkrankung sagen?.

Wofür brauche ich ein Merkzeichen?

Merkzeichen stehen im Ausweis. Sie öffnen Vorteile, die der GdB allein nicht bringt.

VorteilMerkzeichenHinweis
Freie Fahrt im NahverkehrG, H (hilflos) oder Gl (gehörlos)Mit gültiger Wertmarke
Kostenlose Begleitperson im Nah- und FernverkehrBDie Berechtigung muss im Ausweis stehen
Befreiung von der Kfz-SteuerH, Bl oder aGEin Fahrzeug, auf schriftlichen Antrag

Die Wertmarke kostet einen gesetzlich festgelegten Grundbetrag. Den aktuellen Preis nennt dir die Stelle, die sie ausgibt. Für blinde und hilflose Menschen und für Empfänger bestimmter Leistungen ist sie kostenlos. Eine Wertmarke gibt es nicht, solange du die Kfz-Steuer-Ermäßigung nutzt.

Die Kfz-Steuer wird um 50 Prozent ermäßigt, wenn du die Voraussetzungen der Freifahrt erfüllst und keine Freifahrt nutzt. Die Vergünstigung entfällt, wenn das Fahrzeug Güter befördert (außer Handgepäck), Personen gegen Entgelt befördert (außer gelegentlich) oder von anderen für Fahrten genutzt wird, die nichts mit deiner Fortbewegung oder Haushaltsführung zu tun haben. Zu Rundfunkbeitrag und Parkausweis nennt dieser Text keine Regeln. Die Bedingungen unterscheiden sich, frag bei der zuständigen Stelle.

Die Merkzeichen sind eng gefasst:

  • G heißt, du kannst Strecken, die man üblicherweise zu Fuß geht, nicht ohne erhebliche Schwierigkeiten oder Gefahren zurücklegen, auch wegen innerer Leiden oder Anfälle. Die Versorgungsmedizin-Verordnung nennt dafür etwa zwei Kilometer.
  • aG setzt eine erhebliche Beeinträchtigung der Mobilität voraus, die einem GdB von mindestens 80 entspricht.
  • B heißt, du brauchst regelmäßig Hilfe im öffentlichen Verkehr. Es bedeutet nicht, dass du ohne Begleitung eine Gefahr wärst.

Ein Beispiel aus der Verordnung (Teil D 1e) zeigt, wie genau hingeschaut wird. Bei Anfällen kommt es auf Art, Häufigkeit und Tageszeit an. Eine erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit wird in der Regel erst ab mittlerer Anfallshäufigkeit angenommen, mit einem GdS von mindestens 70, wenn die Anfälle überwiegend am Tag auftreten. Der GdS ist der Wert, mit dem die Verordnung die Schwere bemisst. Für die Begleitung (Teil D 2c) nennt sie unter anderem Anfallskranke, bei denen diese Beeinträchtigung angenommen wird. Mehr zu den Unterlagen steht im Beitrag Epilepsie und Schwerbehinderung: GdB und Antrag. Wie das bei anderen Erkrankungen gilt, sagt dieser Text nicht. Das entscheidet das Versorgungsamt.

Was gilt bei der Rente?

Für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen musst du bei Rentenbeginn als schwerbehindert festgestellt sein. Dazu kommen 35 Jahre Wartezeit. Wer ab 1964 geboren ist, geht mit 65 Jahren in diese Rente, vorzeitig ab 62.

Für frühere Jahrgänge gilt die Tabelle in Paragraf 236a SGB VI. Wer 1963 geboren ist, erreicht die Altersgrenze mit 64 Jahren und 10 Monaten, vorzeitig mit 61 Jahren und 10 Monaten. Wie dein Fall aussieht, klärt die Deutsche Rentenversicherung.

Gibt es Rabatt beim Autokauf?

Viele fragen: Welchen Rabatt gibt es auf einen Neuwagen mit dem Ausweis? Ein gesetzlicher Rabatt ist nicht geregelt. Ein Nachlass ist ein freiwilliges Angebot der Hersteller. Die Bedingungen unterscheiden sich je nach Marke.

Frag beim Händler, was er verlangt. Die Kfz-Steuer aus dem Abschnitt oben ist dagegen im Gesetz geregelt.

Wie lange gilt der Ausweis, und wer bekommt meine Daten?

Nach dem Gesetz soll der Ausweis befristet werden. Laut betanet (Stand 12. August 2026) gilt er meist höchstens fünf Jahre. Ist die Behinderung voraussichtlich lebenslang, ist er unbefristet. Die Verlängerung beantragst du formlos etwa drei Monate vor Ablauf, mit einem aktuellen Foto. Die Feststellung des GdB selbst ist nicht befristet.

Das Berliner Antragsformular nennt eine Neuerung. Ab dem 1. Januar 2026 müssen GdB und Merkzeichen elektronisch an die Steuerverwaltung übermittelt werden. Du kannst dem Amt dafür deine Steuer-ID geben. Wie dein Bundesland das umsetzt, erfährst du beim Versorgungsamt.

Welche Nachweise brauche ich bei wem?

Jede Stelle sagt dir, welchen Nachweis sie braucht. Frag nach, bevor du Kopien einreichst. Mit einer Übersicht behältst du, wo du was beantragt hast. Du kannst sie auf Papier führen oder in einer Notiz:

VorteilVoraussetzungStelleNachweisbeantragt amErgebnis
ZusatzurlaubGdB 50Arbeitgeber
Pauschbetragab GdB 20Finanzamt
Kfz-SteuerH, Bl, aG oder ErmäßigungZulassungsstelle oder Hauptzollamt
WertmarkeG, H oder Glbeim Versorgungsamt erfragen
AltersrenteGdB 50, 35 Jahre WartezeitRentenversicherung

Dazu zwei Felder mit Datum: Ausweis gültig bis, und Verlängerung beantragen, etwa drei Monate vorher. Den Verlauf deiner Erkrankung trägst du in Sam ein, diese Übersicht hält nur die Anträge fest.

Geht es um dein Kind, gilt dasselbe. Mehr für Eltern und Angehörige steht unter Familie und Angehörige. Was in einen Bericht für den Arzttermin gehört, erklärt der Beitrag Was gehört in einen Bericht für den Arzt.

Deinen Verlauf festhalten, bevor ein Antrag ansteht

Wenn ein Antrag oder ein Arzttermin ansteht, hast du deinen Verlauf mit Datum vor dir, statt ihn aus dem Gedächtnis zu erzählen.

  • Statt Erinnerung: Im Symptomtagebuch stehen Beschwerden und Krankheitstage mit Datum, für jede Erkrankung.
  • Statt Zettel oder Notizen-App: Läuft bei dir ein Programm, also ein eigenes Tagebuch mit Arztbericht und monatlichem Fragebogen, etwa für Migräne oder Epilepsie, fasst der Arztbericht als PDF den Zeitraum zusammen, den du wählst.
  • Statt Apple Health allein: In den Programmen für Migräne und Epilepsie stehen Schlaf und Herzfrequenzvariabilität aus Apple Health neben neuen Einträgen von heute, wenn Daten vorliegen.

Sam kennt weder deinen GdB noch deine Fristen und rechnet keinen Anspruch aus. Ob ein Eintrag etwas am GdB ändert, entscheidet das Versorgungsamt.

Sam kostenlos ausprobieren

Sam ist ein Wellness-Begleiter und kein Medizinprodukt. Die App diagnostiziert, behandelt, heilt oder verhindert keine Erkrankung und keinen Gesundheitszustand. Konsultiere bei medizinischen Entscheidungen immer qualifiziertes Fachpersonal.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Gesetze, Fristen und Behördenpraxis ändern sich, und dein Fall kann anders liegen. Lass dich vor Anträgen, Fristen und Gesprächen mit Arbeitgeber, Kasse oder Behörde von einer Beratungsstelle oder einer Anwältin oder einem Anwalt beraten.

Mehr zum Thema

Quellen

Stand: Oktober 2026

Häufige Fragen

Ab welchem GdB bekomme ich einen Schwerbehindertenausweis?+

Den Ausweis gibt es ab einem GdB von 50. Festgestellt wird ein GdB schon ab 20, und der Pauschbetrag in der Steuer beginnt ebenfalls bei 20. Den Ausweis stellt das Amt auf Antrag aus.

Wie viele Tage Zusatzurlaub stehen mir zu?+

Schwerbehinderte Beschäftigte haben fünf zusätzliche bezahlte Arbeitstage im Urlaubsjahr, bezogen auf die Fünf-Tage-Woche (Paragraf 208 SGB IX). Gleichgestellte mit GdB 30 oder 40 bekommen den Zusatzurlaub nicht.

Wie hoch ist der Pauschbetrag bei GdB 50?+

Bei GdB 50 sind es 1.140 Euro im Jahr (Paragraf 33b EStG). Bei GdB 20 beginnt er mit 384 Euro, bei GdB 100 liegt er bei 2.840 Euro.

Fahre ich mit dem Ausweis kostenlos?+

Nicht automatisch. Freie Fahrt im Nahverkehr gibt es mit den Merkzeichen G, H oder Gl und einer gültigen Wertmarke. Eine Begleitperson fährt mit, wenn im Ausweis das Merkzeichen B steht.

Gibt es einen Rabatt beim Neuwagen?+

Ein gesetzlicher Rabatt ist nicht geregelt. Wenn ein Hersteller einen anbietet, sind die Bedingungen von Marke zu Marke verschieden. Frag beim Händler, welchen Nachweis er verlangt.

Wie lange ist der Ausweis gültig?+

Nach dem Gesetz soll er befristet werden. Laut betanet gilt er meist höchstens fünf Jahre und ist unbefristet, wenn die Behinderung voraussichtlich lebenslang besteht.

Kommt der Ausweis automatisch, wenn ein GdB festgestellt ist?+

Nein. Das Amt stellt ihn auf Antrag aus. Er zeigt den Status, den GdB und die Merkzeichen, die eingetragen wurden.

Soll ich den Ausweis für mein Kind beantragen oder warten?+

Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Der Antrag ist freiwillig, und der Ausweis kommt nur auf Antrag. Lass dich vorher beraten, etwa beim Sozialverband oder bei der EUTB.