Zur Blog-Übersicht
8 Min. LesezeitSanoLabs Editorial

Nachteilsausgleich Prüfung: Attest bei chronischer Krankheit

Nachteilsausgleich in der Prüfung bei chronischer Krankheit: wann du ihn beantragst, was das Attest beschreibt und was Gerichte zu Migräne sagen.

nachteilsausgleichprüfungattestchronische-erkrankungstudiumihkmigräneheuschnupfensymptomtagebuch
Auf dieser Seite

Du lebst mit einer chronischen Erkrankung und hast bald eine Klausur an der Hochschule oder eine Abschlussprüfung bei der IHK. Hier steht, wie ein Nachteilsausgleich funktioniert und was dein Attest dafür beschreiben sollte. Anfalltage und ihre Dauer hältst du auf Papier fest oder, bei ärztlich festgestellter Migräne, im Migränetagebuch von Sam. Daraus erstellst du einen Arztbericht als PDF. Das ist allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Dieser Text ist allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Prüfungsrecht unterscheidet sich nach Land, Hochschule und Kammer. Fragen dazu beantworten das Prüfungsamt, die Behindertenbeauftragte oder der Beauftragte für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung deiner Hochschule, die zuständige Stelle und der Prüfungsausschuss deiner IHK oder HWK und eine Anwältin oder ein Anwalt mit Schwerpunkt Prüfungsrecht.

Was ist ein Nachteilsausgleich in der Prüfung, und was nicht?

Ein Nachteilsausgleich ändert die Bedingungen deiner Prüfung, etwa mehr Zeit, Pausen, einen separaten Raum oder ein Hilfsmittel. Mit einer chronischen Krankheit kannst du ihn im Einzelfall bekommen, wenn sie dich erheblich daran hindert, dein vorhandenes Können zu zeigen. Dein Attest beschreibt dafür, was bei dir wann nicht geht, nicht nur die Diagnose.

Hintergrund ist die Chancengleichheit: Prüfungen sollen für alle möglichst gleiche Bedingungen haben.

Er ändert nicht den Maßstab, nach dem bewertet wird. Das Bundesverwaltungsgericht trennt das im Urteil vom 29.07.2015 (6 C 35.14) klar: Aus der Chancengleichheit folgt die Änderung der Bedingungen, nicht ein Notenschutz, also eine Änderung des Bewertungsmaßstabs. Deine Leistung wird also wie bei allen anderen bewertet.

Hast du als chronisch Kranker Anspruch darauf?

Das hängt vom Einzelfall ab. Das OVG NRW schreibt im Beschluss vom 13.07.2021 (6 B 986/21): Wer wegen Krankheit oder Behinderung erheblich eingeschränkt ist, sein vorhandenes Leistungsvermögen darzustellen, kann einen Anspruch auf geänderte Prüfungsbedingungen haben. Der Anspruch folgt unmittelbar aus Artikel 3 Absatz 1 und Artikel 12 Absatz 1 des Grundgesetzes.

Was zählt, wird individuell festgestellt, nicht nach dem Namen der Krankheit. Allgemeiner Prüfungsstress und Examensangst gehören nach demselben Beschluss im Allgemeinen zum Risikobereich des Prüflings. Ob dein Heuschnupfen, dein Asthma oder deine Panikstörung in deiner Prüfung zu einem Ausgleich führt, hängt vom Einzelfall ab.

Du brauchst dafür keinen Schwerbehindertenausweis. Das Gesetz definiert Behinderung in Paragraf 2 Absatz 1 SGB IX über Beeinträchtigungen, die dich in Wechselwirkung mit Barrieren mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate an der gleichberechtigten Teilhabe hindern können. Einen Grad der Behinderung (GdB) setzt die Definition nicht voraus. Mehr dazu im Beitrag zum GdB-Antrag und zur Gleichstellung.

Gleicht er auch Anfälle aus, die das Denken selbst treffen?

Das ist die wichtigste Grenze. Ein Nachteilsausgleich wird nur gewährt, soweit du gehindert bist, vorhandene Kenntnisse und Fähigkeiten zu zeigen. Er gleicht nicht aus, dass die Fähigkeit selbst eingeschränkt ist, die geprüft wird.

Das zeigt ein Fall aus NRW. Ein Referendar mit chronischer Migräne wollte zwei Stunden mehr Schreibzeit für die Klausuren. Sein amtsärztliches Attest nannte etwa 25 Migränetage im Monat. Das OVG lehnte im Eilverfahren ab. Laut Attest konnte die Migräne zu einem mehrstündigen Ausfall führen, bei dem Denken zumindest teilweise unmöglich ist. Damit sei die Leistungsfähigkeit eingeschränkt, die die Klausur prüft.

Zum Vergleich nennt das Gericht eine Sehnenscheidenentzündung. Sie betrifft nur das Aufschreiben der Lösung, nicht das Denken. Ob eine Prüfung Denkleistung unter Zeitdruck verlangen soll, ist nach dem Gericht eine rechtliche Frage. Erst danach geht es medizinisch darum, ob deine Fähigkeit dazu eingeschränkt ist.

Der Beschluss gilt für eine konkrete Prüfung, den juristischen Vorbereitungsdienst in NRW, im Eilverfahren. Er ist kein Maßstab für alle Prüfungen. Er zeigt aber, wie Gerichte fragen: Betrifft die Erkrankung die Darstellung deines Könnens oder das Können selbst?

Wann und bei wem beantragst du ihn?

Entscheiden darf deine Prüfungsstelle nach ihrer eigenen Prüfungsordnung. Das ist je nach Prüfung der Prüfungsausschuss der Hochschule, die zuständige Stelle bei der IHK oder HWK oder das Landesjustizprüfungsamt. Fristen und Formulare stehen in dieser Ordnung, nicht im Bundesrecht.

Bei IHK-Prüfungen nennt die Muster-Prüfungsordnung des BIBB, dass die Art der Behinderung mit dem Antrag auf Zulassung zur Prüfung nachzuweisen ist (Paragraf 16). Für Hochschulen steht die Frist in der Prüfungsordnung deines Studiengangs. Lies sie und frag früh im Prüfungsamt.

Warte nicht bis nach der Prüfung. Das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 24.02.2021, 6 C 1.20) verlangt bei einem Dauerleiden, den Anspruch auf Ausgleich nach der Prüfung unverzüglich geltend zu machen. Sonst droht der Anspruch zu entfallen. Ob eine Erkrankung mit einzelnen Anfalltagen schon als Dauerleiden gilt, beantwortet das Urteil nicht. Stell deinen Antrag darum vor der Prüfung.

Was muss dein Attest enthalten?

Ein amtliches Formular gibt es dafür nicht, und deine Prüfungsordnung zählt mehr als jede Liste. Als Orientierung, was ein Attest typischerweise beschreiben sollte, hilft diese Reihenfolge:

  1. Welche Prüfung gemeint ist: Name, Datum, Paragraf der Prüfungsordnung und Form (Klausur, mündlich, Praxis).
  2. Welche Beeinträchtigung seit wann besteht und wie oft sie auftritt, etwa Anfalltage pro Monat und typische Dauer.
  3. Was im Ablauf der Prüfung eingeschränkt ist: Lesen, Schreiben, Konzentration, Licht- oder Lärmempfindlichkeit, Pausenbedarf.
  4. Welche Änderung der Bedingungen du beantragst, zum Beispiel Zeitverlängerung, Pausen, separater Raum oder Hilfsmittel.
  5. Wie lange der Ausgleich gelten soll: einmalig oder für alle Prüfungen des Abschnitts.

Dein Arzt beschreibt die Funktion: was bei dir wann nicht geht. Die rechtliche Einordnung, ob das die Darstellung oder die geprüfte Fähigkeit betrifft, nimmt die Prüfungsstelle vor. Ein Attest, das nur eine Diagnose nennt, beantwortet diese Fragen nicht.

Wie hilft dir dein Protokoll beim Attest?

Für die Punkte 2 und 3 braucht dein Arzt Zahlen, keine Schätzung: Anfalltage, Dauer, Tageszeit, was in dieser Zeit nicht ging, wie du geschlafen hast. Dein Protokoll liefert diese Daten. Es ersetzt das Attest nicht.

Vorlagen findest du im Beitrag zur Symptomtagebuch-Vorlage und bei Migräne im Beitrag Kopfschmerzkalender: Was gehört rein. Für den Arzttermin hilft die Checkliste für den Arzttermin. Bei Migräne oder Heuschnupfen gibt es in Sam ein Programm, also ein eigenes Tagebuch mit Arztbericht und monatlichem Fragebogen: das Programm für Migräne und das Programm für Heuschnupfen. Ein Programm in Sam ist kein Behandlungsprogramm und kein DMP: Es hält fest, was du dokumentierst.

Was gilt bei IHK-Prüfungen, was an der Hochschule?

Bei Prüfungen nach dem Berufsbildungsgesetz sollen die Regelungen die besonderen Verhältnisse behinderter Menschen berücksichtigen. Das Gesetz nennt die Dauer der Prüfungszeiten, die Zulassung von Hilfsmitteln und die Hilfeleistungen Dritter (Paragraf 65 Absatz 1 BBiG). Wer behindert ist, bestimmt Paragraf 2 Absatz 1 SGB IX (Paragraf 64 BBiG).

Die BIBB-Richtlinie vom 07.10.2025 enthält eine Muster-Prüfungsordnung. Jede IHK und HWK erlässt ihre eigene Ordnung, die Muster-Fassung ist nur eine Vorlage. Lies darum die Ordnung deiner Kammer.

An Hochschulen ist das Recht weitgehend Ländersache. Der Bundesrahmen verlangt, dass Prüfungsordnungen die besonderen Belange behinderter Studierender zur Wahrung ihrer Chancengleichheit berücksichtigen (Paragraf 16 Satz 4 Hochschulrahmengesetz). In Bayern wird eine Prüfungsordnung nicht genehmigt, wenn sie Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung nicht berücksichtigt (Artikel 84 BayHIG). Was in deinem Land gilt, sagen dir Prüfungsamt und Beauftragte deiner Hochschule. Die Variante für Schülerinnen und Schüler steht im Beitrag zu Heuschnupfen im Abitur.

Was tust du bei einem Anfall am Prüfungstag?

Nach der Muster-Prüfungsordnung der IHK teilst du den wichtigen Grund für eine Nichtteilnahme unverzüglich mit und weist ihn nach. Bei Krankheit ist das ein ärztliches Attest (Paragraf 23 Absatz 5). Prüfe die Regel deiner eigenen Stelle vorher und notiere dir, wen du anrufst.

Der nachträgliche Rücktritt wegen Krankheit, also nach der Prüfung, hat eine Grenze. Er setzt nach dem Bundesverwaltungsgericht eine vorübergehende Beeinträchtigung voraus, die du während der Prüfung nicht erkennen konntest. Eine auf unabsehbare Zeit dauerhafte Krankheit prägt deine Leistungsfähigkeit und berechtigt nicht zum Rücktritt, außer eine Behandlung führt in absehbarer Zeit zur Heilung oder Symptomfreiheit. Deshalb ist der vorherige Antrag auf Ausgleich der bessere Weg.

Bei einem medizinischen Notfall rufst du die 112. Brauchst du außerhalb der Sprechzeiten ärztliche Hilfe, die nicht bis zum nächsten Tag warten kann, erreichst du den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116117.

Was kannst du tun, wenn der Antrag abgelehnt wird?

Lies die Begründung genau. Prüfe, ob sie auf die Frage aus dem Gerichtsbeispiel zielt: Betrifft die Einschränkung die Darstellung oder die geprüfte Fähigkeit? Dann kann ein genaueres Attest helfen, das die Funktion im Prüfungsablauf beschreibt.

Gute Anlaufstellen sind das Prüfungsamt, die Beauftragte deiner Hochschule, die Prüfungsabteilung deiner IHK, die Beratung deines Studierendenwerks und eine Anwältin oder ein Anwalt mit Schwerpunkt Prüfungsrecht. Wenn du Angehörige mitnehmen möchtest, findest du Hinweise unter Für Familie und Angehörige.

Anfalltage in Sam festhalten und als Bericht zum Attest mitbringen

Dein Arzt bekommt für das Attest keine Schätzung, sondern einen Verlauf über den Zeitraum, den du wählst.

  • Statt Erinnerung an das letzte Halbjahr: Im Symptomtagebuch steht jeder Tag mit Beschwerden mit Datum und Stärke.
  • Statt Zettel oder Notizen-App: Im Programm für Migräne liegen Schlaf und Herzfrequenzvariabilität aus Apple Health in derselben App, wenige Taps vom Eintrag entfernt. Bei Heuschnupfen kommen die Pollenwerte zu neuen Einträgen von heute, wenn du den Standort freigibst.
  • Statt Abtippen: Im Programm für Migräne oder Heuschnupfen fasst der Arztbericht als PDF den gewählten Zeitraum zusammen.

Der Bericht ist kein Attest und kein Nachweis. Ob und wie er ins Attest einfließt, entscheidet deine Ärztin oder dein Arzt. Mehr zum Symptomtagebuch.

Sam kostenlos ausprobieren

Sam ist ein Wellness-Begleiter und kein Medizinprodukt. Die App diagnostiziert, behandelt, heilt oder verhindert keine Erkrankung und keinen Gesundheitszustand. Konsultiere bei medizinischen Entscheidungen immer qualifiziertes Fachpersonal.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Gesetze, Fristen und Behördenpraxis ändern sich, und dein Fall kann anders liegen. Lass dich vor Anträgen, Fristen und Gesprächen mit Arbeitgeber, Kasse oder Behörde von einer Beratungsstelle oder einer Anwältin oder einem Anwalt beraten.

Mehr zum Thema

Quellen

Stand: Oktober 2026

Häufige Fragen

Was ist ein Nachteilsausgleich in der Prüfung?+

Ein Nachteilsausgleich ändert die Bedingungen einer Prüfung, zum Beispiel mehr Zeit oder ein Hilfsmittel. Die Bewertung bleibt gleich. So soll er für alle chancengleiche Bedingungen herstellen.

Bekomme ich bei Migräne mehr Zeit in der Klausur?+

Das hängt vom Einzelfall und von der Prüfung ab. Das OVG NRW lehnte zwei Stunden mehr Schreibzeit für Klausuren im juristischen Vorbereitungsdienst ab, weil dort die Denkleistung selbst geprüft wird und die Migräne sie laut Attest einschränken konnte.

Reicht ein Attest vom Hausarzt?+

Die Muster-Prüfungsordnung für IHK-Prüfungen verlangt den Nachweis der Behinderung mit dem Zulassungsantrag und bei Krankheit am Prüfungstag ein ärztliches Attest. Was bei deiner Stelle genügt, steht in deiner Prüfungsordnung.

Wann muss ich den Antrag stellen?+

Bei IHK-Prüfungen nach der Muster-Prüfungsordnung mit dem Antrag auf Zulassung. Bei einem Dauerleiden verlangt das Bundesverwaltungsgericht, den Anspruch nach der Prüfung unverzüglich geltend zu machen. Am sichersten ist der Antrag vor der Prüfung.

Kann ich zurücktreten, wenn ich einen Anfall habe?+

Ein Rücktritt wegen Krankheit setzt nach dem Bundesverwaltungsgericht eine vorübergehende Beeinträchtigung voraus. Ein Dauerleiden berechtigt nicht zum Rücktritt. Am Prüfungstag teilst du die Krankheit unverzüglich mit und legst ein ärztliches Attest vor.

Zählt eine chronische Krankheit als Behinderung?+

Das Gesetz fragt nach Beeinträchtigungen, die dich mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate an der gleichberechtigten Teilhabe hindern können. Einen Grad der Behinderung setzt diese Definition nicht voraus.

Ändert der Nachteilsausgleich meine Note?+

Nein. Ein Nachteilsausgleich ändert die äußeren Bedingungen der Prüfung, nicht den Bewertungsmaßstab.