Gleichstellung mit Schwerbehinderten beantragen: Ablauf
Gleichstellung bei GdB 30 oder 40 beantragen: Voraussetzungen, Unterlagen, Online-Antrag seit August 2026 und wie du Fehlzeiten sauber belegst.
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Du hast einen GdB von 30 oder 40 und fürchtest um deinen Arbeitsplatz, vielleicht nach einer Abmahnung, einem BEM-Brief oder einem Abfindungsangebot. Dann kannst du bei der Agentur für Arbeit formlos die Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen beantragen, online, persönlich, telefonisch oder schriftlich. Voraussetzung ist ein GdB von mindestens 30 und unter 50. Außerdem kannst du ohne Gleichstellung wegen deiner Behinderung keinen geeigneten Arbeitsplatz behalten oder bekommen. Sie kann den besonderen Kündigungsschutz bringen. Wie oft und wie stark dich deine Erkrankung im Job einschränkt, hältst du auf Papier oder im Symptomtagebuch von Sam fest. Die Krankheitstage jedes Monats nimmst du im Monatsbericht mit.
Dieser Text ist allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Er folgt dem Merkblatt der Bundesagentur für Arbeit (Fußzeile vom 16.07.2026) und der Meldung der Integrationsämter vom 11.08.2026, dass der Antrag jetzt online möglich ist. Ob eine Gleichstellung klappt, entscheidet die Agentur im Einzelfall. Ein Ergebnis kann dieser Text nicht versprechen.
Was bringt die Gleichstellung und was nicht?
Mit der Gleichstellung gelten für dich die besonderen Regeln für schwerbehinderte Menschen. Ausgenommen sind Paragraf 208 SGB IX und Kapitel 13 (Paragraf 151 Absatz 3). Das Merkblatt der Bundesagentur zählt auf, was das konkret heißt:
| Leistung | Für Gleichgestellte |
|---|---|
| Besonderer Kündigungsschutz (Paragraf 168), mit Bedingungen | Ja |
| Finanzielle Hilfen für einen geeigneten Arbeitsplatz | Ja |
| Unterstützung durch den Integrationsfachdienst | Ja |
| Zusatzurlaub (fünf Arbeitstage, Paragraf 208) | Nein |
| Besondere, vorzeitige Altersrente | Nein |
| Befreiung von der Rundfunkgebühr | Nein |
| Parkausweis und freie Fahrt im Nahverkehr | Nein |
Für deinen Arbeitgeber nennt das Merkblatt Zuschüsse zum Lohn. Außerdem zählt deine Stelle auf seine Beschäftigungsquote (Paragraf 163).
Gleichstellung und Schwerbehindertenausweis sind zwei verschiedene Verfahren. Den GdB stellt das Versorgungsamt fest. Über die Gleichstellung entscheidet die Bundesagentur für Arbeit. Was ein GdB ab 50 zusätzlich bringt, steht im Beitrag zu Vorteilen und Nachteilsausgleichen beim Schwerbehindertenausweis.
Welche Voraussetzungen prüft die Agentur für Arbeit?
Die Agentur prüft vier Punkte:
- Dein GdB liegt bei mindestens 30 und unter 50 (Paragraf 2 Absatz 3 SGB IX).
- Du wohnst, hältst dich auf oder arbeitest rechtmäßig in Deutschland.
- Du hast eine Stelle mit mindestens 18 Wochenstunden oder suchst eine solche (Paragraf 156 Absatz 3).
- Ohne Gleichstellung kannst du wegen deiner Behinderung keinen geeigneten Arbeitsplatz behalten oder bekommen.
Geeignet heißt laut Merkblatt: Du kannst die Aufgaben dauerhaft erfüllen. Leichte Einschränkungen durch die Behinderung sind in Ordnung. Nicht geeignet ist eine Stelle, wenn die Arbeit deine Behinderung zu verschlechtern droht. Das Merkblatt nennt seine Bedingungen selbst nur beispielhaft und vereinfacht.
Bist du gerade ohne absehbares Ende arbeitsunfähig, ist eine Entscheidung laut Agentur im Regelfall nicht möglich. Der Antrag ist sinnvoll, wenn deine Rückkehr absehbar und konkret ist. Auch bei einem Jobwechsel kannst du Gleichstellung beantragen. Macht ein neuer Arbeitgeber sie zur Bedingung für die Einstellung, schreibst du das in den Antrag.
Welche Erkrankungen auf einen GdB von 30 oder 40 kommen, regelt die Versorgungsmedizin-Verordnung. Das Versorgungsamt stellt den GdB erst ab 20 fest, in Zehnerschritten (Paragraf 152 Absatz 1). Mehrere Beeinträchtigungen werden zusammen betrachtet. Die Verordnung nennt Anhaltswerte, keine festen Zahlen. Für einige häufige Erkrankungen sieht das so aus:
| Erkrankung | Anhaltswert laut Verordnung |
|---|---|
| Echte Migräne, mittelgradige Verlaufsform: häufigere Anfälle, jeweils einen oder mehrere Tage anhaltend (Teil B 2.3) | 20 bis 40 |
| Bronchialasthma mit häufigen (mehrmals pro Monat) und/oder schweren Anfällen (Teil B 8.5) | 30 bis 40 |
| Bluthochdruck, mittelschwere Form mit Organbeteiligung (Teil B 9.3) | 20 bis 40 |
| Neurosen mit stärker behindernden Störungen (Teil B 3.7) | 30 bis 40 |
| Refluxkrankheit mit anhaltenden Beschwerden (Teil B 10.1) | 10 bis 30 |
Bei Epilepsie nennt Teil B 3.1.2 für sehr seltene Anfälle einen GdB von 40. Nach drei anfallsfreien Jahren mit weiter laufender Medikation nennt er 30. Wie du Einschränkungen für den GdB-Antrag belegst, steht im Beitrag zu Alltagseinschränkungen beim GdB-Antrag. Einzelne Erkrankungen sind dort ausführlicher: Migräne und Epilepsie.
Der GdB sagt nichts darüber, was du im Job leisten kannst. Teil A 1.5 der Verordnung schließt Rückschlüsse auf die Leistungsfähigkeit aus, und der Beruf fließt nicht ein. Ob dein Job gefährdet ist, musst du im Gleichstellungsantrag deshalb eigens erklären.
Wann gilt dein Job als gefährdet?
Das Merkblatt nennt Beispiele, an denen die Agentur eine Gefährdung festmachen kann:
- wiederholte oder häufige Fehlzeiten wegen der Behinderung
- verminderte Leistung, auch mit angepasstem Arbeitsplatz
- dauerhaft geringe Belastbarkeit
- Abmahnungen oder Abfindungsangebote im Zusammenhang mit verminderter Leistung
- dauerhaft nötige Hilfe durch Kolleginnen und Kollegen
- eingeschränkte berufliche oder räumliche Beweglichkeit
Nicht ausreichend sind laut Merkblatt Gründe, die Menschen mit und ohne Behinderung gleich treffen. Dazu zählen Umstrukturierung, Betriebsschließung und ein schlechter Arbeitsmarkt. Auch persönliche Umstände wie Alter, Teilzeitwunsch oder fehlende Qualifikation zählen nicht.
Hast du ein BEM-Schreiben bekommen, ist es Teil deiner Unterlagen. Wie das BEM-Gespräch abläuft, erklärt der Beitrag zum BEM-Gespräch bei Migräne.
Welche Unterlagen schickst du mit, und wer erfährt davon?
Der Antrag ist formlos. Du stellst ihn bei der örtlichen Agentur für Arbeit online, persönlich, telefonisch oder schriftlich. Die Agentur empfiehlt den elektronischen Antrag. Laut Integrationsämtern kannst du ihn seit dem 11.08.2026 im Portal der Bundesagentur stellen und Unterlagen wie den GdB-Bescheid hochladen.
Die Agentur braucht laut Merkblatt:
- eine Kopie des Feststellungsbescheids über Art und Grad der Behinderung oder den Rentenbescheid der Berufsgenossenschaft
- Angaben dazu, wie sich deine gesundheitlichen Einschränkungen auf deinen Arbeitsplatz oder deine Aufgaben auswirken
Geht es um den Erhalt deiner Stelle, fragt die Agentur in der Regel Arbeitgeber, Betriebs- oder Personalrat und Schwerbehindertenvertretung zum Arbeitsplatz. Das tut sie erst, nachdem du zugestimmt hast. Du kannst widersprechen. Was ein Widerspruch für die Prüfung bedeutet, klärt eine Beratung.
Ob und wann du deinem Arbeitgeber von deiner Erkrankung erzählst, ist eine eigene Frage. Der Beitrag Muss ich meinem Arbeitgeber meine chronische Erkrankung sagen? geht darauf ein.
Wie hilft ein Protokoll deiner Fehlzeiten und Einschränkungen?
Die Agentur will wissen, wie deine Einschränkungen auf deine Stelle wirken. Das fällt leichter mit Daten als mit einem Gefühl. Ein Protokoll ist keine Pflicht und kein Nachweis, den die Agentur verlangt. Es ordnet, was du ohnehin erklären musst, und was davon in den Antrag kommt, entscheidest du.
Ein Arbeitsplatz-Protokoll für die letzten zwölf Monate kann so aussehen:
- Arbeitsunfähigkeit: Datum von und bis, Zahl der Tage, ärztlich bescheinigt ja oder nein.
- Pro Ereignis: Datum, betroffene Aufgabe oder Arbeitsbedingung (zum Beispiel Bildschirm, Schicht, Fahren, Kundenkontakt), Dauer der Einschränkung, was angepasst wurde, wer informiert wurde.
- Reaktionen des Arbeitgebers: Gespräch, Abmahnung, BEM-Einladung, Abfindungsangebot, jeweils mit Datum und Schriftstück.
- Belege: Kopie des Feststellungsbescheids, ärztliche Bescheinigung zu den Auswirkungen am Arbeitsplatz, Stellenbeschreibung, Abmahnung oder Angebot, BEM-Schreiben.
Die Liste greift die Beispiele aus dem Merkblatt auf: Fehlzeiten, geminderte Leistung, Abmahnung, Abfindungsangebot. Ein Jahr sauber geführte Einträge sagen mehr als eine Erinnerung an "ziemlich oft".
In Sam trägst du Krankheitstage fortlaufend ein, im Symptomtagebuch auch die Beschwerden pro Tag. Danach musst du nichts aus dem Gedächtnis zusammensuchen.
Wann musst du beantragen, damit der Kündigungsschutz greift?
Der Antrag wirkt ab dem Tag, an dem er bei der Agentur eingeht (Paragraf 151 Absatz 2). Wird die Gleichstellung bewilligt, gilt sie in der Regel rückwirkend ab diesem Tag. Die Agentur kann sie befristen.
Beim Kündigungsschutz kommt es auf das Datum an. Die Kündigung eines gleichgestellten Menschen braucht die Zustimmung des Integrationsamts (Paragraf 168, laut BIH auch für Gleichgestellte). Das Merkblatt knüpft das an eine Bedingung. Du musst schon gleichgestellt sein, wenn die Kündigung zugeht, oder den Antrag mindestens drei Wochen vorher gestellt haben.
In den ersten sechs Monaten des Arbeitsverhältnisses gilt der Schutz nicht (Paragraf 173 Absatz 1 Nummer 1). Bewahre den Nachweis auf, wann dein Antrag eingegangen ist. Wann für dich der richtige Zeitpunkt ist, klärt eine Beratung.
Wer berät dich bei Antrag und Ablehnung?
Über den Antrag entscheidet die Agentur für Arbeit. Das Ergebnis kommt schriftlich. Den GdB prüft das Versorgungsamt, und über eine Kündigung entscheidet das Integrationsamt.
Im Betrieb helfen die Schwerbehindertenvertretung und der Betriebs- oder Personalrat. Ein Sozialverband und die ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (Paragraf 32 SGB IX) beraten dich bei Antrag und Unterlagen. Eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Arbeits- oder Sozialrecht prüft deinen Einzelfall. Nach einer Ablehnung hilft eine Beratung, die dir sagt, welche Schritte offen sind und bis wann.
Fehlzeiten und Einschränkungen für den Gleichstellungsantrag festhalten
Für den Antrag zählen Daten mit Datum, keine Schätzungen aus dem Gedächtnis. In Sam hältst du beides fest: Krankheitstage und Symptome.
- Statt Erinnerung: Jeder Krankheitstag und jeder Tag mit Beschwerden steht mit Datum im Verlauf, auch ein Jahr später.
- Statt Zettel: Läuft in Sam ein Programm für deine Erkrankung, also ein eigenes Tagebuch mit Arztbericht und monatlichem Fragebogen, nimmst du den Arztbericht als PDF für 6 oder 12 Monate mit.
- Statt Screenshots: Bei Migräne und Epilepsie stehen Schlaf und Herzfrequenzvariabilität aus Apple Health als Kontext neben neuen Einträgen von heute.
Sam entscheidet nichts über die Gleichstellung, und die Agentur prüft jeden Fall einzeln. Was du einreichst, bestimmst du.
Sam kostenlos ausprobierenSam ist ein Wellness-Begleiter und kein Medizinprodukt. Die App diagnostiziert, behandelt, heilt oder verhindert keine Erkrankung und keinen Gesundheitszustand. Konsultiere bei medizinischen Entscheidungen immer qualifiziertes Fachpersonal.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Gesetze, Fristen und Behördenpraxis ändern sich, und dein Fall kann anders liegen. Lass dich vor Anträgen, Fristen und Gesprächen mit Arbeitgeber, Kasse oder Behörde von einer Beratungsstelle oder einer Anwältin oder einem Anwalt beraten.
- Alltagseinschränkungen beim GdB-Antrag belegen
- Schwerbehindertenausweis: Vorteile und Nachteilsausgleiche
- Muss ich meinem Arbeitgeber meine chronische Erkrankung sagen?
- Migräne: Arbeitsplatzanpassung und Homeoffice beantragen
Quellen
Stand: Oktober 2026
- SGB IX, Paragraf 2 (Begriffsbestimmungen): gesetze-im-internet.de
- SGB IX, Paragraf 151 (Geltungsbereich, Gleichstellung): gesetze-im-internet.de
- SGB IX, Paragraf 152 (Feststellung der Behinderung, GdB) und Paragraf 156 (Begriff des Arbeitsplatzes): Paragraf 152, Paragraf 156
- SGB IX, Paragraf 168 (Erfordernis der Zustimmung) und Paragraf 173 (Ausnahmen): Paragraf 168, Paragraf 173
- SGB IX, Paragraf 208 (Zusatzurlaub): gesetze-im-internet.de
- Bundesagentur für Arbeit: Informationen zur Gleichstellung behinderter mit schwerbehinderten Menschen (Fußzeile 16.07.2026)
- Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter (BIH): Antrag auf Gleichstellung - jetzt auch online (11.08.2026)
- BIH: Besonderer Kündigungsschutz
- Versorgungsmedizin-Verordnung, Anlage (Versorgungsmedizinische Grundsätze): gesetze-im-internet.de
Mehr zum Festhalten und Mitnehmen
Häufige Fragen
Wer kann sich mit Schwerbehinderten gleichstellen lassen?+
Menschen mit einem GdB von mindestens 30 und unter 50, die ohne Gleichstellung wegen ihrer Behinderung keinen geeigneten Arbeitsplatz behalten oder bekommen können. So steht es in Paragraf 2 Absatz 3 SGB IX. Die Agentur für Arbeit prüft jeden Antrag einzeln.
Wo stelle ich den Antrag auf Gleichstellung?+
Bei der örtlichen Agentur für Arbeit, formlos online, persönlich, telefonisch oder schriftlich. Die Agentur empfiehlt den elektronischen Antrag. Seit dem 11.08.2026 meldet die Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter, dass du ihn im Portal der Bundesagentur digital stellen und Nachweise hochladen kannst.
Brauche ich schon einen GdB-Bescheid?+
Die Agentur verlangt laut Merkblatt eine Kopie des Feststellungsbescheids oder des Rentenbescheids der Berufsgenossenschaft. Ohne festgestellten GdB von mindestens 30 greift Paragraf 2 Absatz 3 SGB IX nicht. Ob ein laufender GdB-Antrag reicht, nennt das Merkblatt nicht; frag bei der Agentur nach.
Erfährt mein Arbeitgeber vom Antrag?+
Die Agentur fragt Arbeitgeber, Betriebs- oder Personalrat und Schwerbehindertenvertretung zum Arbeitsplatz in der Regel erst, nachdem du zugestimmt hast. Du kannst dem widersprechen. Was das für deinen Antrag bedeutet, klärt eine Beratung.
Ab wann gilt die Gleichstellung?+
Sie wirkt ab dem Tag, an dem dein Antrag bei der Agentur eingeht (Paragraf 151 Absatz 2 SGB IX). Bei Bewilligung gilt sie in der Regel rückwirkend ab diesem Datum. Die Agentur kann sie befristen.
Bekomme ich als Gleichgestellte oder Gleichgestellter Zusatzurlaub?+
Nein. Die Regeln für schwerbehinderte Menschen gelten auch für dich, ausgenommen Paragraf 208 SGB IX (fünf Tage Zusatzurlaub) und Kapitel 13. Auch eine frühere Altersrente, Parkausweise und freie Fahrt im Nahverkehr gehören laut Agentur nicht dazu.
Hilft die Gleichstellung, wenn ich schon lange krank bin?+
Bei andauernder Arbeitsunfähigkeit ohne absehbares Ende ist laut Agentur eine Entscheidung im Regelfall nicht möglich. Ein Antrag wird empfohlen, wenn deine Rückkehr absehbar und konkret ist.