Muss ich dem Arbeitgeber meine chronische Erkrankung sagen?
Muss dein Arbeitgeber wissen, was du hast? Was bei Krankmeldung, BEM und Frage nach Schwerbehinderung gilt und wie du das Gespräch vorbereitest.
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Bei einer Krankmeldung musst du deinem Arbeitgeber nur mitteilen, dass du arbeitsunfähig bist und wie lange (Paragraf 5 Entgeltfortzahlungsgesetz). Eine Diagnose verlangt das Gesetz dort nicht. Ob du darüber hinaus etwas sagen musst, hängt von deinem Fall ab, zum Beispiel von einer zulässigen Frage oder von deinem Job. Beschwerde- und Krankheitstage hältst du auf Papier oder im Symptomtagebuch von Sam fest, wo beide im selben Verlauf stehen.
Dieser Text ist allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Ob du in deinem Job etwas offenlegen musst, sagt er nicht, denn das hängt von deinem Fall ab. Dafür sind eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Arbeitsrecht, deine Gewerkschaft oder eine Beratungsstelle da. Was du sagst und wem, entscheidest du.
Was erfährt mein Arbeitgeber schon bei jeder Krankmeldung?
Nach Paragraf 5 Absatz 1 des Entgeltfortzahlungsgesetzes teilst du deinem Arbeitgeber unverzüglich mit, dass du arbeitsunfähig bist und wie lange das voraussichtlich dauert. Dauert es länger als drei Kalendertage, brauchst du spätestens am folgenden Arbeitstag eine ärztliche Bescheinigung. Dein Arbeitgeber darf sie auch früher verlangen.
Die Bescheinigung bezieht sich laut Gesetzestext auf das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit und ihre voraussichtliche Dauer. Eine Diagnose nennt der Wortlaut nicht. Für gesetzlich Versicherte gilt Absatz 1a. Auch dort lässt du Arbeitsunfähigkeit und Dauer feststellen und dir die Bescheinigung aushändigen.
Darf mein Arbeitgeber nach meiner Schwerbehinderung fragen?
Für ein bestehendes Arbeitsverhältnis entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) 2012 (6 AZR 553/10): Die Frage ist jedenfalls nach sechs Monaten erlaubt, also wenn der besondere Kündigungsschutz erworben ist. Das Gericht nennt vor allem die Vorbereitung beabsichtigter Kündigungen. Den Grund der Frage muss der Arbeitgeber nicht nennen. Wird sie zulässig gestellt, antwortest du wahrheitsgemäß.
Vor der Einstellung hat das BAG die Frage offengelassen. Das Urteil von 2012 nennt sie für Bewerber umstritten und entscheidet sie nicht. 2011 ließ das Gericht dahinstehen, ob eine Bewerberin die Frage nach einer festgestellten Schwerbehinderung wahrheitsgemäß beantworten muss (2 AZR 396/10). Eine feste Regel für das Vorstellungsgespräch geben diese Urteile nicht.
Das Urteil betrifft die Schwerbehinderung, nicht jede Diagnose. Wie es sich bei Fragen nach einzelnen Erkrankungen verhält, klärt eine Beratung. Wie es zur Schwerbehinderung kommt, erklärt der Beitrag zum GdB-Antrag und den Alltagseinschränkungen.
Zwei Dinge sind verschieden. Was du von dir aus erzählst, entscheidest du. Auf eine zulässige Frage antwortest du wahrheitsgemäß.
Gilt für meinen Job eine besondere Sicherheitspflicht?
Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Beschäftigte, nach ihren Möglichkeiten und der Weisung des Arbeitgebers für ihre Sicherheit und Gesundheit zu sorgen. Das gilt auch für andere, die von ihrem Tun oder Unterlassen bei der Arbeit betroffen sind (Paragraf 15 Absatz 1). Eine unmittelbare erhebliche Gefahr meldest du sofort (Paragraf 16 Absatz 1).
Von Krankheit steht in diesen Paragrafen nichts. Ob daraus für deinen Job etwas folgt, lässt sich dem Text nicht entnehmen. Bei Fahrtätigkeit, Maschinen, Arbeit in der Höhe oder Berufen im Gesundheitswesen klärst du das vorher mit deiner Ärztin oder deinem Arzt und einer Fachanwältin oder einem Fachanwalt. Ein Beispiel aus dem Alltag ist die Nachtschicht bei Epilepsie.
Wer erfährt was, wenn ich etwas sage?
Gesundheitsdaten sind besondere Kategorien personenbezogener Daten. Dein Arbeitgeber darf sie für das Beschäftigungsverhältnis nur verarbeiten, wenn das nötig ist, um Rechte oder Pflichten aus dem Arbeitsrecht oder dem Recht der sozialen Sicherheit auszuüben oder zu erfüllen. Außerdem darf kein Grund zur Annahme bestehen, dass dein Interesse am Ausschluss überwiegt (Paragraf 26 Absatz 3 Satz 1 BDSG).
Beruht es auf deiner Einwilligung, wird deine Abhängigkeit vom Arbeitgeber berücksichtigt. Die Einwilligung muss sich ausdrücklich auf die Gesundheitsdaten beziehen (Paragraf 26 Absatz 2 und 3 BDSG).
| Stelle | Was sie erfährt oder tut | Grundlage |
|---|---|---|
| Arbeitgeber bei der Krankmeldung | Arbeitsunfähigkeit und voraussichtliche Dauer | Paragraf 5 EntgFG |
| Arbeitgeber im BEM | Daten nur mit deiner Zustimmung, vorher Auskunft über Ziele sowie Art und Umfang der Daten | Paragraf 167 Absatz 2 SGB IX |
| Betriebsarzt im BEM | wird einbezogen, wo es nötig ist | Paragraf 167 Absatz 2 SGB IX |
| Schwerbehindertenvertretung | wird in allen Angelegenheiten unterrichtet und gehört, die einzelne schwerbehinderte Beschäftigte berühren | Paragraf 178 Absatz 2 SGB IX |
| Agentur für Arbeit bei der Gleichstellung | befragt Arbeitgeber, Betriebs- oder Personalrat und Schwerbehindertenvertretung erst nach deiner Zustimmung | Merkblatt der Bundesagentur, Stand 16.07.2026 |
| Integrationsamt | muss der Kündigung einer schwerbehinderten Person vorher zustimmen | Paragraf 168 SGB IX |
Ein BEM bietet dir dein Arbeitgeber an, wenn du innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen arbeitsunfähig warst. Du darfst eine Vertrauensperson mitbringen. Den Ablauf erklärt der Beitrag zum BEM-Gespräch bei Migräne.
Welche Rechte hängen an einer Mitteilung oder einem Nachweis?
Die Frage ist nicht nur "sagen oder nicht", sondern was sich ändert, wenn dein Arbeitgeber es weiß. Das nennen Gesetz und Rechtsprechung:
- Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz will Benachteiligungen wegen einer Behinderung verhindern (Paragraf 1). Beschäftigte dürfen auch nicht benachteiligt werden, wenn der andere die Behinderung nur annimmt (Paragraf 7 Absatz 1). Für schwerbehinderte Beschäftigte steht das in Paragraf 164 Absatz 2 SGB IX.
- Bei Bewerbungen kann ein Verstoß gegen Verfahrens- oder Förderpflichten eine Benachteiligung nach Paragraf 22 AGG vermuten lassen. Das BAG entschied 2020, dass dies in der Regel nur gilt, wenn der Bewerber den Arbeitgeber rechtzeitig über die Schwerbehinderung informiert hat (8 AZR 171/20).
- Der Kündigung einer schwerbehinderten Person muss das Integrationsamt vorher zustimmen (Paragraf 168 SGB IX). Das gilt nicht, wenn das Arbeitsverhältnis bei Zugang der Kündigung ohne Unterbrechung höchstens sechs Monate bestand. Es gilt auch nicht, wenn die Schwerbehinderung zu diesem Zeitpunkt nicht nachgewiesen ist oder das Amt wegen fehlender Mitwirkung nicht entscheiden konnte (Paragraf 173 Absatz 1 Nummer 1 und Absatz 3).
- Gegen eine Kündigung hast du drei Wochen zur Klage (Paragraf 4 Satz 1 Kündigungsschutzgesetz). Das BAG entschied 2010, dass ein schwerbehinderter Arbeitnehmer den besonderen Schutz in der Regel nicht verliert, wenn er innerhalb dieser Frist klagt (2 AZR 659/08).
- Bei einer Gleichstellung gilt der besondere Kündigungsschutz nur, wenn sie bei Zugang der Kündigung besteht oder mindestens drei Wochen vorher beantragt war. Mehr dazu im Beitrag zur Gleichstellung mit Schwerbehinderten.
- Schwerbehinderte Beschäftigte haben Anspruch auf Teilzeit, wenn die kürzere Arbeitszeit wegen Art oder Schwere der Behinderung nötig ist (Paragraf 164 Absatz 5 Satz 3 SGB IX).
Die Sechs-Monats-Grenze taucht zweimal auf: beim Fragerecht und beim Kündigungsschutz. Das Urteil von 2012 verbindet beide. Es nennt noch die alten Paragrafen 85 ff. SGB IX, heute stehen sie in den Paragrafen 168 ff. Wie der Schutz in einer Probezeit aussieht, zeigt der Beitrag zur Probezeit und Kündigung.
Auf welcher Ebene kann ich etwas teilen?
Wenn du dich entscheidest, von dir aus etwas zu sagen, gibt es drei Ebenen. Sie sind eine Ordnungshilfe, keine Rechtsbegriffe.
- Den Namen deiner Erkrankung.
- Die Auswirkung auf deine Arbeit, zum Beispiel: "An manchen Tagen brauche ich mehrere Stunden Ruhe, bevor ich arbeiten kann."
- Eine Unterlage, etwa eine ärztliche Bescheinigung oder ein Auszug aus deinem Verlauf.
Welche Ebene passt, hängt von deinem Gegenüber und dem Anlass ab. Im BEM bestimmt deine Zustimmung, welche Daten erhoben werden. Bei einer zulässigen Frage gilt auf jeder Ebene: Du antwortest wahrheitsgemäß. Die Entscheidung bleibt deine. Welche Folgen sie in deinem Fall hat, kann nur eine Beratung sagen.
Eine Entscheidungshilfe ist der Selbst-Test auf sag-ichs.de. Die Seite entstand mit und für Beschäftigte mit gesundheitlicher Beeinträchtigung in einem Projekt der Universität zu Köln. Als Förderer nennt sie das BMAS und AbbVie. Rechtliche Aussagen zeigt die Startseite nicht.
Wie bereite ich das Gespräch vor?
Lege vorher fest, was du erreichen willst: eine Anpassung, Verständnis oder nur Ruhe. Entscheide dann, auf welcher Ebene du sprichst, und lass dich vorab beraten. Nach dem Gespräch trägst du ein, was du gesagt hast.
Dafür reichen zwei Listen, die nur du führst. Die erste hält fest, was du wem gesagt hast.
| Datum | Wem gesagt | Was gesagt (Erkrankung, Auswirkung, Unterlage) | Wozu | Antwort |
|---|---|---|---|---|
| 14.03. | Teamleitung | Auswirkung | Schicht tauschen | zugesagt |
Die zweite hält fest, wie sich deine Erkrankung auf Aufgaben auswirkt. Sie braucht keine Diagnose.
| Datum | Aufgabe betroffen | Dauer | Was ich geändert habe | Wen ich informiert habe |
|---|---|---|---|---|
| 12.03. | Spätschicht | 4 Stunden | Schicht getauscht | Teamleitung |
Mit diesen Zahlen sagst du im Gespräch "an sechs Tagen im letzten Quartal" statt "oft". Das Symptomtagebuch und die Krankheitstage in Sam liefern dir dafür die Tage mit Datum. Wie ein Bericht für die Praxis aufgebaut ist, zeigt der Beitrag Was gehört in einen Bericht für den Arzt?.
Wer berät mich, bevor ich etwas sage?
Für deinen Fall ist die erste Adresse eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Arbeitsrecht. Auch deine Gewerkschaft oder ein Sozialverband berät. Weitere Stellen:
- Die ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB). Das Bundesarbeitsministerium fördert sie, sie ist unabhängig von Leistungsträgern und steht schon vor einem konkreten Antrag offen (Paragraf 32 Absatz 1 SGB IX).
- Die Schwerbehindertenvertretung und der Betriebsrat in deinem Betrieb.
- Das Integrationsamt.
Dein Verlauf für das Gespräch mit dem Arbeitgeber bereithalten
Mit einem datierten Verlauf nennst du Zahlen statt Schätzungen, und nichts davon muss deine Erkrankung benennen. Du führst ihn im Symptomtagebuch und bei den Krankheitstagen in Sam.
- Statt Notizen-App oder Gedächtnis: Jeder Beschwerde- und Krankheitstag steht mit Datum im Verlauf.
- Statt Screenshots: Bei Migräne und Epilepsie stehen Schlaf und Herzfrequenzvariabilität aus Apple Health neben neuen Einträgen von heute.
- Statt loser Zettel: Läuft in Sam ein Tagebuch für deine Erkrankung, etwa für Migräne oder Epilepsie, fasst der Arztbericht als PDF den Zeitraum zusammen, den du wählst.
Sam schickt von sich aus nichts an deinen Arbeitgeber. Was du zeigst und wem, entscheidest du. Welche Wirkung eine Aufzeichnung rechtlich hat, klärt die Beratung.
Sam kostenlos ausprobierenSam ist ein Wellness-Begleiter und kein Medizinprodukt. Die App diagnostiziert, behandelt, heilt oder verhindert keine Erkrankung und keinen Gesundheitszustand. Konsultiere bei medizinischen Entscheidungen immer qualifiziertes Fachpersonal.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Gesetze, Fristen und Behördenpraxis ändern sich, und dein Fall kann anders liegen. Lass dich vor Anträgen, Fristen und Gesprächen mit Arbeitgeber, Kasse oder Behörde von einer Beratungsstelle oder einer Anwältin oder einem Anwalt beraten.
- Gleichstellung mit Schwerbehinderten: Antrag bei chronischer Erkrankung
- GdB-Antrag: Alltagseinschränkungen belegen
- Migräne in der Probezeit: Kündigung und Gespräch
- Hamburger Modell bei chronischer Krankheit: Ablauf und Plan
- Chronisch krank: Wann du es Partner und Freunden sagst
- Nachteilsausgleich Prüfung: Attest bei chronischer Krankheit
Quellen
Stand: Oktober 2026
- Entgeltfortzahlungsgesetz, Paragraf 5: gesetze-im-internet.de
- Bundesdatenschutzgesetz, Paragraf 26: gesetze-im-internet.de
- SGB IX, Paragrafen 167 (BEM), 168 und 173 (Kündigungsschutz), 164, 178 und 32: Paragraf 167, Paragraf 168, Paragraf 173, Paragraf 164, Paragraf 178, Paragraf 32
- Arbeitsschutzgesetz, Paragrafen 15 und 16: Paragraf 15, Paragraf 16
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, Paragrafen 1 und 7: Paragraf 1, Paragraf 7
- Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 16.02.2012, 6 AZR 553/10 (Frage nach der Schwerbehinderung): bundesarbeitsgericht.de
- Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 07.07.2011, 2 AZR 396/10: bundesarbeitsgericht.de
- Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 23.02.2010, 2 AZR 659/08: bundesarbeitsgericht.de
- Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 17.12.2020, 8 AZR 171/20: bundesarbeitsgericht.de
- Bundesagentur für Arbeit, Informationen zur Gleichstellung behinderter mit schwerbehinderten Menschen (Stand 16.07.2026): arbeitsagentur.de
- Sag ich's, Chronisch krank im Job (Universität zu Köln, gefördert vom BMAS und von AbbVie): sag-ichs.de
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Häufige Fragen
Muss ich meinem Arbeitgeber meine Erkrankung nennen?+
Bei der Krankmeldung nicht: Das Gesetz verlangt die Mitteilung der Arbeitsunfähigkeit und ihrer voraussichtlichen Dauer (Paragraf 5 des Entgeltfortzahlungsgesetzes), aber keine Diagnose. Ob darüber hinaus etwas gilt, hängt von deinem Fall ab, etwa von einer zulässigen Frage zur Schwerbehinderung oder von deinem Job.
Darf mein Arbeitgeber nach meiner Schwerbehinderung fragen?+
Im bestehenden Arbeitsverhältnis erlaubte das Bundesarbeitsgericht die Frage 2012 jedenfalls nach sechs Monaten, vor allem zur Vorbereitung von Kündigungen. Dann musst du wahrheitsgemäß antworten.
Darf mich ein Arbeitgeber im Vorstellungsgespräch nach einer Schwerbehinderung fragen?+
Das Bundesarbeitsgericht hat die Frage vor der Einstellung offengelassen. Aus den Urteilen von 2011 und 2012 ergibt sich keine feste Regel für Bewerberinnen und Bewerber, deshalb lohnt eine Beratung vorher.
Muss ich ein BEM-Gespräch annehmen?+
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement läuft mit deiner Zustimmung und Beteiligung. Vorher musst du über die Ziele sowie über Art und Umfang der erhobenen Daten informiert werden.
Wer darf bei der Gleichstellung meinen Arbeitgeber befragen?+
Die Agentur für Arbeit fragt Arbeitgeber, Betriebs- oder Personalrat und Schwerbehindertenvertretung nur, wenn du vorher zugestimmt hast. Du kannst dieser Befragung widersprechen.
Greift der besondere Kündigungsschutz sofort?+
Nein. Er gilt nicht in den ersten sechs Monaten des Arbeitsverhältnisses und nicht, wenn die Schwerbehinderung bei der Kündigung nicht nachgewiesen ist. Bei einer Gleichstellung muss sie bei Zugang der Kündigung vorliegen oder mindestens drei Wochen vorher beantragt sein.
Wo bekomme ich unabhängige Beratung, bevor ich etwas sage?+
Die ergänzende unabhängige Teilhabeberatung steht schon vor einem konkreten Antrag offen. Dazu kommen die Schwerbehindertenvertretung, der Betriebsrat, eine Gewerkschaft, ein Sozialverband und eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Arbeitsrecht.