Hamburger Modell bei chronischer Krankheit: Ablauf und Plan
Stufenweise Wiedereingliederung bei Migräne, Panik oder anderen Erkrankungen mit Schüben: Ablauf, Stufenplan, wer zahlt und was bei Rückschlägen gilt.
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Dein Arzt oder deine Krankenkasse hat das Hamburger Modell erwähnt. Du fragst dich, wie das mit einer Erkrankung gehen soll, die in Schüben kommt. Die stufenweise Wiedereingliederung führt dich Schritt für Schritt an den Arbeitsplatz zurück, während du krankgeschrieben bleibst. Wie du jede Stufe verträgst, hältst du auf Papier oder im Symptomtagebuch von Sam fest, wo pro Tag ein Tap reicht. Das ist allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Dieser Text ist allgemeine Information, keine Rechts- oder Medizinberatung. Er erklärt Ablauf, Rollen und Papiere. Über deinen Plan entscheiden deine behandelnde Ärztin, dein Arbeitgeber und der Kostenträger. Rat zum Einzelfall geben Krankenkasse, Rentenversicherung, Integrationsamt und die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB).
Passt das Hamburger Modell zu einer Erkrankung mit Schüben?
Ja, das Hamburger Modell ist auch bei Erkrankungen mit Schüben möglich. Die Regeln unterscheiden nicht nach Erkrankung. Ob der Weg zu deinem Verlauf passt, beurteilt deine Ärztin nach einer Untersuchung. Du bleibst dabei krankgeschrieben, und bei einem Rückschlag kann sie den Plan anpassen oder die Maßnahme beenden.
"Hamburger Modell" ist der gängige Name für die stufenweise Wiedereingliederung. Rechtsgrundlagen sind Paragraf 74 SGB V und Paragraf 44 SGB IX. Das Gesetz geht von dieser Lage aus: Du bist arbeitsunfähig, kannst laut ärztlichem Befund aber einen Teil deiner bisherigen Tätigkeit schon ausüben. Eine schrittweise Rückkehr soll die Eingliederung verbessern. Dann sollen die Leistungen mit diesem Ziel erbracht werden.
Die Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) ergänzt, dass die Rückkehr auch bei laufender Behandlung möglich und therapeutisch sinnvoll sein kann. Die Belastung wird laut Richtlinie schonend, aber kontinuierlich gesteigert. Eine Standardlösung gibt es nach der Richtlinie nicht.
Ab sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit muss deine Ärztin bei jeder Bescheinigung eine Wiedereingliederung in Betracht ziehen. Für ihre Beurteilung zählen Körper, Geist und Psyche gleich.
Wer schlägt es vor, wer entscheidet, wer unterschreibt?
Den Anstoß kann deine behandelnde Ärztin geben, denn sie muss ab der sechsten Woche daran denken. Sie stellt den Plan gemeinsam mit dir und deinem Arbeitgeber auf. Die Richtlinie spricht von vertrauensvoller Zusammenarbeit zwischen dir, Ärztin, Arbeitgeber, Arbeitnehmervertretung, Betriebsarzt und Krankenkasse.
Die Teilnahme ist freiwillig. Voraussetzung ist dein Einverständnis auf dem vereinbarten Vordruck. Dort gibt die Ärztin die tägliche Arbeitszeit an und nennt Tätigkeiten, die erlaubt sind oder die du meiden sollst. Mit deinem Einverständnis kann sie eine Beschreibung der Anforderungen deines Arbeitsplatzes anfordern. Für Arbeitsplätze, die unter die ArbMedVV fallen, braucht sie laut Richtlinie grundsätzlich die Zustimmung des Betriebsarztes.
Wer unterschreibt was, nach gesund.bund.de, betanet und der Rentenversicherung:
- Das Einverständnis gibst du schriftlich auf dem Vordruck.
- Den Stufenplan stimmen Ärztin, du und Arbeitgeber miteinander ab.
- Die Beginnmitteilung schickt der Leistungsträger, also Krankenkasse oder Rentenversicherung. Ärztin und Arbeitgeber unterschreiben sie, und sie gilt als Antrag. Bei der Rentenversicherung heißt das Formular G0840.
- Danach folgen monatliche Folgebescheinigungen und am Ende eine Abschlussbescheinigung. Bei der Rentenversicherung dient dafür das Formular G0842.
Welche Angaben auf den Formularen stehen, etwa ob dort deine Erkrankung genannt wird, klärst du vorab mit der Praxis. Als Inhalt des Plans nennen die Quellen Zeiten, Aufgaben und Belastungen, die du meiden sollst.
Wünschst du die Maßnahme und ist sie medizinisch sinnvoll und aussichtsreich, darf dein Arbeitgeber sie laut gesund.bund.de nur in Ausnahmefällen ablehnen. Erklärt er, dass er dich nicht beschäftigen kann, ist sie laut Richtlinie nicht durchführbar. Schwerbehinderte Beschäftigte können sie laut gesund.bund.de rechtlich verlangen. Laut betanet gilt das auch für Gleichgestellte, wenn eine ärztliche Bescheinigung sagt, dass sie mit dem Plan wieder eine verwertbare Tätigkeit erreichen. Bei einem reinen Erprobungsversuch mit offenem Ausgang besteht kein Anspruch. Mehr dazu im Beitrag zur Gleichstellung mit einer Schwerbehinderung.
Wie sieht ein Stufenplan aus?
Laut gesund.bund.de enthält der Plan diese Punkte:
- Beginn und Ende der Wiedereingliederung
- die schrittweise Steigerung der Stunden
- die Aufgaben in jeder Phase
- Aufgaben, die du meiden sollst
- Rücktrittsrechte für beide Seiten
- unterstützende Maßnahmen
Je nach Absprache sind Homeoffice, nur einzelne Tage, eine längere Stufe oder das Überspringen einer Stufe möglich. Das geht nur im Einvernehmen mit Ärztin und Arbeitgeber. Wie viele Stunden eine Stufe hat, legen Ärztin, du und Arbeitgeber fest. Die Richtlinie nennt eine zeitweise Verkürzung der täglichen Arbeitszeit ausdrücklich als mögliche Maßnahme, ebenso den Ausschluss bestimmter Belastungen.
Die Phase soll laut Richtlinie in der Regel sechs Monate nicht überschreiten. Laut betanet gehört zum Plan außerdem, welche Pflichten aus dem Arbeitsvertrag währenddessen ruhen und ob der Arbeitgeber etwas zahlt. Der Plan wird regelmäßig überprüft.
Wer zahlt während der Wiedereingliederung?
Du bleibst arbeitsunfähig und behältst eine Lohnersatzleistung. Welche, hängt von deiner Lage ab:
- Die ersten sechs Wochen zahlt der Arbeitgeber das Gehalt.
- Danach zahlt die Krankenkasse Krankengeld: etwa 70 Prozent des Bruttoverdienstes, höchstens 90 Prozent des Nettos. Du bekommst es für dieselbe Krankheit höchstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren. Die Wochen der Wiedereingliederung zählen mit.
- Schließt die Wiedereingliederung an eine Reha an, zahlt die Rentenversicherung Übergangsgeld, laut betanet bei einem Beginn innerhalb von vier Wochen nach der Reha. Es liegt bei 68 Prozent des letzten Nettos, bei 75 Prozent, wenn ein Kind Anspruch auf Kindergeld hat.
- Nach einem Arbeitsunfall oder bei einer Berufskrankheit zahlt die Unfallversicherung Verletztengeld.
Zahlt dein Arbeitgeber freiwillig etwas dazu, wird es auf die Leistung angerechnet. Scheitert die Wiedereingliederung, bleibt der Anspruch auf die Lohnersatzleistung laut betanet bestehen. Was nach dem Krankengeld kommt, erklärt der Beitrag zur Aussteuerung beim Krankengeld.
Was passiert bei einem Rückschlag oder einer Pause?
Bei Erkrankungen mit Schüben ist das die wichtigste Frage. Das legen die Quellen fest:
- Deine Ärztin untersucht dich während der Phase regelmäßig. Wächst deine Belastbarkeit, kann sie die Last steigern. Gibt es Einschränkungen, passt sie den Plan an. Ist ein Schaden möglich, kann sie die Maßnahme beenden.
- Änderungen am vereinbarten Ablauf müssen zeitnah mitgeteilt werden.
- Eine Unterbrechung von mehr als sieben Kalendertagen gilt laut gesund.bund.de (Stand 17.09.2025) als Abbruch.
- Urlaub ist während der Wiedereingliederung nicht möglich.
- Du kannst die Wiedereingliederung laut betanet jederzeit abbrechen.
- Ein gescheiterter Versuch kann später wiederholt werden, gegebenenfalls mit angepasstem Plan.
Ein Ausfall mitten in einer Stufe gehört deshalb zeitnah in die Praxis. Was er für deinen Plan heißt, entscheidet deine Ärztin. Bei akuten, bedrohlichen Beschwerden gilt wie immer die 112. Außerhalb der Sprechzeiten erreichst du den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116117.
Was ist der Unterschied zum BEM?
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) regelt Paragraf 167 Absatz 2 SGB IX. Dein Arbeitgeber muss es dir anbieten, wenn du innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen arbeitsunfähig warst, ununterbrochen oder wiederholt. Es braucht dein Einverständnis. Du darfst eine Vertrauensperson mitbringen, und bei Bedarf wird der Betriebsarzt einbezogen.
Das Hamburger Modell läuft dagegen über die ärztliche Bescheinigung und einen Kostenträger. Beides lässt sich verbinden: Laut betanet kann die stufenweise Wiedereingliederung Teil eines BEM sein. Lehnt der Arbeitgeber sie im BEM ab, wird eine spätere krankheitsbedingte Kündigung laut betanet sehr schwer zu begründen. Wie ein BEM-Angebot abläuft, steht im Beitrag zum BEM-Gespräch bei Migräne.
Was ändert sich 2028 mit der Teilarbeitsunfähigkeit?
Im Sommer 2026 wurde ein Gesetz verkündet, das eine zweite Möglichkeit schafft: die Teilarbeitsunfähigkeit. Die Angaben hier beruhen auf dem Gesetz, wie es am 29.07.2026 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, BGBl. 2026 I Nr. 228, ausgefertigt am 24.07.2026). Lies den aktuellen Wortlaut nach, bevor du dich darauf verlässt.
Der neue Paragraf 44c SGB V sieht Folgendes vor:
- Er gilt für Versicherte mit einer nicht nur geringfügigen Erkrankung, die sie voraussichtlich länger als vier Wochen arbeitsunfähig macht.
- Die behandelnde Ärztin kann mit deinem Einverständnis eine Teilarbeitsunfähigkeit von 25, 50 oder 75 Prozent der regelmäßigen Wochenarbeitszeit feststellen.
- Du arbeitest dann teilweise, aber nur mit Zustimmung des Arbeitgebers. Er muss binnen sieben Kalendertagen sagen, ob er zustimmt.
- Der Arbeitgeber zahlt anteilig Arbeitsentgelt. Einen Anspruch auf Anpassung des Arbeitsplatzes gibt es nicht.
Die Teilarbeitsunfähigkeit und das teilweise Krankengeld gelten ab dem 1. Januar 2028. Bis zum 1. Januar 2027 muss der G-BA die Einzelheiten regeln. Das Hamburger Modell bleibt in Paragraf 74 SGB V bestehen. Das Gesetz sieht eine Auswertung vor, die bis zum 1. Juli 2029 und bis zum 1. Juli 2033 die Wirksamkeit der Teilarbeitsunfähigkeit mit der stufenweisen Wiedereingliederung vergleicht. Paragraf 74 SGB V selbst ändert dieses Gesetz nicht.
Wie hältst du deine Belastbarkeit pro Stufe fest?
Bei einer Erkrankung mit Schüben zählt nicht nur der Arbeitstag, sondern auch der Abend und der Tag danach. Deine Ärztin untersucht dich während der Phase regelmäßig. Ein Protokoll pro Stufe gibt ihr dafür Material. Sie bewertet es, nicht du. Du führst die Tabelle auf Papier oder trägst Krankheitstage und Beschwerden in Sam ein.
| Datum | Stufe (Stunden pro Tag, Tage pro Woche) | Aufgaben | Während der Arbeit (Beschwerden, Pausen) | Abend und Folgetag (Erholung, Schlaf, Ereignisse) | Abweichung vom Plan | Mit der Ärztin besprochen am |
|---|---|---|---|---|---|---|
Nimm das Protokoll zu jeder Kontrolle mit und trag nach, was die Ärztin entscheidet. Die Spalte zur Abweichung hilft dir, einen Ausfall mit Datum zu nennen. Was sonst in einen Bericht für die Ärztin gehört, steht im Beitrag Was gehört in einen Bericht für den Arzt.
Beschwerden pro Stufe in Sam festhalten und zur Kontrolle mitnehmen
Du bringst zur ärztlichen Kontrolle Einträge mit Datum statt Erinnerungen. Im Symptomtagebuch in Sam hältst du deine Beschwerden an jedem Tag fest.
- Statt Gedächtnis: Beschwerden und Krankheitstage trägst du mit Datum ein. Stufe und Pausen notierst du in der Tabelle oben.
- Statt Schätzen: Sam liest Schlaf und Ruhepuls aus Apple Health. Die Werte liegen in derselben App, wenige Taps von deinem Eintrag entfernt.
- Statt loser Zettel: Läuft für deine Erkrankung ein Programm in Sam, also ein eigenes Tagebuch mit Arztbericht, fasst der Arztbericht als PDF den gewählten Zeitraum für die ärztliche Kontrolle zusammen.
Sam entscheidet nicht über die nächste Stufe und ersetzt keinen Vordruck. Das bleibt bei deiner Ärztin.
Sam kostenlos ausprobierenSam ist ein Wellness-Begleiter und kein Medizinprodukt. Die App diagnostiziert, behandelt, heilt oder verhindert keine Erkrankung und keinen Gesundheitszustand. Konsultiere bei medizinischen Entscheidungen immer qualifiziertes Fachpersonal.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Gesetze, Fristen und Behördenpraxis ändern sich, und dein Fall kann anders liegen. Lass dich vor Anträgen, Fristen und Gesprächen mit Arbeitgeber, Kasse oder Behörde von einer Beratungsstelle oder einer Anwältin oder einem Anwalt beraten.
- Krankengeld Aussteuerung: Was passiert nach 78 Wochen?
- Was gehört in einen Bericht für den Arzt? Fünf Regeln
- BEM-Gespräch bei Migräne: Brief erhalten, was jetzt?
- Reha-Antrag bei chronischer Krankheit: Rentenversicherung
- Migräne: Arbeitsplatzanpassung und Homeoffice beantragen
- Chronische Erkrankung: Muss ich es dem Arbeitgeber sagen?
Quellen
Stand: Oktober 2026
- SGB IX, Paragraf 44: gesetze-im-internet.de
- SGB V, Paragraf 74: gesetze-im-internet.de
- SGB IX, Paragraf 167: gesetze-im-internet.de
- SGB V, Paragraf 48: gesetze-im-internet.de
- Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA): Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie (in Kraft seit 21.02.2024)
- Bundesministerium für Gesundheit: Stufenweise Wiedereingliederung auf gesund.bund.de (Stand 17.09.2025)
- beta Institut: Stufenweise Wiedereingliederung auf betanet (zuletzt bearbeitet 18.11.2025)
- beta Institut: Krankengeld auf betanet (zuletzt bearbeitet 28.07.2026)
- Deutsche Rentenversicherung: Übergangsgeld
- Bundesgesetzblatt: GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, BGBl. 2026 I Nr. 228 (ausgegeben am 29.07.2026)
Mehr zum Festhalten und Mitnehmen
Häufige Fragen
Bin ich während der Wiedereingliederung krankgeschrieben?+
Ja. Du bleibst arbeitsunfähig und behältst deine Lohnersatzleistung, also Krankengeld oder Übergangsgeld. Das beschreibt das Gesundheitsportal des Bundesgesundheitsministeriums (gesund.bund.de).
Wie viele Stunden sind das mindestens?+
Laut gesund.bund.de und betanet gelten mindestens zwei Stunden täglich. Den Rest des Plans legen deine Ärztin, du und dein Arbeitgeber gemeinsam fest.
Muss ich beim Hamburger Modell mitmachen?+
Nein. Die Teilnahme ist freiwillig und braucht dein Einverständnis auf dem vereinbarten Vordruck. Die Ärztin soll sie laut G-BA-Richtlinie nicht empfehlen, wenn du sie ablehnst oder sie deine Genesung gefährden könnte.
Wer zahlt während der Wiedereingliederung?+
Die ersten sechs Wochen der Arbeitsunfähigkeit zahlt der Arbeitgeber das Gehalt. Danach zahlt meist die Krankenkasse Krankengeld, nach einer Reha die Rentenversicherung Übergangsgeld. Welche Leistung in deinem Fall gilt, sagt dir die Kasse.
Was passiert, wenn ich zwischendurch ausfalle?+
Eine Unterbrechung von mehr als sieben Kalendertagen gilt laut gesund.bund.de als Abbruch. Deine Ärztin kann den Plan anpassen oder die Maßnahme beenden. Ein neuer Versuch ist später möglich, gegebenenfalls mit angepasstem Plan.
Darf mein Arbeitgeber die Wiedereingliederung ablehnen?+
Laut gesund.bund.de nur in Ausnahmefällen, wenn du sie wünschst und sie medizinisch sinnvoll und aussichtsreich ist. Schwerbehinderte Beschäftigte können sie unter Umständen verlangen.
Ersetzt die neue Teilkrankschreibung das Hamburger Modell?+
Nein. Die Teilarbeitsunfähigkeit nach dem neuen Paragrafen 44c SGB V gilt nach dem am 29.07.2026 verkündeten Gesetz ab dem 1. Januar 2028, und das Hamburger Modell bleibt in Paragraf 74 SGB V geregelt. Lies vorher den aktuellen Gesetzestext nach.
Kann ich während der Wiedereingliederung Urlaub nehmen?+
Nein, laut gesund.bund.de ist Urlaub in dieser Zeit nicht möglich. Du bleibst ja krankgeschrieben.