Reha-Antrag bei chronischer Krankheit: Rentenversicherung
So beantragst du eine medizinische Reha bei der Rentenversicherung: Voraussetzungen, Befundbericht S0051, Fristen und was bei Ablehnung gilt.
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Du merkst, dass deine Erkrankung Arbeit und Alltag einschränkt, und jemand hat das Wort Reha gesagt. Hier steht, wie der Antrag bei der Rentenversicherung läuft und was deine Ärztin oder dein Arzt im Befundbericht ausfüllt. Beschwerden und Einschränkungen mit Datum kannst du auf Papier oder im Symptomtagebuch von Sam festhalten, wo auch deine Krankheitstage im Verlauf stehen. Das ist allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Dieser Text ist allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Für deinen Fall helfen die Auskunfts- und Beratungsstellen der Rentenversicherung, deine Krankenkasse und Sozialverbände wie VdK und SoVD.
Wer ist zuständig, Rentenversicherung oder Krankenkasse?
Laut Deutscher Rentenversicherung (DRV) entscheidet für Erwerbstätige ohne Berufskrankheit oder Versorgungsleiden in der Regel die Rentenversicherung. Du stellst den Antrag dort, auch online, in der Regel mit einem Befundbericht (Formular S0051), den deine behandelnde Ärztin oder dein Arzt ausfüllt. Voraussetzung ist, dass deine Erwerbsfähigkeit durch die Krankheit erheblich gefährdet oder gemindert ist. Beamte mit Anwartschaft auf Versorgung gehören nicht dazu.
Der Grundsatz heißt Reha vor Rente. Leistungen zur Teilhabe haben Vorrang vor Rentenleistungen, die sie vermeiden oder verschieben könnten (Paragraf 9 SGB VI). Ziel ist, dass eine Krankheit die Erwerbsfähigkeit nicht schwächt und du nicht vorzeitig aus dem Beruf ausscheidest.
Die Krankenkasse kann den Antrag anstoßen. Dazu mehr weiter unten.
Welche Voraussetzungen musst du erfüllen?
Es zählt nicht die Diagnose, sondern die Frage, was die Krankheit mit deiner Erwerbsfähigkeit macht. Das Gesetz nennt zwei Bedingungen (Paragraf 10 SGB VI):
- Deine Erwerbsfähigkeit ist wegen Krankheit oder Behinderung erheblich gefährdet oder gemindert.
- Es besteht voraussichtlich die Aussicht, die Minderung abzuwenden oder wesentlich zu bessern.
Dazu kommt Versicherungszeit (Paragraf 11 SGB VI). Du erfüllst sie, wenn du 15 Jahre Wartezeit hast oder eine Erwerbsminderungsrente beziehst. Alternativ reichen sechs Kalendermonate Pflichtbeiträge in den letzten zwei Jahren vor dem Antrag. Weitere Wege nennt das Gesetz in Absatz 2.
Die Rentenversicherung erbringt die Reha nicht in einer Phase akuter Behandlungsbedürftigkeit (Paragraf 13 SGB VI). Der letzte Reha-Aufenthalt soll mindestens vier Jahre zurückliegen.
Bei Asthma sagt die Nationale VersorgungsLeitlinie: Eine pneumologische Rehabilitation soll angeboten werden, wenn trotz guter ambulanter Betreuung Beschwerden bleiben. Als Beispiele nennt sie fehlende Asthmakontrolle oder eine Gefährdung der Berufs- und Erwerbsfähigkeit. Das gilt nicht automatisch für andere Erkrankungen.
Wie läuft der Antrag, und was ist der Befundbericht?
Du kannst den Antrag online stellen und Nachweise digital hochladen. Für die schnelle Bearbeitung braucht die DRV einen Befundbericht, das Formular S0051. Deine behandelnde Ärztin oder dein Arzt füllt es aus, du lädst es mit dem Antrag hoch.
Danach prüft der sozialmedizinische Dienst, ob die Reha medizinisch notwendig ist. Er kann auch eine weitere Untersuchung veranlassen.
Wie der Befund entsteht, hängt vom Träger ab:
- Bei der DRV Westfalen erstellt ein Gutachter ein medizinisches Gutachten.
- Bei der DRV Bund kannst du zwischen Befundbericht und Gutachter wählen.
- Bei allen anderen Trägern schreibt deine Ärztin oder dein Arzt, oder der Betriebsarzt, einen Befundbericht.
Schreib Wünsche zur Reha-Einrichtung schon in den Antrag. Das rät die DRV. Berechtigten Wünschen wird entsprochen. Wird ihnen nicht entsprochen, begründet der Träger das im Bescheid (Paragraf 8 SGB IX).
Was fragt der Befundbericht, und was schreibst du vorher auf?
Das Formular S0051 in der Fassung vom 29. April 2026 fragt zum Beispiel nach:
- Diagnosen mit ICD-10-Code und der Anamnese, die für den Antrag wichtig ist,
- den Funktionseinschränkungen in Beruf und Alltag, also was wegen der Krankheit nicht mehr möglich ist,
- der nicht nur vorübergehenden Beeinträchtigung in neun Bereichen, von Lernen und Wissensanwendung bis Arbeit und Beschäftigungen,
- der bisherigen Therapie, den Befunden, den Lebensumständen und den Risikofaktoren,
- der Arbeitsunfähigkeit seit wann, Veränderungen in den letzten zwölf Monaten, Reisefähigkeit und Belastbarkeit für eine Reha.
Das Formular füllt die Ärztin oder der Arzt aus, nicht du. Du kannst das Gespräch dazu aber vorbereiten. Die Tabelle ist ein Leitfaden von uns, kein Formular der DRV:
| Feld im Befundbericht | Was du vorher aufschreibst |
|---|---|
| Funktionseinschränkungen in Beruf und Alltag | Tage mit Beschwerden pro Monat. Was an diesen Tagen im Beruf nicht ging, etwa Bildschirmarbeit, Telefonate, Fahren, Heben oder Schichtdienst. Was im Alltag nicht ging, etwa Einkaufen, Haushalt, Kinder oder Treffen. |
| Nicht nur vorübergehende Beeinträchtigung | Welche Bereiche betroffen sind (Konzentration, Aufgaben im Alltag, Kommunikation, Mobilität, Selbstversorgung, Haushalt, Beziehungen, Arbeit, Bildung). Seit wann, und wie oft. |
| Bisherige Therapie | Behandlungen und Hilfsmittel mit Datum. |
| Arbeitsunfähigkeit, Verlauf, Belastbarkeit | Krankschreibungen mit Datum. Ob es in den letzten zwölf Monaten besser oder schlechter wurde. Was du dir zutraust, auch bei Reisen. |
Ob die Rentenversicherung ein Tagebuch als Anlage berücksichtigt, ist offen. Frag bei der Rentenversicherung oder in einer Beratungsstelle, ob du eines beilegen darfst. Das Formular selbst weist darauf hin, dass der Platz begrenzt ist und ein Beiblatt ergänzt werden kann.
Eine Vorlage für das Gespräch mit dem Arzt findest du in der Checkliste für den Arzttermin. Wie ein Bericht aufgebaut sein kann, steht in Was gehört in einen Bericht für den Arzt.
Wie lange darf die Entscheidung dauern?
Das Gesetz setzt Fristen (Paragraf 14 SGB IX):
- Zwei Wochen nach Antragseingang stellt der Träger fest, ob er zuständig ist. Sonst leitet er den Antrag weiter.
- Ist kein Gutachten nötig, entscheidet er innerhalb von drei Wochen nach Antragseingang.
- Ist ein Gutachten nötig, entscheidet er zwei Wochen nach dessen Vorliegen.
Wie lange es in der Praxis dauert, hängt vom Träger und deinem Fall ab. Einen Bescheid mit Datum solltest du aufbewahren, denn er startet die Frist für den Widerspruch.
Was gilt, wenn die Krankenkasse dich zum Reha-Antrag auffordert?
Ist deine Erwerbsfähigkeit laut ärztlichem Gutachten erheblich gefährdet oder gemindert, kann die Kasse eine Frist setzen. Derzeit sind es zehn Wochen. In dieser Zeit sollst du einen Antrag auf Reha stellen (Paragraf 51 SGB V).
Stellst du keinen Antrag, entfällt das Krankengeld mit Ablauf der Frist. Stellst du ihn später, lebt es am Tag der Antragstellung wieder auf. Die Frist wird ab dem 1. Januar 2027 kürzer. Was sich ändert und wann ein Reha-Antrag als Rentenantrag gelten kann, steht im Beitrag Krankengeld-Aussteuerung: Was dann?.
Lass dich beraten, bevor eine Frist verstreicht oder du etwas unterschreibst. Das geht bei deiner Krankenkasse, bei der Rentenversicherung oder bei einem Sozialverband.
Was tust du, wenn der Antrag abgelehnt wird?
Gegen den Bescheid kannst du Widerspruch einlegen. Er muss binnen eines Monats nach Bekanntgabe eingehen (Paragraf 84 SGG). Wo du ihn einlegst und wie lange du Zeit hast, steht in der Rechtsbehelfsbelehrung des Bescheids.
Du kannst den Widerspruch schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift einlegen, bei der Stelle, die den Bescheid erlassen hat. Die Frist gilt auch als gewahrt, wenn er bei einer anderen inländischen Behörde oder einem Versicherungsträger eingeht.
Elektronisch geht es bei der DRV über das Kundenportal mit ID-Check, mit qualifizierter elektronischer Signatur oder über ein besonderes elektronisches Postfach.
Wie ein Widerspruch ausgeht, lässt sich nicht vorhersagen. Beratung zu Inhalt und Begründung bekommst du bei Sozialverbänden, bei der Rentenversicherung und bei Fachanwältinnen und Fachanwälten für Sozialrecht. Wer dich bei Schreiben und Behördengängen unterstützen kann, findest du unter Für Familie und Angehörige.
Wie lange dauert die Reha, und wann kommt die nächste?
Die Leistungen sollen längstens drei Wochen dauern. Sind sie länger nötig, können sie länger erbracht werden (Paragraf 15 Absatz 2 SGB VI).
Art, Dauer, Beginn und Einrichtung bestimmt der Träger nach pflichtgemäßem Ermessen und unter Beachtung deines Wunsch- und Wahlrechts. Eine neue medizinische Reha gibt es in der Regel erst nach vier Jahren. Ist eine frühere Reha dringend erforderlich, geht es früher (Paragraf 12 Absatz 2 SGB VI).
Wer sich zusätzlich für die Schwerbehinderung interessiert, findet die Dokumentation für diesen Antrag in GdB-Antrag ausfüllen: Einschränkungen im Alltag belegen.
Beschwerden und Alltag in Sam festhalten und zum Arztgespräch mitnehmen
Für das Gespräch zum Befundbericht hast du Monate mit Datum vor Augen, statt aus dem Gedächtnis zu schätzen.
- Statt Erinnerung: In Sam hältst du Beschwerden und Krankheitstage mit Datum fest, über Monate.
- Statt Zettelstapel: Läuft für deine Erkrankung ein Programm, also ein eigenes Tagebuch mit Arztbericht und monatlichem Fragebogen, fasst der Arztbericht als PDF 1, 3, 6 oder 12 Monate oder die ganze Aufzeichnung zusammen.
- Statt Apple Health allein: Schlaf und Ruhepuls aus Apple Health liegen in derselben App, die Beschwerden trägst du selbst ein.
Sam stellt keinen Antrag und füllt kein Formular aus. Der Befundbericht bleibt Sache deiner Ärztin oder deines Arztes. Ein Programm in Sam ist kein Behandlungsprogramm und kein DMP: Es hält fest, was du dokumentierst.
Sam kostenlos ausprobierenSam ist ein Wellness-Begleiter und kein Medizinprodukt. Die App diagnostiziert, behandelt, heilt oder verhindert keine Erkrankung und keinen Gesundheitszustand. Konsultiere bei medizinischen Entscheidungen immer qualifiziertes Fachpersonal.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Gesetze, Fristen und Behördenpraxis ändern sich, und dein Fall kann anders liegen. Lass dich vor Anträgen, Fristen und Gesprächen mit Arbeitgeber, Kasse oder Behörde von einer Beratungsstelle oder einer Anwältin oder einem Anwalt beraten.
- Krankengeld-Aussteuerung: Was dann?
- GdB-Antrag ausfüllen: Einschränkungen im Alltag belegen
- Checkliste für den Arzttermin bei chronischer Erkrankung
- Hamburger Modell bei chronischer Krankheit: Ablauf und Plan
- Gleichstellung mit Schwerbehinderten beantragen: Ablauf
Quellen
Stand: Oktober 2026
- SGB VI, Paragrafen 9 bis 13 und 15 (Reha-Voraussetzungen, Ermessen, Dauer): gesetze-im-internet.de
- SGB IX, Paragrafen 8 und 14 (Wunsch- und Wahlrecht, Fristen): gesetze-im-internet.de
- SGB V, Paragraf 51 (Wegfall des Krankengeldes, Frist für den Antrag): gesetze-im-internet.de
- SGG, Paragraf 84 (Widerspruchsfrist): gesetze-im-internet.de
- Deutsche Rentenversicherung: Reha-Antragsstellung
- Deutsche Rentenversicherung: Voraussetzungen und Ausschlussgründe
- Deutsche Rentenversicherung: Befundbericht, Formular S0051 (Stand 29.04.2026)
- Deutsche Rentenversicherung: Widerspruch elektronisch erheben
- Nationale VersorgungsLeitlinie Asthma, Langfassung 5.0, Empfehlung 11-1: leitlinien.de
Mehr zum Festhalten und Mitnehmen
Häufige Fragen
Wer bezahlt meine Reha: Rentenversicherung oder Krankenkasse?+
Für Erwerbstätige ohne Berufskrankheit oder Versorgungsleiden entscheidet laut Deutscher Rentenversicherung der Rentenversicherungsträger. Beamte mit Anwartschaft auf Versorgung sind von dieser Reha ausgeschlossen. Dein Fall kann abweichen, die Rentenversicherung klärt das mit dir.
Welche Voraussetzungen gelten für die Reha?+
Deine Erwerbsfähigkeit muss wegen Krankheit oder Behinderung erheblich gefährdet oder gemindert sein, und die Reha muss voraussichtlich helfen können. Dazu brauchst du genug Versicherungszeit, zum Beispiel sechs Kalendermonate Pflichtbeiträge in den letzten zwei Jahren (Paragrafen 10 und 11 SGB VI).
Welche Unterlagen brauche ich für den Reha-Antrag?+
Du brauchst den Antrag und in der Regel einen Befundbericht deiner behandelnden Ärztin oder deines Arztes (Formular S0051). Bei der DRV Westfalen erstellt stattdessen ein Gutachter ein medizinisches Gutachten.
Wie schnell muss die Rentenversicherung entscheiden?+
Das Gesetz sieht zwei Wochen für die Zuständigkeitsprüfung vor. Ohne Gutachten folgt die Entscheidung binnen drei Wochen nach Antragseingang, mit Gutachten zwei Wochen nach dessen Vorliegen (Paragraf 14 SGB IX).
Mein Reha-Antrag wurde abgelehnt. Was jetzt?+
Du kannst binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids Widerspruch einlegen. Du kannst ihn schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift einlegen. Die Rechtsbehelfsbelehrung im Bescheid nennt die zuständige Stelle.
Wie oft kann ich eine Reha bekommen?+
Medizinische Reha wird in der Regel nicht vor Ablauf von vier Jahren nach der letzten solchen Leistung erbracht. Ist eine frühere Reha aus gesundheitlichen Gründen dringend erforderlich, geht es früher (Paragraf 12 Absatz 2 SGB VI).