Krankengeld Aussteuerung: Was passiert nach 78 Wochen?
Aussteuerung beim Krankengeld: Was die 78 Wochen zählen, was Kasse, Rentenversicherung und Agentur danach prüfen und was sich 2027 und 2028 ändert.
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Nach 78 Wochen endet der Anspruch auf Krankengeld für dieselbe Krankheit. Das nennt man Aussteuerung. Was danach passiert, entscheiden drei Stellen. Die Krankenkasse kann dir eine Frist für einen Reha-Antrag setzen, die Rentenversicherung prüft Reha und Rente, und die Agentur für Arbeit kann unter Umständen Arbeitslosengeld zahlen. Die Daten jeder Krankschreibung und den Verlauf deiner Beschwerden hältst du auf Papier oder im Symptomtagebuch von Sam fest. Krankheitstage und Beschwerden nimmst du Monat für Monat im Monatsbericht mit. Das ist allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Dieser Text ist allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Er trennt die Regeln von heute von den Änderungen ab 2027 und 2028, jeweils mit Datum. Wer in deinem Fall berät, steht am Ende des Textes.
Wie lange zahlt die Krankenkasse Krankengeld?
Für dieselbe Krankheit gibt es Krankengeld längstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren. Die drei Jahre zählen ab dem Tag, an dem die Arbeitsunfähigkeit beginnt (Paragraf 48 Absatz 1 SGB V). 78 Wochen sind 546 Kalendertage.
Die ersten sechs Wochen zahlt der Arbeitgeber das Gehalt weiter. Laut betanet zählen sie auf die 78 Wochen mit. Die Kasse zahlt Krankengeld deshalb meist nur etwa 72 Wochen. Auch eine stufenweise Wiedereingliederung zählt mit.
Kommt während der Krankschreibung eine zweite Krankheit hinzu, verlängert das die Zeit nicht. Das Krankengeld beträgt 70 Prozent des Bruttoentgelts, höchstens 90 Prozent des Nettos (Paragraf 47 Absatz 1 SGB V). Bist du pflichtversichert, bleibt deine Mitgliedschaft erhalten, solange der Anspruch besteht (Paragraf 192 Absatz 1 Nummer 2 SGB V).
Warum zählt jede Folgebescheinigung?
Das Krankengeld läuft bis zu dem Tag weiter, an dem die weitere Arbeitsunfähigkeit ärztlich festgestellt wird. Das gilt, wenn die Feststellung spätestens am nächsten Werktag nach dem zuletzt bescheinigten Ende erfolgt. Ein Samstag zählt dabei nicht als Werktag (Paragraf 46 SGB V). Für Pflichtmitglieder, deren Mitgliedschaft am Krankengeld hängt, nennt das Gesetz eine längere Frist von bis zu einem Monat.
Greift die Monatsfrist, ruht das Krankengeld bis zur Feststellung (Paragraf 49 SGB V). Sonst kann der Anspruch ganz enden. Eine Lücke zwischen zwei Bescheinigungen kann dich also Geld kosten. Sprich vor dem Ende jeder Bescheinigung mit deiner Praxis über den nächsten Termin.
Was heißt "dieselbe Krankheit" bei Schüben?
Gemeint ist dieselbe Krankheitsursache. Laut betanet genügt es, dass ein nicht ausgeheiltes Grundleiden Schübe auslöst. Bei Migräne, Asthma oder einer Panikstörung kann das bedeuten, dass viele einzelne Krankschreibungen zur selben Krankheit zählen.
Für jede neue Krankheit beginnt dagegen ein eigener Zeitraum von 78 Wochen. Mehrere Zeiträume können nebeneinander laufen. Ob zwei Krankschreibungen zur selben Krankheit gehören, beurteilt deine Krankenkasse. Bei Streit hilft eine unabhängige Beratung.
Gibt es danach wieder Krankengeld für dieselbe Krankheit?
Erst in einem neuen Dreijahreszeitraum. Außerdem verlangt das Gesetz zwei Dinge (Paragraf 48 Absatz 2 SGB V). Du musst bei der erneuten Arbeitsunfähigkeit mit Anspruch auf Krankengeld versichert sein. Und du musst zwischendurch mindestens sechs Monate nicht wegen dieser Krankheit arbeitsunfähig gewesen sein. In dieser Zeit musst du erwerbstätig gewesen sein oder dem Arbeitsmarkt zur Verfügung gestanden haben.
Was kann die Krankenkasse vor dem Ende verlangen?
Ist deine Erwerbsfähigkeit laut ärztlichem Gutachten erheblich gefährdet oder gemindert, kann die Kasse dir eine Frist für einen Reha-Antrag setzen. Derzeit sind das zehn Wochen. Stellst du den Antrag nicht, endet das Krankengeld mit Ablauf der Frist. Stellst du ihn später, lebt der Anspruch am Tag des Antrags wieder auf (Paragraf 51 SGB V).
Der Antrag kann Folgen für die Rente haben. Ein Antrag auf Reha oder auf Teilhabe am Arbeitsleben gilt unter Umständen als Rentenantrag. Das ist der Fall, wenn du vermindert erwerbsfähig bist und die Reha keinen Erfolg erwarten lässt oder erfolglos war (Paragraf 116 Absatz 2 SGB VI). Lass dich beraten, bevor du eine Frist verstreichen lässt oder einen Antrag stellst.
Was prüft die Rentenversicherung?
Für eine Reha muss deine Erwerbsfähigkeit wegen Krankheit oder Behinderung erheblich gefährdet oder gemindert sein. Im Allgemeinen muss die Maßnahme außerdem Erfolg versprechen (Paragraf 10 Absatz 1 SGB VI). Die Rentenversicherung prüft, ob eine Reha deine Erwerbsfähigkeit wiederherstellen kann, bevor sie eine Rente bewilligt. Das nennt sie "Reha vor Rente".
Teilweise erwerbsgemindert ist, wer auf nicht absehbare Zeit nicht mindestens sechs Stunden täglich arbeiten kann. Voll erwerbsgemindert ist, wer nicht mindestens drei Stunden täglich arbeiten kann. Dazu kommen Beitragszeiten: drei Jahre Pflichtbeiträge in den letzten fünf Jahren sowie die allgemeine Wartezeit (Paragraf 43 SGB VI). Ob diese Grenzen für dich gelten, entscheidet die Rentenversicherung, nicht dein Arbeitgeber und nicht die Krankenkasse.
Was ist die Nahtlosigkeitsregelung?
Sie schließt eine Lücke nach dem Krankengeld. Arbeitslosengeld bekommt auch, wer nicht arbeitslos im engen Sinn ist, weil eine mehr als sechs Monate geminderte Leistungsfähigkeit keine Arbeit von mindestens 15 Stunden pro Woche zulässt. Voraussetzung ist, dass die Rentenversicherung keine verminderte Erwerbsfähigkeit festgestellt hat. Das regelt Paragraf 145 SGB III.
Die Agentur fordert dich dann zeitnah auf, innerhalb eines Monats einen Reha-Antrag zu stellen. Tust du das nicht, ruht das Arbeitslosengeld, bis der Antrag vorliegt. Das gilt auch, wenn du mit dem Reha-Träger nicht mitwirkst. Laut betanet verlängert die Regelung den Anspruch auf Arbeitslosengeld nicht.
Laut betanet musst du auch bei der Nahtlosigkeitsregelung bereit sein, dich im Rahmen deiner gesundheitlichen Möglichkeiten vermitteln zu lassen. Lass dich vor der Meldung von einer Sozialberatung beraten. Wann du dich bei der Agentur melden solltest, erfährst du dort. Faustregeln aus Foren, etwa "drei Monate vorher", sind keine amtliche Vorgabe.
Wer entscheidet was?
| Stelle | Entscheidet über |
|---|---|
| Krankenkasse | Krankengeld, dieselbe Krankheit, Frist für den Reha-Antrag |
| Rentenversicherung | Reha, verminderte Erwerbsfähigkeit, Rente |
| Agentur für Arbeit | Arbeitslosengeld und Nahtlosigkeitsregelung |
Was ändert sich ab 2027 und 2028?
Am 29. Juli 2026 wurde das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz verkündet (BGBl. 2026 I Nr. 228). Auf gesetze-im-internet.de steht bei den Paragrafen 44, 47 und 51 SGB V noch der alte Wortlaut. Maßgeblich sind die Daten im Gesetz selbst.
| Bis 31. Dezember 2026 | Ab 1. Januar 2027 | |
|---|---|---|
| Frist der Kasse für den Reha-Antrag | zehn Wochen | vier Wochen |
| Höhe des Krankengelds, wenn der Job während der Krankheit endet | 70 Prozent brutto, höchstens 90 Prozent netto | 60 Prozent des Nettos, mit Kind 67 Prozent |
Die 60 Prozent gelten ab dem Tag nach dem Ende des Beschäftigungsverhältnisses während der Arbeitsunfähigkeit (Paragraf 47 Absatz 2a SGB V neu). Die 67 Prozent gelten, wenn du oder dein Ehe- oder Lebenspartner ein Kind im Sinne des Einkommensteuergesetzes hat. Außerdem müssen beide unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sein und dürfen nicht dauernd getrennt leben.
Ab 1. Januar 2027 darf die Kasse außerdem Versicherte kontaktieren, die Krankengeld beziehen oder bald beziehen (Paragraf 44 Absatz 4 neu). Sie soll auf Anhaltspunkte für eine gefährdete Erwerbsfähigkeit hinweisen und über den Reha-Antrag bei der Rentenversicherung informieren. Beim ersten Kontakt muss sie dich über dein Widerspruchsrecht informieren. Widersprichst du, ist weiterer Kontakt unzulässig, außer eine gesetzliche Pflicht verlangt ihn.
Ab 1. Januar 2028 kommt die Teilarbeitsunfähigkeit (Paragraf 44c SGB V neu). Dauert die Erkrankung voraussichtlich länger als vier Wochen, kann die Ärztin mit deinem Einverständnis eine Teilarbeitsunfähigkeit von 25, 50 oder 75 Prozent der wöchentlichen Arbeitszeit feststellen. Stimmt der Arbeitgeber zu, arbeitest du teilweise und bekommst anteilig Lohn und teilweises Krankengeld.
Eine Übergangsregel für laufende Fälle enthält das Gesetz nicht. Läuft dein Fall schon vor dem 1. Januar 2027, bleibt deshalb offen, welche Regel für dich gilt. Frag deine Krankenkasse schriftlich, wie sie deinen Fall einordnet.
Wie führst du deine Krankengeld-Zeitleiste?
Bei einer Krankheit mit Schüben hilft ein durchgehender Überblick mit Datum. Er zeigt dir, wo du stehst, und gibt Gesprächen mit Praxis und Kasse eine Grundlage. Ein Beispiel: 546 Tage minus 42 Tage Entgeltfortzahlung ergeben 504 Tage, also 72 Wochen Krankengeld. Die Zahl der gezählten Wochen nennt dir die Kasse selbst, frag sie schriftlich danach.
| Was du festhältst | Wofür |
|---|---|
| Beginn der Arbeitsunfähigkeit | Start der drei Jahre |
| Krankheit laut Bescheinigung | Zur Frage: dieselbe Krankheit oder eine neue |
| Ende der Entgeltfortzahlung nach sechs Wochen | Ab hier zahlt die Kasse |
| Datum jeder Folgebescheinigung | Lücken sind sofort sichtbar |
| Gezählte Wochen laut Kasse | Abgleich mit deiner Rechnung |
| Briefe der Kasse mit Datum und Frist | Fristen im Blick behalten |
| Reha-Antrag, Rentenantrag, Meldung bei der Agentur | Überblick, wer wann was erhalten hat |
Daneben gehört der Verlauf der Beschwerden: wann sie auftraten, wie stark, wie sie dich im Alltag eingeschränkt haben. Ärztin oder Arzt und Gutachter sehen dann den Verlauf und nicht nur Bescheinigungen.
Wer berät dich unabhängig?
Die Krankenkasse berät zum Krankengeld. Die Rentenversicherung berät zu Reha und Rente, das Servicetelefon ist 0800 1000 4800. Die Agentur für Arbeit berät zum Arbeitslosengeld. Unabhängig und oft kostenlos beraten Sozialverbände wie VdK und SoVD sowie die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB). Bei einem Streit mit der Kasse hilft eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Sozialrecht. Wer dir bei den Behördengängen hilft, findet Hinweise unter Für Familie und Angehörige.
Krankheitstage und Verlauf lückenlos festhalten
Wenn Kasse oder Praxis nach dem Verlauf fragen, hast du ihn mit Datum parat, statt ihn aus dem Gedächtnis zu rekonstruieren.
- Statt Erinnerung: In Sam hältst du Krankheitstage und Beschwerden mit Datum fest, über Monate.
- Statt Zettelstapel: Läuft für deine Erkrankung ein Programm, also ein eigenes Tagebuch mit Arztbericht, fasst der Arztbericht als PDF einen Zeitraum von bis zu zwölf Monaten oder die ganze Aufzeichnung zusammen.
- Statt Hin-und-her-Fragen: Wenn du es freigibst, sieht dein Partner oder deine Partnerin deine eingetragenen Beschwerden nur lesend. Dafür braucht die Person Sam.
Sam zählt keine Wochen, kennt deinen Aussteuerungstermin nicht und erinnert nicht an Fristen. Ein Programm in Sam ist kein Behandlungsprogramm und kein DMP: Es hält fest, was du dokumentierst.
Sam kostenlos ausprobierenSam ist ein Wellness-Begleiter und kein Medizinprodukt. Die App diagnostiziert, behandelt, heilt oder verhindert keine Erkrankung und keinen Gesundheitszustand. Konsultiere bei medizinischen Entscheidungen immer qualifiziertes Fachpersonal.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Gesetze, Fristen und Behördenpraxis ändern sich, und dein Fall kann anders liegen. Lass dich vor Anträgen, Fristen und Gesprächen mit Arbeitgeber, Kasse oder Behörde von einer Beratungsstelle oder einer Anwältin oder einem Anwalt beraten.
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Quellen
Stand: Oktober 2026
- SGB V, Paragraf 48, Dauer des Krankengeldes: gesetze-im-internet.de
- SGB V, Paragrafen 46, 47, 49, 51 und 192 (geltender Wortlaut): Paragraf 46, Paragraf 47, Paragraf 49, Paragraf 51, Paragraf 192
- Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 228, GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, Artikel 1 Nummer 16 bis 18, 21 und Artikel 8: recht.bund.de
- SGB VI, Paragrafen 10, 43 und 116: Paragraf 10, Paragraf 43, Paragraf 116
- SGB III, Paragraf 145, Nahtlosigkeit: gesetze-im-internet.de
- betanet, Krankengeld (zuletzt bearbeitet 28.07.2026): betanet.de
- betanet, Nahtlosigkeitsregelung (zuletzt bearbeitet 29.09.2026): betanet.de
- Deutsche Rentenversicherung, Erwerbsminderungsrente: deutsche-rentenversicherung.de
Mehr zum Festhalten und Mitnehmen
Häufige Fragen
Zählen die sechs Wochen Lohnfortzahlung zu den 78 Wochen?+
Ja. Laut betanet werden sie auf die 78 Wochen angerechnet. Die Krankenkasse zahlt Krankengeld deshalb meist etwa 72 Wochen.
Was bedeutet dieselbe Krankheit beim Krankengeld?+
Gemeint ist dieselbe Krankheitsursache. Laut betanet genügt es, dass ein nicht ausgeheiltes Grundleiden Schübe auslöst. Ob zwei Zeiträume zusammengehören, beurteilt deine Krankenkasse.
Gibt es nach 78 Wochen wieder Krankengeld für dieselbe Krankheit?+
Erst in einem neuen Dreijahreszeitraum. Du musst dann mit Anspruch auf Krankengeld versichert sein und mindestens sechs Monate nicht wegen dieser Krankheit arbeitsunfähig gewesen sein. In dieser Zeit musst du erwerbstätig gewesen sein oder dem Arbeitsmarkt zur Verfügung gestanden haben (Paragraf 48 Absatz 2 SGB V).
Muss ich einen Reha-Antrag stellen, wenn die Krankenkasse es verlangt?+
Die Kasse kann dir dafür eine Frist setzen, derzeit zehn Wochen, ab 1. Januar 2027 vier Wochen. Stellst du den Antrag nicht, endet das Krankengeld mit Fristablauf. Mit dem Antrag lebt der Anspruch wieder auf (Paragraf 51 SGB V).
Was ist die Nahtlosigkeitsregelung?+
Wer wegen einer länger als sechs Monate geminderten Leistungsfähigkeit keine 15 Stunden pro Woche arbeiten kann, kann Arbeitslosengeld bekommen. Voraussetzung ist, dass die Rentenversicherung keine verminderte Erwerbsfähigkeit festgestellt hat (Paragraf 145 SGB III).
Sinkt das Krankengeld, wenn mein Job endet?+
Ab 1. Januar 2027 beträgt das Krankengeld nach dem Ende des Beschäftigungsverhältnisses 60 Prozent des Nettoentgelts, mit Kind unter Bedingungen 67 Prozent (Paragraf 47 Absatz 2a SGB V neu). Ob das für laufende Fälle gilt, fragst du deine Krankenkasse.
Kann ein Reha-Antrag zur Rente führen?+
Ja. Unter den Voraussetzungen von Paragraf 116 Absatz 2 SGB VI gilt ein Reha-Antrag als Rentenantrag. Das ist der Fall, wenn jemand vermindert erwerbsfähig ist und die Reha keinen Erfolg erwarten lässt oder erfolglos war.