BEM-Gespräch bei Migräne: Brief erhalten, was jetzt?
Nach vielen Migräne-Krankheitstagen bietet dir dein Arbeitgeber ein BEM an. Was das heißt, was freiwillig ist und wie du dich auf das Gespräch vorbereitest.
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Nach vielen Krankheitstagen mit Migräne findest du im Postfach einen Brief deines Arbeitgebers: ein Angebot zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement, kurz BEM. Was das bedeutet und worauf du dich vor dem Gespräch vorbereiten kannst, klärt dieser Text. Deine Krankheitstage und den Verlauf der Anfälle kannst du auf Papier oder in Sam festhalten, wo ein Programm für Migräne läuft, also ein eigenes Tagebuch mit Arztbericht und monatlichem Fragebogen.
Dieser Text ist allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Er erklärt, warum das Angebot bei dir liegt, was freiwillig ist und wie du dich ruhig vorbereitest. Ob du teilnimmst und was du teilst, entscheidest allein du, ohne Druck.
Warum liegt ein BEM-Angebot in deinem Briefkasten?
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement ist in Paragraf 167 Absatz 2 SGB IX geregelt. Der Arbeitgeber muss es allen anbieten, die innerhalb von zwölf Monaten länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig waren. Dabei zählen auch viele einzelne Krankheitstage zusammen. Sechs Wochen entsprechen 42 Kalendertagen, bei einer Fünf-Tage-Woche etwa 30 Arbeitstagen.
Du hast also kein Versehen vor dir. Dein Arbeitgeber ist zur Prüfung verpflichtet, sobald deine Krankheitstage die Grenze überschreiten. Viele Firmen schicken dann einen Brief mit einem Terminangebot. Darin weisen sie in der Regel auf die Freiwilligkeit hin. Der Brief ist ein Angebot, keine Anordnung. Das BEM selbst ist ergebnisoffen.
Muss ich am BEM teilnehmen?
Nein. Die Teilnahme ist freiwillig und braucht dein ausdrückliches Einverständnis. Das gilt laut DGUV für das gesamte Verfahren. Du kannst ein Angebot ablehnen, und du kannst ein begonnenes Gespräch jederzeit beenden.
Niemand darf dich unter Druck setzen. Wenn dir etwas unklar ist, nimm dir Zeit. Ein BEM-Angebot verschwindet nicht. Deine Zustimmung öffnet nur ein Gespräch; sie ist keine Unterschrift unter ein fertiges Ergebnis. Das Verfahren läuft nicht über dich hinweg, sondern mit dir.
Wer sitzt mit am Tisch, und was entscheidest du?
Beim BEM geht es darum, wie Arbeitsunfähigkeit überwunden und der Arbeitsplatz erhalten bleiben kann. Wie viel du davon besprichst, bestimmst du. Du darfst laut Paragraf 167 Absatz 2 SGB IX eine Vertrauensperson eigener Wahl hinzuziehen, etwa eine Kollegin, einen Freund oder eine Beratungsstelle.
Ob dein Arbeitgeber etwas über deine Gesundheit erfährt, hängt an deiner Zustimmung. Gesundheitsdaten wie Diagnosen darf er im BEM nur mit deiner Zustimmung erheben und verwenden, und vorher muss er dir sagen, welche Daten er wofür braucht. Wer dich dabei begleitet, kann dir auch helfen, zu sortieren, was du teilen möchtest. Menschen in deinem Umfeld, die dich unterstützen, finden mehr dazu unter Für Familie und Angehörige.
Was bedeutet BEM für eine Kündigung?
Gekündigt zu werden gehört zu den größten Sorgen bei vielen Krankheitstagen. Deshalb eine Einordnung ohne Zusage: Kündigt ein Arbeitgeber wegen Krankheit, ohne vorher ein BEM angeboten zu haben, kann das in einem Verfahren gegen ihn sprechen. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts muss er dann genauer darlegen, warum es keine mildere Lösung als die Kündigung gab.
Dabei bleibt es: BEM sichert keinen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung wird dadurch weder ausgeschlossen noch automatisch verhindert. Das Verfahren ist ergebnisoffen. Für eine Einschätzung zu deinem Fall gibt dieser Text keine Auskunft; dafür braucht es eine Beratung zum Einzelfall.
Wie bereitest du dich auf das Gespräch vor?
Vorbereiten musst du dich gar nicht. Aber ein klarer Blick auf dein eigenes Jahr gibt dir Ruhe. Ein Jahr mit Daten, in dem jeder Anfallstag ein Datum hat und die Einschränkung eine Zahl, liefert dir konkretes Material, um privat zu sortieren, was du mitnimmst und was lieber nicht.
Genau hier setzt das Dokumentieren an. Was du über ein Jahr einträgst, fassen ein Tagebuch und ein Arztbericht zusammen: Migränetage, Dauer und Stärke. Dazu kommt der MIDAS-Fragebogen, der zählt, an wie vielen Tagen der letzten drei Monate Migräne dich bei Arbeit, Haushalt und Freizeit eingeschränkt hat. Zusammen ergibt das einen Verlauf aus Monaten statt Schätzungen. Den MIDAS-Fragebogen füllst du selbst aus.
Sam hält diesen Verlauf zusammen und schickt von sich aus nichts an deinen Arbeitgeber. Was du zeigst, ob du etwas zeigst und wem, ist allein deine Entscheidung. Auch beim BEM selbst musst du nichts vorlegen. Deine Unterlagen sind dein Material, nicht deine Pflicht. Für Beschwerden zwischen den Anfällen kannst du zusätzlich ein Symptomtagebuch führen.
Wann gehört es in die Notaufnahme oder zur 112?
Migräne klingt meist in Stunden ab. Ein paar Anzeichen gehören aber sofort ärztlich abgeklärt, auch wenn du Aura schon kennst. Ruf die 112 bei einem Kopfschmerz, der plötzlich beginnt und extrem stark ist, oder bei Sehverlust, Verwirrtheit, Sprechstörungen oder Schwäche auf einer Körperseite.
Lass dich am selben Tag ärztlich ansehen, wenn deine Aura länger als eine Stunde dauert oder eine Attacke länger als drei Tage anhält. Sam entscheidet das nicht. Ob etwas dringend ist, gehört in die Hand von Fachleuten. Im Zweifel: Arzt oder 112. Außerhalb der Sprechzeiten erreichst du den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117.
Dein Migränejahr in einem Bericht für dich zusammenstellen
Du hast dein eigenes Jahr selbst vor Augen, statt am Tisch aus dem Gedächtnis zu raten. Das Programm für Migräne hält deinen Verlauf an einem Ort bereit.
- Statt Zettel oder Notizen-App: Jeder Anfall ist ein Eintrag mit Datum, Stärke, Dauer und Aura, in wenigen Sekunden.
- Statt Erinnerung: Der Arztbericht als PDF zählt deine Migränetage für den Zeitraum, den du wählst.
- Statt Schätzen: Einmal im Monat füllst du den MIDAS-Fragebogen als Check-in aus, und die Zahl steht im Verlauf.
Sam schickt von sich aus nichts an deinen Arbeitgeber. Was du zeigst, entscheidest allein du. Sam trifft keine medizinischen Entscheidungen und ersetzt keine Beratung.
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Quellen
Stand: Oktober 2026
- SGB IX, Paragraf 167 Absatz 2: gesetze-im-internet.de
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV): Betriebliches Eingliederungsmanagement - BEM (Stand: 2025)
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS): Betriebliches Eingliederungsmanagement (Stand: 2026)
- Britischer NHS: Migraine (Hinweis zu Warnzeichen und Notruf, englisch)
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Häufige Fragen
Was bedeutet der BEM-Brief meines Arbeitgebers?+
Dein Arbeitgeber bietet dir damit ein Betriebliches Eingliederungsmanagement an, kurz BEM. Dazu ist er laut Paragraf 167 Absatz 2 SGB IX verpflichtet, wenn du innerhalb von zwölf Monaten länger als sechs Wochen arbeitsunfähig warst. Der Brief ist ein Angebot, keine Anordnung.
Muss ich am BEM teilnehmen?+
Nein. Die Teilnahme ist freiwillig und braucht dein ausdrückliches Einverständnis. Du kannst das Angebot ablehnen und ein begonnenes Gespräch jederzeit beenden. Niemand darf dich unter Druck setzen.
Darf ich eine Vertrauensperson zum BEM-Gespräch mitbringen?+
Ja. Paragraf 167 Absatz 2 SGB IX erlaubt dir eine Vertrauensperson eigener Wahl, etwa eine Kollegin, einen Freund oder eine Beratungsstelle. Auch was besprochen wird, entscheidest du.
Schützt mich BEM vor einer Kündigung?+
Kündigt ein Arbeitgeber wegen Krankheit, ohne vorher ein BEM angeboten zu haben, kann das in einem Verfahren gegen ihn sprechen. BEM schließt eine Kündigung aber weder aus noch garantiert es Schutz. Der Verlauf bleibt ergebnisoffen.
Muss ich mein Migräne-Tagebuch dem Arbeitgeber zeigen?+
Nein. Was du zeigst, wem und ob überhaupt, entscheidest allein du. Deine eigenen Aufzeichnungen sind dein Material für die Vorbereitung, nicht deine Pflicht gegenüber dem Arbeitgeber.