7 Min. LesezeitSanoLabs Editorial

Psychotherapieplatz bei Panikstörung: Schritte und Wartezeit

Psychotherapieplatz bei Panikstörung finden: Sprechstunde, PTV 11, Terminservicestelle, Fristen und Kostenerstattung in der richtigen Reihenfolge.

panikstörungpsychotherapieterminservicestelle116117psychotherapeutische-sprechstundeptv-11probatorische-sitzungenkostenerstattungpanikattacken-protokoll
Auf dieser Seite

Du rufst Praxis um Praxis an und landest immer wieder auf dem Anrufbeantworter. Dieser Text zeigt, in welcher Reihenfolge der Weg zum Therapieplatz bei Panikstörung läuft und welche Fristen das Gesetz kennt. Was du bis zum ersten Termin erlebst, hältst du auf Papier fest oder im Symptomtagebuch von Sam. Der Monatsbericht fasst deine Symptomtage zusammen.

Dieser Text ist allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Zu deinem Einzelfall berät dich deine Krankenkasse, die Unabhängige Patientenberatung oder ein Sozialverband. Ob bei dir eine Panikstörung vorliegt, klärt eine Ärztin, ein Arzt oder eine Psychotherapeutin.

Wie läuft der Weg zum Therapieplatz ab, und brauchst du eine Überweisung?

Eine Überweisung brauchst du nicht. Die Terminservicestelle vermittelt dir laut Paragraf 75 SGB V einen Termin für das Erstgespräch in der psychotherapeutischen Sprechstunde ohne Überweisung. Sie muss das innerhalb einer Woche tun, und der Termin darf höchstens vier Wochen entfernt liegen. Wie lange es bei dir vor Ort tatsächlich dauert, ist damit nicht gesagt. Die Reihenfolge, die die Kassenärztlichen Vereinigungen beschreiben, sieht so aus:

  1. Du buchst die Sprechstunde. Das geht direkt in der Praxis, online über eterminservice.de oder unter 116117.
  2. Du gehst zur Sprechstunde. Am Ende bekommst du das Formular PTV 11 mit dem Ergebnis.
  3. Ist dort "zeitnah erforderlich" vermerkt, kannst du mit PTV 11 und Vermittlungscode über 116117 weitere Termine vermitteln lassen.
  4. Du hast zwei bis vier probatorische Sitzungen oder eine Akutbehandlung.
  5. Eine Hausarzt- oder Facharztpraxis schließt körperliche Ursachen aus und schreibt einen Konsiliarbericht.
  6. Du und deine Therapeutin oder dein Therapeut stellen den Antrag auf Kostenübernahme bei der Krankenkasse.
  7. Nach der Genehmigung beginnt die Therapie.

Findet sich trotz allem kein Platz, gibt es als letzten Weg das Kostenerstattungsverfahren. Dazu weiter unten mehr.

Was tust du, wenn es dir jetzt schlecht geht?

Das Warten kann lang wirken. Wenn du in einer akuten Krise bist, musst du nicht auf einen Termin warten.

Bei unmittelbarer Gefahr für dich oder andere rufst du die 112. Außerhalb der Sprechzeiten erreichst du den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116117. Die Telefonseelsorge ist unter 0800 1110111, 0800 1110222 oder 116 123 kostenfrei, anonym und rund um die Uhr erreichbar. Es gibt außerdem regionale Krisendienste.

Was passiert in der Sprechstunde, und was ist der PTV 11?

Die Sprechstunde ist der erste Schritt. Dort wird geklärt, ob der Verdacht auf eine krankheitswertige Störung besteht und ob du Behandlung brauchst. So beschreibt es die Psychotherapie-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses, die seit dem 17. Juni 2026 in der aktuellen Fassung gilt.

Bei Erwachsenen dauert eine Einheit mindestens 25 Minuten. Es sind höchstens sechs Einheiten, zusammen bis zu 150 Minuten. Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg nennt als Regel drei Gespräche zu je 50 Minuten. Für eine weitergehende Behandlung muss eine Sprechstunde von mindestens 50 Minuten stattgefunden haben.

Eine ärztliche Abklärung vorab ist für die Sprechstunde nicht nötig. Das steht in der Richtlinie so.

Am Ende bekommst du den PTV 11. Darauf stehen das Ergebnis, die geeignete Therapieform und Empfehlungen. Es kann dort angekreuzt sein, dass ambulante Psychotherapie zeitnah erforderlich ist oder dass eine Akutbehandlung nötig ist. Der Vermittlungscode, mit dem die Terminservicestelle weitere Termine sucht, gilt laut 116117 nur bei diesem Vermerk.

Wurdest du aus Krankenhaus oder Reha mit einer psychischen Erkrankung entlassen, brauchst du laut 116117 weder PTV 11 noch Vermittlungscode.

Wie schnell muss die Terminservicestelle einen Termin finden?

Die Terminservicestelle ist unter der bundesweit einheitlichen Nummer 116117 täglich rund um die Uhr erreichbar. Das legt Paragraf 75 SGB V fest.

Für die Psychotherapie gelten diese Fristen:

  • Sie vermittelt dir innerhalb einer Woche einen Termin.
  • Die Wartezeit auf diesen Termin darf höchstens vier Wochen betragen.
  • Für eine Akutbehandlung darf die Wartezeit höchstens zwei Wochen betragen.
  • Findet sich keiner bei einer Vertragspraxis, muss sie dir einen ambulanten Termin in einem zugelassenen Krankenhaus anbieten.

Die Seite 116117.de fasst es so zusammen: Insgesamt sind es höchstens fünf Wochen, bei Akutbehandlung drei Wochen. Das sind gesetzliche Fristen. Wie lange es bei dir vor Ort tatsächlich dauert, ist damit nicht gesagt.

Was sind probatorische Sitzungen, und was ist eine Akutbehandlung?

Probatorische Sitzungen sind Vorgespräche zur diagnostischen Klärung und zur Frage, ob Verfahren und Arbeitsbeziehung passen. Vor einer Richtlinientherapie gibt es mindestens zwei und bis zu vier davon. Im Einzelsetting dauern sie 50 Minuten. Sie zählen nicht auf dein Therapiekontingent.

Die Akutbehandlung ist eine zeitnahe Hilfe im Anschluss an die Sprechstunde. Laut Richtlinie sind es Einzelstunden von mindestens 25 Minuten, bis zu 24-mal, zusammen bis zu 600 Minuten. Diese Stunden gehören zum Therapiekontingent. Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg schreibt, dass dafür keine Genehmigung der Kasse nötig ist, wenn der Punkt auf dem PTV 11 angekreuzt ist.

Welche Therapieform zu dir passt, entscheiden du und die Fachleute in der Sprechstunde. Dieser Text sagt dazu nichts.

Was passiert beim Antrag, und was ist das Kostenerstattungsverfahren?

Die Krankenkasse muss die Psychotherapie laut Bundespsychotherapeutenkammer vor Beginn genehmigen. Eine Zuzahlung gibt es nach dieser Seite nicht. Bei Ablehnung kannst du Widerspruch einlegen und danach vor dem Sozialgericht klagen, kostenfrei.

Für die Entscheidung gibt Paragraf 13 Absatz 3a SGB V eine Frist. Die Kasse entscheidet zügig, spätestens nach drei Wochen. Holt sie ein Gutachten ein, sind es fünf Wochen. Kann sie die Frist nicht halten, muss sie dir das mit Gründen mitteilen. Teilt sie keinen hinreichenden Grund mit, gilt die Leistung nach Ablauf der Frist als genehmigt.

Das Kostenerstattungsverfahren ist ein eigener Weg. Paragraf 13 Absatz 3 SGB V regelt, dass Kosten für eine selbst beschaffte Leistung unter bestimmten Voraussetzungen erstattet werden können. Bei Psychotherapeuten gilt das, wenn sie die Anforderungen des Paragrafen 95c erfüllen. Ob die Voraussetzungen in deinem Fall vorliegen, prüft die Kasse.

Die Bundespsychotherapeutenkammer nennt es auf ihrer Patientenseite von 2021 "eine letzte Möglichkeit", wenn die Terminservicestelle weder eine niedergelassene Praxis noch eine Krankenhausambulanz findet. Der Antrag geht an die Kasse. Als Belege nennt sie das Schreiben der Terminservicestelle, die Bescheinigung der Therapeutin aus der Sprechstunde und den Namen der Privatpraxis. Welche Bedingungen im Einzelfall gelten, klärt die Kasse. Bevor du etwas unterschreibst oder bezahlst, frag deine Kasse, die Unabhängige Patientenberatung oder einen Sozialverband.

Was bringst du zur ersten Sitzung mit?

In der Sprechstunde geht es darum, ob eine Störung vorliegt und ob du Behandlung brauchst. Unter Anspannung verschwimmen die Attacken im Gedächtnis. Ein Blatt mit Fakten gibt dir etwas in die Hand.

Halte vor dem Termin fest, wie oft die Attacken kamen und wann. Pro Attacke reichen vier Angaben:

  • das Datum
  • die Dauer
  • die Situation, in der es passierte
  • die körperlichen Reaktionen, die du bemerkt hast

Dazu kommen Schlaf und Ruhepuls aus diesem Zeitraum, wenn du sie hast, dein Medikationsplan und vorhandene ärztliche Befunde. Eine ausgearbeitete Vorlage steht im Beitrag zum Panikattacken-Protokoll für die Therapie. Wie du Muster für das Gespräch festhältst, steht im Text über das Panikattacken-Tagebuch für das Arztgespräch. Die allgemeine Checkliste für den Arzttermin passt für die Sprechstunde ebenfalls.

Ein zweites Blatt hilft bei der Suche selbst, ein Anruf-Protokoll:

  • Datum und Praxis
  • Ergebnis des Anrufs
  • genannte Wartezeit
  • Hinweis auf 116117, falls die Praxis ihn gab

Das Protokoll ist deine Gedächtnisstütze. Als Beleg gegenüber der Kasse nennt die Bundespsychotherapeutenkammer das Schreiben der Terminservicestelle und die Bescheinigung aus der Sprechstunde.

Beide Blätter halten nur fest, was war. Zum Umgang mit einer Attacke sagen sie nichts. Das ist Sache der Fachleute. Wie sich eine Panikstörung von einer generalisierten Angststörung unterscheidet, steht im Beitrag zum Unterschied zwischen Panikstörung und Angststörung.

Ein Programm in Sam, also ein eigenes Tagebuch mit Arztbericht, ist kein Behandlungsprogramm und kein DMP: Es hält fest, was du dokumentierst. Wer dich begleitet, findet mehr unter Für Familie und Angehörige.

Panikattacken festhalten und zum ersten Termin mitnehmen

Du kommst mit einem Verlauf zum Termin statt mit Erinnerungen unter Anspannung. Das Programm für Panikstörung ist ein eigenes Tagebuch mit Arztbericht und monatlichem Fragebogen. Du startest es, sobald du bestätigst, dass eine Ärztin oder ein Arzt eine Panikstörung festgestellt hat. Bis dahin hältst du im Symptomtagebuch pro Tag fest, welche Beschwerden du hattest, etwa Angst oder Herzrasen.

  • Statt Erinnerung: Datum, Uhrzeit, stärkste Angst von 0 bis 10, Körpersymptome und Situation stehen pro Eintrag da, auch Wochen später.
  • Statt Zettel: Der Arztbericht fasst den Zeitraum als PDF zusammen, wahlweise 1, 3, 6 oder 12 Monate oder den ganzen Verlauf.
  • Statt loser Notizen: Der monatliche Fragebogen OASIS kommt als Verlauf in den Bericht.

Sam ist zum Festhalten gedacht, nicht für den Moment der Attacke, und ersetzt keine Therapie.

Sam kostenlos ausprobieren

Sam ist ein Wellness-Begleiter und kein Medizinprodukt. Die App diagnostiziert, behandelt, heilt oder verhindert keine Erkrankung und keinen Gesundheitszustand. Konsultiere bei medizinischen Entscheidungen immer qualifiziertes Fachpersonal.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Gesetze, Fristen und Behördenpraxis ändern sich, und dein Fall kann anders liegen. Lass dich vor Anträgen, Fristen und Gesprächen mit Arbeitgeber, Kasse oder Behörde von einer Beratungsstelle oder einer Anwältin oder einem Anwalt beraten.

Mehr zum Thema

Quellen

Stand: Oktober 2026

Häufige Fragen

Brauche ich eine Überweisung zum Psychotherapeuten?+

Nein. Für die psychotherapeutische Sprechstunde brauchst du keine Überweisung. Du buchst sie direkt in der Praxis, online über eterminservice.de oder unter 116117 (Paragraf 75 SGB V).

Wie lange muss ich auf ein Erstgespräch warten?+

Die Terminservicestelle muss dir innerhalb einer Woche einen Termin vermitteln, der höchstens vier Wochen entfernt liegt. Das ist eine gesetzliche Frist. Wie lange es vor Ort tatsächlich dauert, ist damit nicht gesagt.

Was ist ein PTV 11?+

Das Formular, das du nach der Sprechstunde bekommst. Es enthält das Ergebnis, die geeignete Therapieform und Empfehlungen. Ist dort "zeitnah erforderlich" vermerkt, kann 116117 mit einem Vermittlungscode Akutbehandlung oder probatorische Sitzungen vermitteln.

Wie viele probatorische Sitzungen gibt es?+

Vor einer Richtlinientherapie mindestens zwei und bis zu vier, im Einzelsetting je 50 Minuten. So steht es in der Psychotherapie-Richtlinie, Paragraf 12. Sie zählen nicht zum Therapiekontingent.

Wie schnell muss die Krankenkasse über meinen Antrag entscheiden?+

Zügig, spätestens nach drei Wochen. Wird ein Gutachten eingeholt, nach fünf Wochen. Nennt die Kasse bei Verzögerung keinen hinreichenden Grund, gilt die Leistung laut Paragraf 13 Absatz 3a SGB V als genehmigt.

Was ist, wenn ich keinen Therapieplatz finde?+

Dann kann ein Kostenerstattungsverfahren in Frage kommen: ein Antrag bei der Kasse auf Behandlung in einer Privatpraxis. Die Bundespsychotherapeutenkammer nennt als Belege das Schreiben der Terminservicestelle und die Bescheinigung aus der Sprechstunde. Ob es bei dir greift, klärt die Kasse oder eine Beratungsstelle.

Was tue ich in einer akuten Krise?+

Bei unmittelbarer Gefahr für dich oder andere ruf die 112. Der ärztliche Bereitschaftsdienst ist unter 116117 erreichbar. Die Telefonseelsorge ist unter 0800 1110111, 0800 1110222 oder 116 123 kostenfrei, anonym und rund um die Uhr erreichbar.