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6 Min. LesezeitSanoLabs Editorial

Patientenakte anfordern beim Arztwechsel: erste Kopie gratis

Arztwechsel mit chronischer Erkrankung: So forderst du deine Patientenakte an, was die erste Kopie kostet und wie lange die Praxis Zeit hat.

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Du wechselst die Ärztin oder den Arzt, und die neue Praxis möchte deine Unterlagen sehen. Du kannst die vollständige Akte verlangen, und die erste Abschrift kostet nichts. Dein Verlauf zwischen den Terminen steht dort nicht zwingend drin. Den hältst du auf Papier oder im Symptomtagebuch von Sam fest. Deine Beschwerdetage nimmst du im Monatsbericht mit in die neue Praxis.

Dieser Text ist allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Für deinen Einzelfall kannst du dich an eine Verbraucherzentrale oder eine Rechtsberatung wenden. Hier steht, was dir zusteht, wie du die Akte anforderst und was du tun kannst, wenn die Praxis nicht liefert.

Was steht dir beim Arztwechsel zu?

Du hast Anspruch auf die vollständige Behandlungsakte. Paragraf 630g BGB verpflichtet die Praxis, dir auf Verlangen unverzüglich Einsicht zu geben. Du kannst auch Abschriften verlangen, ausdrücklich auch elektronische. Die erste Abschrift ist kostenlos.

Der Europäische Gerichtshof hat das am 26. Oktober 2023 im Fall C-307/22 für das Datenschutzrecht bestätigt. Es ging um einen Streit zwischen einem Patienten und einer Zahnärztin. Das Ergebnis: Die erste vollständige Kopie gibt es umsonst, nur für weitere darf die Praxis Geld verlangen. Die Muster-Berufsordnung der Ärztinnen und Ärzte sieht dasselbe vor.

Wie forderst du die Patientenakte an?

Fordere die Akte schriftlich an und notiere dir das Datum, an dem die Praxis den Antrag bekommt. Die Frist rechnet ab dem Eingang. Ein fertiger Brief steht hier nicht, aber diese Punkte gehören hinein:

  • Dein Name und dein Geburtsdatum.
  • Die Bitte um Einsicht in die vollständige Behandlungsakte und um eine Abschrift, mit Verweis auf Paragraf 630g BGB und Artikel 15 DSGVO.
  • Wie du die Unterlagen haben möchtest: abholen, per Post oder elektronisch.
  • Was alles dazugehören soll (siehe nächster Abschnitt).
  • Ein Wunschdatum für die Antwort, bis spätestens einen Monat nach Eingang.
  • Die Bitte um eine Begründung, falls Teile fehlen.

Röntgen- und MRT-Bilder nennst du ausdrücklich. Frag in der Praxis, ob sie in der Abschrift enthalten sind. Die Verbraucherzentrale bietet einen Musterbrief-Generator für die Anforderung der Patientenakte an. Lies den Text vor dem Absenden selbst durch.

Was gehört in eine vollständige Akte?

Paragraf 630f Absatz 2 BGB verlangt alle Maßnahmen und Ergebnisse, die aus fachlicher Sicht für die jetzige und künftige Behandlung wesentlich sind. Dazu zählen laut Gesetz:

  • Anamnese, Diagnosen und Untersuchungen
  • Untersuchungsergebnisse und Befunde
  • Therapien und ihre Wirkungen
  • Eingriffe und ihre Wirkungen
  • Einwilligungen und Aufklärungen
  • Arztbriefe

Eine vom Arzt geschriebene Zusammenfassung reicht laut Deutschem Ärzteblatt nicht. Verlangt wird eine originalgetreue, verständliche Wiedergabe der Akte.

Die Akte ist ein Protokoll der Praxis. Was zwischen den Terminen bei dir passiert, steht dort nicht zwingend, weil es nicht jedes Mal in die Praxis gelangt.

Wie lange darf die Praxis sich Zeit lassen?

Das BGB schreibt "unverzüglich" und nennt keine Tage. Beziehst du dich auf Artikel 15 DSGVO, gilt Artikel 12: Die Praxis antwortet unverzüglich, in jedem Fall innerhalb eines Monats nach Eingang. Sie darf um zwei Monate verlängern, wenn das wegen der Komplexität und der Zahl der Anträge nötig ist. Das muss sie dir im ersten Monat mit Gründen mitteilen.

Plane die Frist ein. Liegt dein erster Termin in der neuen Praxis in drei Wochen, frag früh an. Überweist dich die alte Praxis, regelt die Muster-Berufsordnung: Sie übermittelt rechtzeitig die erhobenen Befunde und informiert über die bisherige Behandlung, soweit du einverstanden bist oder dein Einverständnis anzunehmen ist. Originalunterlagen sind zurückzugeben.

Was kostet die Kopie, und wann darf die Praxis Geld verlangen?

Die erste Abschrift ist kostenlos. Das sagen Paragraf 630g BGB, der Gerichtshof und auch die Verbraucherzentrale. Wo noch Seitenpreise für die erste Kopie stehen, passt das nicht zum Gesetzestext.

Für jede weitere Kopie darf die Praxis ein angemessenes Entgelt verlangen, das sich nach den Verwaltungskosten richtet (Artikel 15 Absatz 3 DSGVO). Eine feste Summe nennt das Gesetz nicht. Bei offenkundig unbegründeten oder exzessiven Anträgen darf die Praxis ebenfalls ein Entgelt verlangen oder die Bearbeitung verweigern. Beweisen muss sie das selbst (Artikel 12 Absatz 5 DSGVO).

Was tun, wenn die Praxis ablehnt oder nicht antwortet?

Die Praxis darf die Einsicht nur ablehnen, wenn erhebliche therapeutische Gründe oder erhebliche Rechte Dritter entgegenstehen. Sie muss die Ablehnung begründen. Bitte um diese Begründung schriftlich.

Das Deutsche Ärzteblatt ordnet zwei Fälle ein:

  • Befürchtet die Praxis eine Selbstgefährdung, muss sie deinen Gesundheitszustand zum Zeitpunkt der Anfrage beurteilen. Bist du stabil, folgt daraus keine Ablehnung.
  • Stehen in der Akte Angaben über schutzwürdige Dritte, ist das unabhängig von deinem Gesundheitszustand ein möglicher Grund. Auch dann braucht es eine Begründung.

Antwortet die Praxis gar nicht, schau auf deine Notiz zum Eingang: Nach einem Monat ist die DSGVO-Frist abgelaufen, außer die Praxis hat dir im ersten Monat eine Verlängerung mit Gründen mitgeteilt. Wie es dann weitergeht, hängt vom Einzelfall ab. Die Verbraucherzentrale oder eine Rechtsberatung kann das einschätzen. Wird die Praxis gar nicht tätig, muss sie dir nach Artikel 12 Absatz 4 DSGVO innerhalb eines Monats die Gründe nennen und auf die Möglichkeit einer Beschwerde bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde hinweisen.

Was passiert mit deiner Akte, wenn die Praxis schließt?

Die Akte wird zehn Jahre nach Abschluss der Behandlung aufbewahrt, wenn keine andere Frist gilt. Gibt eine Ärztin ihre Praxis auf, muss sie die Aufzeichnungen weiter aufbewahren oder in gehörige Obhut geben. Wer sie übernimmt, hält sie unter Verschluss. Einsehen oder weitergeben darf er sie nur mit deiner Einwilligung.

Das steht in der Muster-Berufsordnung der Bundesärztekammer. Verbindlich ist sie erst, wenn die Landesärztekammer sie als Satzung beschlossen hat. Frag bei einer Schließung nach, wer die Akten verwahrt, und fordere deine Kopie früh an.

Was bringst du zusätzlich zum ersten Termin mit?

Die Praxisakte zeigt, was die alte Praxis festgehalten hat. Die neue Praxis möchte aber auch wissen, wie es dir zwischen den Terminen ging: Beschwerden, Schlaf, Medikamente, die du genommen hast. Das trägst du selbst zusammen, auf Papier oder in Sam. Eine Liste fürs Gespräch findest du in der Checkliste für den Arzttermin bei chronischer Erkrankung.

Behandeln dich mehrere Praxen, hilft dir der Beitrag Mehrere Erkrankungen: Arzttermine und Berichte ordnen. Wie die elektronische Patientenakte und ein eigenes Tagebuch zusammenpassen, steht im Beitrag zur ePA. Begleitest du einen Elternteil beim Arztwechsel, findest du bei Für Familie und Angehörige mehr zur Unterstützung. Wer in wessen Namen anfragen darf, klärt dieser Text nicht.

Praxisakte und eigenen Verlauf an einem Ort bereithalten

Zum ersten Termin bringst du die Praxisakte und deinen eigenen Verlauf mit, und beides liegt griffbereit.

  • Statt Fotos im Kamerarollen-Chaos: Arztbriefe und Laborwerte, die du von der alten Praxis bekommst, liegen im Health Vault.
  • Statt aus dem Gedächtnis zu erzählen: Im Symptomtagebuch stehen deine Beschwerden mit Datum, Schlaf und Ruhepuls liest Sam aus Apple Health.
  • Statt Zettel: Führst du ein Programm für deine Erkrankung, also Tagebuch mit Arztbericht, nimmst du den Bericht als PDF für den Zeitraum mit, den du wählst.

Sam fordert keine Unterlagen bei Praxen an und ersetzt keine Praxisakte. Ein Programm in Sam ist kein Behandlungsprogramm und kein DMP: Es hält fest, was du dokumentierst.

Sam kostenlos ausprobieren

Sam ist ein Wellness-Begleiter und kein Medizinprodukt. Die App diagnostiziert, behandelt, heilt oder verhindert keine Erkrankung und keinen Gesundheitszustand. Konsultiere bei medizinischen Entscheidungen immer qualifiziertes Fachpersonal.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Gesetze, Fristen und Behördenpraxis ändern sich, und dein Fall kann anders liegen. Lass dich vor Anträgen, Fristen und Gesprächen mit Arbeitgeber, Kasse oder Behörde von einer Beratungsstelle oder einer Anwältin oder einem Anwalt beraten.

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Quellen

Stand: Oktober 2026

Häufige Fragen

Darf die Praxis Geld für die Kopie meiner Patientenakte verlangen?+

Die erste Abschrift muss kostenlos sein (Paragraf 630g Absatz 1 BGB). Für das Datenschutzrecht hat der Europäische Gerichtshof 2023 im Urteil C-307/22 dasselbe entschieden. Für weitere Kopien darf die Praxis ein angemessenes Entgelt auf Basis der Verwaltungskosten verlangen.

Wie lange hat die Praxis Zeit, mir die Akte zu geben?+

Das BGB sagt nur "unverzüglich" und nennt keine Tage. Stützt du deinen Antrag auf Artikel 15 DSGVO, gilt in jedem Fall eine Frist von einem Monat. Sie kann um zwei Monate verlängert werden, wenn die Praxis dir das im ersten Monat mit Gründen mitteilt.

Kann ich meine Patientenakte elektronisch bekommen?+

Ja, Paragraf 630g Absatz 1 BGB nennt elektronische Abschriften ausdrücklich. Stellst du den Antrag elektronisch, soll die Antwort nach der DSGVO in einem gängigen elektronischen Format kommen, sofern du nichts anderes angibst.

Muss ich einen Grund für die Anforderung nennen?+

Nein. Im Wortlaut von Paragraf 630g steht keine Pflicht, den Antrag zu begründen.

Darf die Praxis die Herausgabe verweigern?+

Nur wenn erhebliche therapeutische Gründe oder erhebliche Rechte Dritter entgegenstehen. Die Ablehnung muss die Praxis begründen (Paragraf 630g Absatz 2 BGB).

Wie lange wird meine Akte aufbewahrt?+

Zehn Jahre nach Abschluss der Behandlung, wenn keine andere Frist gilt (Paragraf 630f Absatz 3 BGB). Die Muster-Berufsordnung der Ärztinnen und Ärzte nennt dieselbe Frist.

Was passiert mit meiner Akte, wenn die Praxis schließt?+

Nach der Muster-Berufsordnung müssen die Aufzeichnungen aufbewahrt oder in gehörige Obhut gegeben werden. Wer sie übernimmt, darf sie nur mit deiner Einwilligung einsehen oder weitergeben. Verbindlich wird die Muster-Berufsordnung erst über die Satzung der Landesärztekammer.